Auslandsflughafen/Hafentransfer Musterklauseln

Auslandsflughafen/Hafentransfer. Wenn Sie Ihre eigenen Flugarrangements getroffen haben, können Sie vorbehaltlich der folgenden Bedingungen bei einigen Kreuzfahrten die Transfers zwischen Flughafen und Schiff (und umgekehrt) bei uns buchen. Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Bedingungen auch für Transfers zwischen Flughafen und Schiff, die Teil einer Flug-Inklusiv Buchung bei uns sind oder bei denen Sie diese gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt bei uns buchen. Bei reinen Kreuzfahrtbuchungen können Transfers gleichzeitig mit Ihrer Kreuzfahrt oder zu einem späteren Zeitpunkt gebucht werden, aber da sie von ihrer Verfügbarkeit abhängig sind, wird empfohlen, sie so bald wie möglich zu buchen. Transfers sind nur an den Tagen möglich, an denen die Kreuzfahrt beginnt und endet. Die Kosten der Transfers sind zusammen mit dem Restbetrag des Reisepreises zu bezahlen. Transfers können vor Fälligkeit des Restbetrags kostenfrei storniert werden. Für Transfers fallen ab 36 Stunden vor Abreise die gleichen Stornogebühren an wie für die Kreuzfahrt. Die Flugdaten sollten bei der Buchung des Transfers angegeben werden. Im Falle einer Änderung dieser Angaben sollten Sie uns so schnell wie möglich benachrichtigen. Je nach Verfügbarkeit werden wir uns bemühen, Ihnen eine alternative Transferzeit anzubieten, sofern Sie aufgrund einer Änderung der Flugzeiten nicht mehr mit Ihrem gebuchten Transfer reisen können. Wenn wir diese Transferalternative nicht anbieten können, kann der Transfer wie oben beschrieben storniert werden. Sie erhalten für Ihren bestätigten Transfer einen Gutschein, den Sie vorlegen müssen, bevor Sie in Ihr Transferfahrzeug einsteigen können. Haben Sie Ihren Gutschein zu diesem Zeitpunkt nicht dabei, können Sie möglicherweise nicht mit Ihrem Transfer befördert werden. Die Transfers fahren zu einem angekündigten Zeitpunkt vom entsprechenden Flughafen oder Hafen zum festgelegten Abfahrtsort. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, da das Transferfahrzeug nicht warten kann. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, nach unserem Ermessen anstelle eines Transferbusses jeden anderen Fahrzeugtyp einzusetzen, einschließlich eines Minibus oder Taxis. Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie Ihren Transfer aus irgendeinem Grund verpassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugverspätungen, Annullierungen oder andere Gründe, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen) oder Ihnen der Zugang zum Transfer aus irgendeinem in dieser Klausel od...
Auslandsflughafen/Hafentransfer. (1) Wenn Sie Ihre eigenen Flugarrangements getroffen haben, können Sie vorbehaltlich der folgenden Bedingungen bei einigen Kreuzfahrten die Transfers zwischen Flughafen und Schiff (und umgekehrt) bei uns buchen. Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Bedingungen auch für Transfers zwischen Flughafen und Schiff, die Teil einer Flug-Inklusiv Buchung bei uns sind oder bei denen Sie diese gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt bei uns buchen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.