Ausnahmen bei vertraglich vereinbartem Zusatzservice Musterklauseln

Ausnahmen bei vertraglich vereinbartem Zusatzservice a) Ergibt die Untersuchung eines POS-Terminals, für das ein Wartungsvertrag nach Ziffer 3.3 oder 3.4 abgeschlossen worden ist, nach Einschätzung von EC Cash Direkt oder eines der beauftragten Dienstleister, dass die Funktionalität des POS-Terminals nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand (technischer Totalschaden) wieder hergestellt werden kann oder dass der Kostenaufwand für die Reparatur die Differenz zwischen Wie- derbeschaffungswert und Restwert übersteigt (wirtschaftlicher Totalschaden), und ist die Wiederherstellung der Funktionalität nicht im Rahmen der Gewährleistung von EC Cash Direkt geschuldet, besteht kein Anspruch des VU auf Leistungen aus dem Wartungsvertrag. EC Cash Direkt wird das VU in einem solchen Fall entsprechend informieren.
Ausnahmen bei vertraglich vereinbartem Zusatzservice a) Ergibt die Untersuchung eines POS­Terminals, für das ein Wartungs­ vertrag nach Ziffer 3.3 oder 3.4 abgeschlossen worden ist, nach Ein­ schätzung von SPS oder eines ihrer beauftragten Dienstleister, dass die Funktionalität des POS­Terminals nicht oder nicht ohne unverhältnis­ mäßig hohen Aufwand (technischer Totalschaden) wiederhergestellt werden kann oder dass der Kostenaufwand für die Reparatur die Diffe­ renz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigt (wirt­ schaftlicher Totalschaden), und ist die Wiederherstellung der Funktiona­ lität nicht im Rahmen der Gewährleistung von SPS geschuldet, besteht kein Anspruch des VU auf Leistungen aus dem Wartungsvertrag. SPS wird das VU in einem solchen Fall entsprechend informieren.
Ausnahmen bei vertraglich vereinbartem Zusatzservice a) Ergibt die Untersuchung eines POS-Terminals, für das ein Wartungsvertrag nach Ziffer 3.3 oder 3.4 abgeschlossen worden ist, nach Einschätzung der PEDON oder eines ihrer beauftragten Dienstleister, dass die Funktionalität des POS-Terminals nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand (technischer Totalschaden) wiederhergestellt werden kann oder dass der Kostenaufwand für die Reparatur die Differenz zwischen Wieder- beschaffungswert und Restwert übersteigt (wirtschaftlicher Totalschaden), und ist die Wiederherstellung der Funktionalität nicht im Rahmen der Gewährleistung von PEDON geschuldet, besteht kein Anspruch des VU auf Leistungen aus dem Wartungsvertrag. PEDON wird das VU in einem solchen Fall entsprechend informieren.

Related to Ausnahmen bei vertraglich vereinbartem Zusatzservice

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.