Pflichten des Verkäufers. Die Waren wer- den per Bahn zum Zielbahnhof/per Straßentransport zu den Übernahmeorten befördert. Vor Durchführung des Transports muss der Verkäufer mit ADM abstim- men, welche Art von Trailer für den Transport der Wa- ren genutzt werden soll. Falls er dies nicht macht, ist ADM berechtigt den Auftrag zu widerrufen und auf Kosten und Risko des Verkäufers die Waren zurück- zuweisen ohne Entschädigung von diesem. Bei Bahn- lieferungen verlädt der Verkäufer die Waren zum ers- ten Standardsatz und informiert ADM schriftlich am Tage der Abfertigung über jede vorgenommene Sen- dung.
Pflichten des Verkäufers. 6.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer Xxxxx in der vereinbarten Qualität und in den vereinbarten Mengen und Intervallen zu liefern.
6.2 Die gelieferte Milch teilt sich auf in die Segmente gemäss Ziffer 8.2 dieses Regle- ments. Die den Segmenten zugeteilten Mengen werden im Milchkaufvertrag gemäss Anhang 1 festgelegt. Die Lieferung der Milch im C-Segment ist freiwillig.
6.3 Die weiteren Pflichten des Verkäufers wie z.B. Erfüllungsort, Gefahrtragung, Haftung, Lieferterminen/Lieferintervallen etc. werden in einem firmen- und organisationsspezifi- schen Anhang zum Milchkaufvertrag separat geregelt.
Pflichten des Verkäufers. Der Verkäufer garantiert, dass kein Element seines/ihres Profils auf der Webseite die Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung und Moral verstößt. Der Verkäufer verpflichtet sich, Folgendes nicht zu machen:
(i) Den Rahmenvertrag unrechtmäßig oder unter Bedingungen ausüben, welche die Webseite wahrscheinlich beschädigen, außer Betrieb setzen, überlasten oder abändern;
(ii) Die Identität einer anderen Person oder Institution imitieren, seine/ihre Identität oder sein/ihr Alter fälschen oder verbergen oder eine falsche Identität erstellen;
(iii) Persönliche Daten oder Informationen in Bezug auf Dritte, wie z. B. Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankkartennummern usw. verbreiten;
(iv) Unbeschadet der rechtlichen Maßnahmen, die von Dritten ergriffen werden, hat der Dienstanbieter das Recht, persönlich rechtliche Schritte einzuleiten, um den Schaden wiedergutzumachen, den er persönlich eventuell aufgrund der versäumten Erfüllung des Verkäufers seiner/ihrer Verpflichtungen aus diesem Rahmenvertrag erlitten hat. Im Fall eines Verstoßes gegen die Pflichten des Verkäufers darf der Dienstanbieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um die entsprechenden Handlungen einzustellen. Der Dienstanbieter ist ebenso dazu berechtigt, den Zugang des Verkäufers zu seinem/ihrem Konto auszusetzen, zu löschen und/oder zu sperren.
Pflichten des Verkäufers. (Art. 30 ff CISG)
Pflichten des Verkäufers. 1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und ihm das Eigentum zu verschaffen. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Spezifikationen, sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den im Auftragsbestätigungen festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigenen Prospektaussagen und solche von Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale handelt. Alle dem im Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien, für die der Verkäufer nach § 444 BGB haften würde. Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens der Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Sache nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
2. Alle angegebenen Liefertermine sind zunächst unverbindlich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich, falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluß und der Vertragsänderung liegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
3. Der Verkäufer kommt mit seiner Lieferverpflichtungen erst dann in Verzug, wenn er nach Fristablauf von dem Käufer unter einer weiteren Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemahnt worden ist. Die von dem Käufer gesetzte Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Der Verkäufer kann eine weitere Fristverlängerung begehren, wenn der Lieferverzug auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden verübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine Leistungsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5. Der Käufer kann ...
Pflichten des Verkäufers. 1. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Versand der Ware unverzüglich nach Eingang der Zahlungsanzeige zu veran- lassen.
2. Widerspricht der Käufer der Weiterleitung des Treuhandbetrages an den Verkäufer und will der Verkäufer die Rückzahlung des Treuhandbetrages an den Käufer verhindern, ist er verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Benachrichtigung über den Widerspruch des Käufers durch den Treuhänder, der Rückzahlung gegenüber dem Treuhänder zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht rechtzeitig, so ist der Treuhänder be- rechtigt, den Treuhandbetrag an den Käufer zurückzuzahlen.
Pflichten des Verkäufers. 3.1 Der Verkäufer zahlt die vereinbarte Vergütung an den Betreiber wie in Ziffer 4 näher bestimmt.
3.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche zum Abschluss und zur Durchführung dieses Vertrags benötigten Informationen, Daten, Dokumente, Rechnungen und Gutschriften
(a) an den Betreiber zeitgerecht, richtig, in der vereinbarten Form und vollständig zu übermitteln;
(b) vollständig und auf dem aktuellen Stand zu halten und
(c) für die Übermittlung ausschließlich die durch den Betreiber vorgegebenen technischen Schnittstellen und/oder anderen technischen Vorgaben zur Übermittlung zu nutzen, einschließlich Informationen zu einzelnen Produkten und Preisen.
3.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien aller relevanten Informationen, Daten und Dokumente selbstständig auf eigenen Systemen anzufertigen.
3.4 Der Verkäufer ist verpflichtet, gegenüber dem Betreiber, den Endkunden, Interessenten und anderen Dritten
(a) alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften bei Nutzung des Online-Marketplace, insbesondere wettbewerbsrechtliche Vorschriften und markenrechtliche Schutzrechte.
(b) die Inhalterichtlinie des Online-Marketplace gemäß Anlage 3.4(b).
(c) etwaige Regeln, Auflagen oder Bedingungen Dritter, die dem Verkäufer bei Vertragsschluss verfügbar gemacht werden.
(d) etwaige Sonderbestimmungen gemäß Anlage 3.4(d) einzuhalten, die für das jeweilige Land, in dem der Verkäufer tätig ist, gelten. In Anlage 3.4(d) können abweichende oder ergänzende Regelungen für das Land, in dem der Verkäufer tätig ist, getroffen werden. Die Anlage 3.4(d) wird dem Verkäufer unter dem nachfolgenden Link in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Änderungen werden direkt unter dem nachfolgenden Link eingepflegt; es gelten die Bestimmungen in Ziffer 22: Soweit eine deutsche Version der Anlage 3.4(d) in der jeweils aktuellen Fassung nicht vorhanden ist, gilt ausnahmsweise die englische Version als rechtlich bindend.
(e) die Bestimmungen nach Anlage 3.4(e) über die Zusatzanforderungen für den Verkauf von aufbereiteten Elektroartikeln im Online-Marketplace einzuhalten. Die Anlage 3.4(e) wird dem Verkäufer unter dem nachfolgenden Link in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Änderungen werden direkt unter dem nachfolgenden Link eingepflegt; es gelten die Bestimmungen in Ziffer 22:
3.5 Der Verkäufer verpflichtet sich die Produkte nicht teurer anzubieten als in seinem eigenen Webshop.
3.6 Der Verkäufer darf personenbezogene Daten im Sinne von An...
Pflichten des Verkäufers. Der Verkäufer verkauft dem Käufer eine Kopie der vertragsgegenständlichen Software gemäß Punkt I. dieses Vertrages, die Online oder als Datenträger zur Verfügung gestellt wird.
Pflichten des Verkäufers. Die Waren werden per Bahn zum Zielbahnhof/per Straßentransport zu den Übernahmeorten befördert. Vor Durchführung des Transports muss der Verkäufer mit ADM abstimmen, welche Art von Trailer für den Transport der Waren genutzt werden soll. Xxxxx er dies nicht macht, ist ADM berechtigt den Auftrag zu widerrufen und auf Kosten und Risko des Verkäufers die Waren zurückzuweisen ohne Entschädigung von diesem. Bei Bahnlieferungen verlädt der Verkäufer die Waren zum ersten Standardsatz und informiert ADM schriftlich am Tage der Abfertigung über jede vorgenommene Sendung.
Pflichten des Verkäufers a) Durchführung der Reparatur oder Benennung eines geeigneten Kfz-Fachbetriebes zur Durchführung der Reparatur;
b) Zahlung der garantiepflichtigen Reparaturkosten gemäß Reparaturrechnung;
c) sofern eine Reparatur durch den Verkäufer oder eines von ihm benannten geeigneten Kfz-Fachbetriebes nicht möglich ist (z. B. bei Auslandsaufenthalten), Mitwirkung an der Abstimmung des Garantiefalls und des erforderlichen Reparaturumfangs durch den Beauftragten. Die Garantie gilt für in Österreich verkaufte Fahrzeuge innerhalb Europas im geographischen Sinne. Die Garantie beginnt zu dem auf der Garantievereinbarung vereinbarten Zeitpunkt und endet mit Ablauf der vereinbarten Garantiedauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einem Eigentümerwechsel während der Garantiedauer geht die Garantie nicht auf den neuen Eigentümer über. Eine Abtretung der Garantie vom alten auf den neuen Eigentümer ist nur mit Zustimmung des Verkäufers, mit dem die Garantievereinbarung geschlossen wurde, möglich. Die Garantie erlischt beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer.