Pflichten des Teilnehmers. 21.2.1 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen und IT- sicherheitsrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
21.2.2 Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Ein- willigungen seiner Kunden einholt, um eine ordnungsgemäße Verarbeitung der von ihm in die von Amadeus zur Verfügung gestellten Produkte übertragenen personenbezogenen Daten einschließlich von Zahlungsinformationen wie Kreditkartendaten durch Amadeus und ihren verbundenen Unternehmen zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leis- tungen zu ermöglichen.
21.2.3 Sollte der Teilnehmer besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, insbeson- dere ethnische Herkunft, Gesundheitsdaten, sexuellen Orientierung, etc. i.S.d. DS-GVO er- heben, so hat der Teilnehmer die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Person einzuholen und zu dokumentieren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Amadeus hier- über zu informieren und hat Amadeus unverzüglich über jegliche Änderungen zu benach- richtigen.
21.2.4 Der Teilnehmer stimmt zu und verpflichtet sich, die über das Amadeus System zur Verfü- gung gestellten Informationen und Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen und nicht zum Nachteil von Amadeus, der Amadeus Gruppe, einem An- bieter oder anderen Teilnehmern.
Pflichten des Teilnehmers. (1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der HVHS sowie deren Beauftragten zu folgen, am Kurs teilzunehmen und die mit dem Kursvertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner die Vorschriften der HVHS einzuhalten.
(2) Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Kurs ausgeschlossen werden.
(3) Der HVHS bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Absatz 1 geltend zu machen.
Pflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer verpflichtet sich:
10.1 die für die Prüfung und Feststellung der Zugangsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
10.2 die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter der F+U im Rahmen der Hausordnung zu folgen,
10.3 die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben,
10.4 regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,
10.5 Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes bzw. der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten,
10.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie
10.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der F+U bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 10.1 bis 10.7 geltend zu machen.
Pflichten des Teilnehmers. 4.1 Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäfts- kontaken mit Cleanmedia ist der Teilnehmer zu wahrheits- getreuen Angaben verpflichtet.
4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Cleanmedia jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, in Briefform oder per Fax mitzuteilen.
4.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwach- senden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrages, Werkvertrages oder anderen vertraglichen Beziehung beigezogene Dritte.
4.4 Bei der Benützung der Dienstleistungen, verpflichtet sich der Teilnehmer die einschlägigen vertraglichen und gesetz- lichen Bestimmungen, wie namentlich diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze, namentlich des Datenschutzes, Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Miss- brauch gilt auch das versenden von Massensendungen oder Werberundschreiben via E-Mail (Spam), an Empfänger die nicht ausdrücklich den Erhalt der Mitteilungen gewünscht haben.
4.5 Cleanmedia kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden ver- pflichten, selber Massnahmen zu treffen. Nach Vorankündigung hat der Teilnehmer den Mitarbeitern von Cleanmedia oder im Namen von Cleanmedia beauftrage Dritte, sofern es die Erhaltung der Dienstqualität erfordert, Zugang zu den von Cleanmedia zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu gewähren oder zu denjenigen Anlagen, die zur Nutzung der Cleanmedia Dienstleistungen verwendet werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Cleanmedia notwendig sind.
4.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Cleanmedia sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht- verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbe- sondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
4.7 Mietgeräte müssen nach Ablauf der Nutzung in der Originalverpackung eingeschrieben retourniert werden. Beschädigte oder nicht retournierte Xxxx muss zum Neuwert vergütet werden.
Pflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Haus- ordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der ver- tragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungs- leistung entgegenstehen könnte.
Pflichten des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, daß unbefugte Dritte auf seine Teilnehmerkennung und sein persönliches Passwort keinen Zugriff haben.
Pflichten des Teilnehmers. Kündigung des Reisevertrages
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder der Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Teilneh- mers entfallen nur dann nicht, wenn diese Män- gelanzeige unverschuldet unterbleibt.
2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für actionade erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zuläs- sig, wenn actionade, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung oder Agentur) eine ihnen vom Teil- nehmer bestimmte angemessene Frist haben ver- streichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von actionade oder deren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfer- tigt wird.
3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Teilneh- mer, ausschließlich nach Reiseende, innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehe- nen Rückreisedatum gegenüber actionade gel- tend zu machen. Die Geltendmachung kann frist- wahrend nur gegenüber actionade an deren Anschrift erfolgen. Es wird dringend empfohlen, Ansprüche in Schriftform geltend zu machen. Reiseleiter, Leistungsträger oder Vermittler sind nicht bevollmächtigt, Ansprüche anzuerkennen.
Pflichten des Teilnehmers. 2.1. Mit Vertragsunterfertigung bestätigt der Teilnehmer auch die Kenntnisnahme der auf der Website der AMA-Marketing in der geltenden Fassung (i.d.g.F.) abrufbaren
2.1.1. Richtlinie „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie“,
2.1.2. des Leitfadens zur Zeichenverwendung und Kommunikation und
2.1.3. des Tarifmodells. Er verpflichtet sich zur Einhaltung derselben und der sonstigen bezughabenden rechtlichen Vorschriften.
2.2. Der Teilnehmer hat alle Betriebsstandorte zu Beginn sowie jeweils bei Änderungen der AMA- Marketing schriftlich bekannt zu geben, um Richtlinienkonformität zu gewährleisten. Bereits ab Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich der Teilnehmer, Audits der Betriebsstandorte durch ausgewiesene Auditoren auf ihre Übereinstimmung mit der Richtlinie „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie“ zu den üblichen Geschäftszeiten und Betriebszeiten zu ermöglichen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kontrollstelle und die AMA- Marketing bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere diejenigen Unterlagen und Nachweise vorzulegen, die notwendig sind, um die Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen überprüfen zu können, die Einsichtnahme in die in Betracht kommenden Aufzeichnungen, sowie den Zugang zu allen für das Audit relevanten Räumlichkeiten und den Lagern zu gestatten. Das zur Dokumentation der Auditergebnisse erforderliche Anfertigen von z.B. (digitalen) Fotografien und Fotokopien ist zuzulassen. Zur Überprüfung allfällig getätigter Herkunftsangaben hat der Teilnehmer entsprechende Nachweise zu erbringen.
2.3. Der Teilnehmer stellt sicher, dass die erforderliche Eigenkontrolle in den oben angeführten Betriebsstandorten durchgeführt wird und das Personal entsprechend den Anforderungen der Richtlinie „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie“ eingewiesen und geschult wird.
2.4. Der Teilnehmer schließt mit einer von der AMA-Marketing autorisierten Kontrollstelle einen Kontrollvertrag ab oder lässt sich durch eine von der AMA-Marketing beauftragte Kontrollstelle auditieren, wodurch die Durchführung des Audits in den oben angeführten Betriebsstandorten des Teilnehmers auf Einhaltung der in der Richtlinie „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie“ festgelegten Kriterien sichergestellt ist. Jeder Vertragsabschluss sowie jede Vertragsauflösung mit einer dafür zugelassenen Kontrollstelle ist der AMA-Marketing ohne Verzug schriftlich mitzuteilen.
Pflichten des Teilnehmers. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehal- ten, ist zum Bezug von Dienstleitungen der indual nur der im Antragsformular erwähnte Teilnehmer berech- tigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Dienstleistungen von indual an Dritte ist dem Teilnehmer unter- sagt. File-Downloadseiten sowie Seiten mit pornografischem oder rechtsextremen Inhalten werden nicht akzeptiert. Der Teilnehmer verpflichtet sich, indual sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht- Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbeson- dere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass indual Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch indual notwendig wird. Verwendet der Teilnehmer eigene Scripts (PHP, ASP, Perl, etc.) so ist er persönlich dafür verantwortlich, dass diese fehlerfrei funktionieren. Sollte ein Verdacht auf Fehlfunktion bestehen, behält sich indual das Recht vor, die Ausführberechtigung für das betreffende Script zu deaktivieren und dieses erst wieder freizugeben, wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass das Script fehlerfrei funktioniert. Um die Rechnung und die Korrespondenz korrekt adressie- ren zu können, ist der Teilnehmer verpflichtet, jede Namens- und/oder Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten unsere Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.
Pflichten des Teilnehmers. 8.1. Die Benutzung der Zugangsdaten und der sonstigen Unterrichtsmaterialien ist nur dem Teil- nehmer im Rahmen des vereinbarten Kurses ge- stattet. Eine Zweckentfremdung des Zugangs, die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterial und eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet und berechtigt ccm-Campus® zur sofortigen Kün- digung des Vertrages ohne Vergütungsrückerstat- tung.
8.2. Jede Nutzung für andere Zwecke, die Ver- vielfältigung und/oder die jedwede Nutzung durch Dritte zieht im übrigen eine zivil- als auch straf- rechtliche Verfolgung nach sich. Mögliche Scha- densersatzansprüche von ccm-Campus® gegen- über dem Teilnehmer bleiben davon unberührt.
8.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangs- daten vertraulich zu behandeln und vor dem un- berechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
8.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetre- tenen Leistungsstörungen im Rahmen der ge- setzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträ- ger bzw. Beauftragten von ccm-Campus® zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Ab- hilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzu- zeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung etc. nicht ein.
8.5. Der Teilnehmer hat sich für die Präsenzphase verbindlich anzumelden. Eine Abmeldung von einer Präsenzveranstaltung ist bis 21 Tage vor der Präsenzveranstaltung möglich.
8.6. Insbesondere bei Präsenzphasen (auch un- ter Nutzung des virtuellen Hörsaals) ist es die Pflicht des Teilnehmers, durch sein Verhalten zum Gelingen des Kursziels beizutragen.