Ausschluss der Sachmängelhaftung. 10.1 Bei den auf den Plattformen angebotenen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Gebrauchtfahrzeuge, welche an gewerbliche Käufer verkauft werden. Soweit der jeweilige Anbieter im Einzelfall nichts Abweichendes angibt, werden die auf den Plattformen zum Kauf angebotenen Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Ausschluss der Sachmängelhaftung. Soweit der der Auftraggeber das Programm selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen Sachmängeln, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf die Änderung zurückzuführen sind und dass auch die Fehleranalyse und –beseitigung durch den Auftragnehmer dadurch nicht beeinflusst wird.
Ausschluss der Sachmängelhaftung. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Aus- schluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug - soweit dem Verkäufer bekannt - keinen Unfallschaden oder sonstige erhebliche Beschädigungen aufweist. Folgende Schäden sind bekannt: Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug ausgerüstet ist mit einem: Originalmotor Austauschmotor Originalakku Austauschakku Zubehör: Ort: Unterschrift des Käufers: Datum/Uhrzeit:: Unterschrift des Verkäufers: Unterschrift des Eigentümers: Der Verkäufer versichert ausdrücklich, der alleinige und rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs zu sein.
Ausschluss der Sachmängelhaftung. Soweit der der Auftraggeber das Programm selbst a dert oder durch Dritte xẍ xxxx xxxxẍ , entfallen die Anspruc̈ he wegen Sachmängeln, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf die Anderung zurückzuführen sind und dass auch die Fehleranalyse und – beseitigung durch den Auftragnehmer dadurch nicht beeinflusst wird.