Ausschluss von der Teilnahme Musterklauseln

Ausschluss von der Teilnahme. UNI for LIFE ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in begründeten Fällen, insbesondere bei unleidigen Verhaltensweisen, Störung der Veranstaltung, Missachtung der Anweisungen der wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Leitung oder verschuldeten Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen. Zudem ist die UNI for LIFE dazu berechtigt den/die Teilnehmer/in bei nachträglichem Wegfall zulassungsrelevanter Erfordernisse (bspw gesund- heitliche Eignung, Eigenberechtigung, udgl) von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen. Der Teilnahmebeitrag wird in all den genannten Fällen nicht rückerstattet.
Ausschluss von der Teilnahme. Der Veranstalter ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen (z.B. Störung der Fortbildung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmers/in sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Teilnahmeentgelts bleibt bestehen.
Ausschluss von der Teilnahme. Die Rettungsdienstschule behält sich vor, Lehrgangsteilnehmer von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen. Dies ins- besondere wenn sie während dem Lehrgang eine Straftat begehen, trotz Ermahnung erheblich stören, den Grundsätzen des Xxxx- Xxxxx-Klinikums zuwiderhandeln oder mit den geschuldeten Zahlungen in Verzug geraten. In solchen Fällen erfolgt keine Rück- erstattung der Lehrgangsgebühren durch die Rettungsdienstschule.
Ausschluss von der Teilnahme. Die ap35 GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der ap35 GmbH nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ausschluss von der Teilnahme. Xxxxx Xxxxxxx Coaching” ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung o. ä. von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch von „Xxxxx Xxxxxxx Coaching” nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ausschluss von der Teilnahme. 1. Die KEFB kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Teilnehmer
Ausschluss von der Teilnahme. Die IHK Berlin ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der IHK Berlin nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ausschluss von der Teilnahme. Die Teilnehmer verpflichten sich, regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen und alle den Schulungsbetrieb betreffenden Regelungen (z. B. Hausordnung. Prüfungsordnung, etc.) einzuhalten. MD behält sich vor, Schulungsteilnehmer auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Schulungsziel durch den Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn trotz Abmahnung wiederholt grob gegen die Pflichten des Teilnehmers verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Auftraggeber/Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erteilten Unterricht zu entrichten. Überbezahlte Beträge werden erstattet. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten hat der Teilnehmer MD einen gegebenenfalls weiteren entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ausschluss von der Teilnahme. 1. Das Bildungshaus/die Akademie kann den Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Teilnehmenden
Ausschluss von der Teilnahme. Aufgrund der Vorgaben der DGUV sollen an BG-Kursen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Auch bei Anwesenheit eines Kurshelfers darf die maximale Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschritten werden. Sollte am Tag des Kurses ein Teilnehmer ohne Voranmeldung wegen Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ausgeschlossen werden, erfolgt dies in vollem Recht des verantwortlichen Kursleiters, auch wenn dem ausgeschlossenen Teilnehmer hierdurch Kosten entstanden sind. Diese werden durch den ASB nicht ersetzt.