Common use of Ausschluss des Rücktrittsrechts Clause in Contracts

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: reisemobile-iserlohn.de, faircamper.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein RücktrittsrechtRücktritts- recht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich vorsätz- lich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten UmständeUmstän- de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: ferien-camps.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.speakandfun.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/Versicherte nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen unrichti- gen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten UmständeUm- stände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen ge- schlossen hätte.

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Samples: www.tis-gdv.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.allianz-esa.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben An- gaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht ge- macht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen an- deren Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.delvag.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen ande- ren Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen unvollständi­ gen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig fahrläs­ sig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis Kennt­ nis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.debeka.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer kann sich auf sein Rück- trittsrecht nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnachweisen kann, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen un- richtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Ein Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umständenichtangezeigten Umstän- de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.versicherungsstelle-ccb.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistVersicherungsnehmer/Versicherte nach- weist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.stadtmusik-loeffingen.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen BedingungenBedin- gungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.schomacker.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: media.bgv.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten UmständeUmstän- de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

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Samples: esv-schwenger.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter Ver- treter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht gem acht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger fahr- lässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen BedingungenBedin- gungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.mofa-24.de

Ausschluss des Rücktrittsrechts. Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen BedingungenBedin- gungen, geschlossen hätte.

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Samples: www.jugendherberge.de