Auskunftsrecht. Recht auf Datenübertragbarkeit - Berichtigungsrecht - Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) - Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung - Widerspruchsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO und Art. 21 DSGVO) Die Betroffenen werden hiermit auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und das Bestehen eines gerichtlichen Rechtsbehelfs hingewiesen.
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