Ausschluss des Rücktrittsrechts. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn wir die nichtangezeigten gefahrerheblichen Umstände oder deren unrichtige Anzeige kannten. Dasselbe gilt, wenn Sie nachweisen, dass die un- richtigen oder unvollständigen Angaben weder von Ihnen noch von Ihrem Bevollmächtigten schuldhaft gemacht wurden. Hatten Sie die gefahrerheblichen Umstände an- hand schriftlicher von uns gestellter Fragen an- zuzeigen, können wir wegen einer unterbliebe- nen Anzeige eines Umstands, nach dem nicht ausdrücklich gefragt worden ist, nur zurücktre- ten, wenn dieser Umstand entweder von Ihnen oder von Ihrem Bevollmächtigten arglistig ver- schwiegen wurde.
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Ausschluss des Rücktrittsrechts. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn wir die nichtangezeigten nicht- angezeigten gefahrerheblichen Umstände oder deren unrichtige Anzeige kannten. Dasselbe gilt, wenn Sie nachweisen, dass die un- richtigen oder unvollständigen Angaben weder von Ihnen noch von Ihrem Bevollmächtigten schuldhaft gemacht wurden. Hatten Sie die gefahrerheblichen Umstände an- hand schriftlicher von uns gestellter Fragen an- zuzeigenanzu- zeigen, können wir wegen einer unterbliebe- nen unterbliebenen Anzeige eines Umstands, nach dem nicht ausdrücklich aus- drücklich gefragt worden ist, nur zurücktre- tenzurücktreten, wenn dieser Umstand entweder von Ihnen oder von Ihrem Bevollmächtigten arglistig ver- schwiegen verschwiegen wurde.
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