Pflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer verpflichtet sich:
Pflichten des Teilnehmers. 21.2.1 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen und IT- sicherheitsrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Pflichten des Teilnehmers. (1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der HVHS sowie deren Beauftragten zu folgen, am Kurs teilzunehmen und die mit dem Kursvertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner die Vorschriften der HVHS einzuhalten.
Pflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
Pflichten des Teilnehmers. 21.2.1 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsrechtli- xxxx Xxxxxxxxxxxx verantwortlich.
Pflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, daß unbefugte Dritte auf seine Teilnehmerkennung und sein persönliches Passwort keinen Zugriff haben.
Pflichten des Teilnehmers. 8.1. Die Benutzung der Zugangsdaten und der sonstigen Unterrichtsmaterialien ist nur dem Teilneh- mer im Rahmen des vereinbarten Kurses gestattet. Eine Zweckentfremdung des Zugangs, die Vervielfälti- gung von Unterrichtsmaterial und eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet und berechtigt ccm-Campus® zur sofortigen Kündigung des Vertrages ohne Vergütungsrückerstattung.
Pflichten des Teilnehmers. 2.1. Mit Vertragsunterfertigung bestätigt der Teilnehmer auch die Kenntnisnahme des auf der Website der AMA-Marketing in der geltenden Fassung (i.d.g.F.) abrufbaren
Pflichten des Teilnehmers. Kündigung des Reise- vertrages
Pflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Regeln hat der Trainer die Möglichkeit, den Teilnehmer mit einer Roten oder Gelben Karte zu verwarnen. Sammelt der Teilnehmer innerhalb eines halben Jahres fünf Gelbe Karten, so hat dieser mit einer Sperre von einem Spiel zu rechnen. Wird der Teilnehmer innerhalb eines Trainings mit zwei gelben Karten verwarnt, erfolgt auch hier eine Sperre von einem Spiel. Bei groben Verstößen kann der Teilnehmer mit einer Roten Karte verwarnt werden. Der Teil- nehmer muss darauf hin das Training beenden, ist für mindestens ein Spiel gesperrt und es erfolgt ein Gespräch mit dem Sorgeberechtigten. Der Sorgeberechtigte verpflichtet sich, die Nichtteilnahme des Kindes dem zuständigen Trainer oder der Drf mitzuteilen. Der Sorgeberechtigte versichert, dass der Teilnehmer kranken-, unfall- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er der DrF die Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Er erklärt weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Trainings bzw. der Spiele auftau- chen, erklärt sich der Sorgeberechtigte einverstanden, dass der Teilnehmer von den Trainern der DrF mit 1. Hilfe-Maßnahmen versorgt wird.