Common use of Ausnahmen und andere Rechte und Pflichten Clause in Contracts

Ausnahmen und andere Rechte und Pflichten. Die folgenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach den jeweiligen Artikeln des GATT 1994, die hiermit zum Bestandteil dieses Abkom- mens erklärt werden: (a) in Bezug auf staatliche Handelsunternehmen nach Artikel XVII sowie nach der Vereinbarung über die Auslegung von Artikel XVII; (b) in Bezug auf allgemeine Ausnahmen nach Artikel XX; (c) in Bezug auf Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit nach Artikel XXI.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Ausnahmen und andere Rechte und Pflichten. Die folgenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach den jeweiligen Artikeln des GATT 1994, die hiermit zum Bestandteil dieses Abkom- mens Abkommens erklärt werden: (a) in Bezug auf staatliche Handelsunternehmen nach Artikel XVII sowie nach der Vereinbarung über die Auslegung von Artikel XVII; (b) in Bezug auf allgemeine Ausnahmen nach Artikel XX; (c) in Bezug auf Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit nach Artikel XXI.

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Samples: Freihandelsabkommen