Common use of Auskunftsrecht Clause in Contracts

Auskunftsrecht. Jedem Vertreter ist auf Verlangen in der Vertreterver- sammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossen- schaft zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurtei- lung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.

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Samples: Satzung

Auskunftsrecht. Jedem Vertreter ist auf Verlangen in der Vertreterver- sammlung Vertreterversammlung vom Vor- stand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossen- schaft Genossenschaft zu geben, soweit es das zur sachgemäßen Beurtei- lung Beurteilung des Gegenstands Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrathat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.

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Samples: Statuten Der Genossenschaft

Auskunftsrecht. Jedem Vertreter ist auf Verlangen Verlangen, in der Vertreterver- sammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossen- schaft Genos- senschaft zu geben, soweit es das zur sachgemäßen Beurtei- lung Beurteilung des Gegenstands Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrathat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu ent- sprechen.

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Samples: Satzung

Auskunftsrecht. Jedem Vertreter Jedem/r Vertreter/in ist auf Verlangen in der Vertreterver- sammlung Vertreterversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossen- schaft Genossenschaft zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurtei- lung Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.

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Samples: Satzung Der Sparda Bank Hannover Eg

Auskunftsrecht. Jedem Vertreter ist auf Verlangen in der Vertreterver- sammlung Vertreterversammlung Auskunft über Angelegenheiten Angele- genheiten der Genossen- schaft Genossenschaft zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurtei- lung Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.

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Samples: Genossenschaftsvertrag