Auslegung der Vereinbarung und Anpassung, Aufgabenübertragung. (1) Die Parteien dieser Vereinbarung werden eine in Zukunft zwischen ihnen etwa entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf freundschaftliche Weise beseitigen.
Appears in 4 contracts
Samples: www.uni-trier.de, www.uni-trier.de, www.uni-trier.de