Ausschluss von der Teilnahme. In besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung) können einzelne Teilnehmende von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Erfolgt ein solcher Ausschluss, bleibt der Anspruch der Veranstalterin auf das Teilnahmeentgelt bestehen.
Ausschluss von der Teilnahme. UNI for LIFE ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in begründeten Fällen, insbesondere bei unleidigen Verhaltensweisen, Störung der Veranstaltung, Missachtung der Anweisungen der wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Leitung oder verschuldeten Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen. Zudem ist die UNI for LIFE dazu berechtigt den/die Teilnehmer/in bei nachträglichem Wegfall zulassungsrelevanter Erfordernisse (bspw gesund- heitliche Eignung, Eigenberechtigung, udgl) von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen. Der Teilnahmebeitrag wird in all den genannten Fällen nicht rückerstattet.
Ausschluss von der Teilnahme. „Xxxxx Xxxxxxx Coaching” ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung o. ä. von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch von „Xxxxx Xxxxxxx Coaching” nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ausschluss von der Teilnahme. Aufgrund der Vorgaben der DGUV sollen an BG-Kursen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Auch bei Anwesenheit eines Kurshelfers darf die maximale Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschritten werden. Sollte am Tag des Kurses ein Teilnehmer ohne Voranmeldung wegen Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ausgeschlossen werden, erfolgt dies in vollem Recht des verantwortlichen Kursleiters, auch wenn dem ausgeschlossenen Teilnehmer hierdurch Kosten entstanden sind. Diese werden durch den ASB nicht ersetzt.
Ausschluss von der Teilnahme. 1. Das Bildungshaus/die Akademie kann den Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Teilnehmenden
a) mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrages in Verzug geraten ist;
b) die Veranstaltung oder den Betriebsablauf erheblich stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind;
c) erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.
2. Der Teilnehmenden hat in Falle eines Ausschlusses nach Ziffer VIII.1 den vollen Veranstaltungsbeitrag als Schadensersatz zu erbringen, soweit der Teilnehmenden nicht nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bildungshauses/der Akademie bleiben hiervon unberührt.
Ausschluss von der Teilnahme. Die IHK Berlin ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der IHK Berlin nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ausschluss von der Teilnahme. Die Care Concept AG behält sich vor Bewerber im Falle unrichtiger Angaben, vorsätzlicher Manipulation des Abstimmungsverfahrens bzw. des Auswahlprozesses oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z.B. extremistische, rassistische oder pornografische Inhalte) gegebenenfalls nicht zur Bewerbung zuzulassen bzw. Bewerber von der Vergabe des Stipendiums auszuschließen.
Ausschluss von der Teilnahme. Das ZWW ist berechtigt, die Teilnehmerin / den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese / dieser die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug geraten ist, wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Veranstaltung bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer hat in diesem Fall als pauschalisierten Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche des ZWW.
Ausschluss von der Teilnahme. Die Rettungsdienstschule behält sich vor, Lehrgangsteilnehmer von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen. Dies ins- besondere wenn sie während dem Lehrgang eine Straftat begehen, trotz Ermahnung erheblich stören, den Grundsätzen des Xxxx- Xxxxx-Klinikums zuwiderhandeln oder mit den geschuldeten Zahlungen in Verzug geraten. In solchen Fällen erfolgt keine Rück- erstattung der Lehrgangsgebühren durch die Rettungsdienstschule.
Ausschluss von der Teilnahme. Die ap35 GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der ap35 GmbH nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.