Auslagerung der Handelstätigkeit an Amundi Intermediation S.A. Musterklauseln

Auslagerung der Handelstätigkeit an Amundi Intermediation S.A.. Um ihre Ziele im Zusammenhang mit der bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen zu erreichen, hat die Amundi Austria GmbH ihre Handelstätigkeit für diesen Fonds – also die Durchführung von Transaktionen – an ein verbundenes Unternehmen, nämlich die Amundi Intermédiation S.A. mit Sitz in 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxxxx, 00000 Xxxxx/Xxxxxxxxxx, ausgelagert. Amundi Intermediation ist ein spezialisiertes Investmentunternehmen, das von der französischen Banken- und Versicherungsaufsicht Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) ermächtigt wurde, Dienstleistungen zu erbringen, die die Annahme und Übermittlung sowie die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten für Dritte beinhalten. Die Zusammenarbeit zwischen der Amundi Austria GmbH und Amundi Intermédiation sieht folgende Aufgabenteilung vor: Die Investmententscheidung selbst und die Priorisierung der oben angeführten Kriterien für die Art der Durchführung (Ordertypen, dargestellt in der Tabelle im Abschnitt „Durchführungskriterien“) liegt bei den zuständigen Fondsmanagern der Amundi Austria GmbH, während Amundi Intermédiation unter Berücksichtigung des vom Fondsmanager gewählten Ordertyps den am besten geeigneten Handelspartner oder Ausführungsplatz auswählt und die Order entsprechend platziert. Hierfür hat Amundi Intermédiation eine eigene Auswahl- und Durchführungspolitik, die auf der Webseite der Amundi Austria GmbH xxx.xxxxxx.xx unter Regulatorische Informationen 🡪 Execution Policy Amundi Intermédiation zur Verfügung steht. Nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. technische Probleme) kann die Amundi Austria GmbH von dieser Vorgangsweise abweichen und Aufträge direkt an die einzelnen Handelspartner übermitteln. In diesem Fall wird sich die Amundi Austria GmbH ebenfalls um die bestmögliche Durchführung der Aufträge im Sinne der vorgenannten Kriterien bemühen. Für die Auswahl von Handelspartnern sieht Amundi Intermédiation ein jährliches Abstimmungsverfahren auf der Grundlage von objektiven, bewährten und relevanten Kriterien vor, in welches Vertreter der Amundi Austria GmbH eingebunden sind. Ergebnis dieses Verfahrens ist eine zwischen Amundi Intermédiation und der Amundi Austria GmbH vereinbarte Liste jener Handelspartner nach Instrumentenkategorie (z.B. Aktien, Anleihen, ETFs, Derivate,…), die auf Basis der definierten Auswahlkriterien und der Dienstleistungsanforderungen der Amundi Austria GmbH am besten geeignet sind, Handelsentscheidungen durchzuführen und dah...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.