Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten Angelegen- heiten der Genossenschaft zu geben, soweit das es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes Ge- genstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Satzung, Satzung Der Energiegenossenschaft Krefeld e.g., Satzung Der Energiegenossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung, Satzung Der Wohnungsgenossenschaft, Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenent- sprechen.
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Samples: Satzung Und Wahlordnung, Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen Grund- sätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung, Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten Angelegenhei- ten der Genossenschaft zu geben, soweit das es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes Gegen- stands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Auf- sichtsrat.
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Samples: Satzung Der Energiegenossenschaft, Satzung Der Rheda Wiedenbrücker Energiegenossenschaft Eg
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Vertreterversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Satzung Und Wahlordnung, Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Generalversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung, Satzung Der Genossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auf- sichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen sachge- mäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Statuten Der Wohnungsgenossenschaft, Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft, Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Jedem/r Vertreter/in ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung VertreterInnenversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich er- forderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Und Wahlordnung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten Angelegen- heiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft Genos- senschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenent- sprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung Beur- teilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auf- sichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft Aus- kunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenentspre- chen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten Angele- genheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft Genos- senschaft zu geben, soweit so weit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenent- sprechen.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Generalversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft Rechen- schaft zu entsprechen.
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Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Mitgliederver- sammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit so weit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen Grund- sätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Mitglied/Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Generalversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Vor- stand Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft Rechen- schaft zu entsprechen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Jedem/r Vertreter/in ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Aufsichts- rat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen Grundsät- zen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung Tages ordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften gewis senhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auf- sichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung Beurtei- lung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Generalversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auf- sichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Darlehensvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu gebenge- ben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft Rechen- schaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes von Gegenständen der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Generalversammlung Auskunft über Angelegenheiten Ange- legenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das es zur sachgemäßen Beurteilung Beurtei- lung des Gegenstandes Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechenerteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung Be- urteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Der Baugenossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand Vor- stand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen die Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied Vertreter ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung Vertreterversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung Beur- teilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
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Samples: Satzung Der Baugenossenschaft
Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen ge- treuen Rechenschaft zu entsprechen.
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