Auslegung, Trennbarkeit, Verzicht Musterklauseln

Auslegung, Trennbarkeit, Verzicht. Jede Vertragspartei erkennt an, dass diese Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam ausgearbeitet wurde und dass sie nicht durch Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden), die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, zum Abschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen veranlasst wurde, und erklärt sich damit einverstanden, dass ihr in Bezug auf diese keine Rechtsmittel zustehen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Recht widersprechen, nach dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen sind, oder sollte eine Bestimmung von einem Gericht, das für die Parteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuständig ist, für ungültig erklärt werden, so gilt diese Bestimmung als neu formuliert, um die ursprünglichen Absichten der Parteien in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht so weit wie möglich wiederzugeben. Jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist von der Gesamtheit abtrennbar, und wenn eine Bestimmung für ungültig erklärt wird, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Unterlässt es eine der Parteien, eine der Bestimmungen oder ihre Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, oder verzichtet sie in einem Fall darauf, so ist dies nicht als allgemeiner Verzicht oder Verzicht auf irgendwelche Rechte auszulegen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.