Durchführung der Veranstaltung Musterklauseln

Durchführung der Veranstaltung. 1. Der Vermieter übergibt die gemieteten Räume und Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand. Eventuelle Reklamationen sind bei der Übergabe oder unmittelbar danach vorzubringen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden. Die Saalöffnung erfolgt frühestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Der Mieter verpflichtet sich zur schonenden Behandlung der gemieteten Räume und des überlassenen Inventars und übergibt dem Vermieter das Mietobjekt nach der Veranstaltung besenrein und komplett geräumt (Dekoration, Abfall usw.) zurück.
Durchführung der Veranstaltung. 2.1 VP gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. VP ist verpflichtet, seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass die vertraglich vereinbarten Termine nicht gefährdet oder verzögert werden.
Durchführung der Veranstaltung. INFORUM ist berechtigt, sich zur Durchführung der Veranstaltung externer Dienstleister zu bedienen. INFORUM ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen abzusagen, örtlich oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer der Veranstaltung zu verändern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder höhere Gewalt, wie Streik, behördliche Maßnahmen etc. dies erfordern. INFORUM wird die Teilnehmer unverzüglich ab Kenntnis über die abzusagende oder veränderte Veranstaltung informieren. Im Falle einer Verlegung oder Veränderung der Veranstaltung steht dem Teilnehmer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Rücktritt ist unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Kenntnis der Verlegung oder Veränderung schriftlich gegenüber INFORUM zu erklären. Im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung aus Gründen, die INFORUM nicht zu vertreten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die dem Veranstalter durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstanden Kosten anteilig in angemessener Höhe zu tragen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen INFORUM, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nicht. Es sei denn, die Absage, die Verlegung oder Veränderung der Veranstaltung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von INFORUM oder seinen Erfüllungsgehilfen. INFORUM ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückzuweisen.
Durchführung der Veranstaltung. Der Nutzer trägt das Risiko der Veranstaltung einschließlich Vorbereitung und Abwicklung. Er sorgt für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung und trifft dafür alle notwendigen Maßnahmen gemäß den Bestimmungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen haftet ausschließlich der Nutzer. Dieses gilt insbesondere für den Lärmschutz, den Jugendschutz, die Gewährleistung sanitätstechnischer Versorgung sowie das Freihalten der Flucht- und Rettungswege. Der Nutzer ist für die Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen verantwortlich und trägt die dabei anfallenden Gebühren. Bei Konzerten ist der Nutzer für die Anmeldung und Bezahlung bei der GEMA und allen anderen betroffenen Verwertungsgesellschaften bzw. Urhebern verantwortlich. Er stellt den KGR von allen urheberrechtlichen Ansprüchen, die aufgrund des Konzertes entstehen, frei. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie jegliche Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen. Anzeigen jeglicher Art, die ein Nutzer für Werbezwecke einer in den Räumen des KGR stattfindenden Veranstaltung veröffentlicht und die den Namen der Kirchengemeinde beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den KGR. Die Pfarrscheune ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist nur außerhalb des Hauses und nur im gekennzeichneten Bereich gestattet. Der Nutzer haftet persönlich für die Einhaltung des Rauchverbots. Die Räume und Einrichtungen befinden sich bei Überlassung in ordnungsgemäßem Zustand. Sämtliche Schäden, Mängel und Verunreinigungen sind der/m Vertreter*in des KGR unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Der Nutzer übernimmt für die Dauer der Veranstaltung ohne Verschuldensnachweis die Haftung für alle Personen- und Sachschäden. Er haftet für alle Beschädigungen, Verunreinigungen und Verluste, die durch sein Verhalten oder das Verhalten seiner Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden. Das gilt auch für Schäden, die vom Nutzer oder seinen Veranstaltungsteilnehmern aufgrund von Unwissenheit entstehen. Der Nutzer haftet im Schadensfall für die Aufnahme der Personalien von Xxxxxxxxxxxx. Der Nutzer verpflichtet sich, den KGR von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen können. Für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände des Nutzers und dessen Veranstaltungste...
Durchführung der Veranstaltung. 4.1 Der Mieter ist für die in der Mietsache stattfindende Veranstaltung der allein verantwortliche Veranstalter und trägt die organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung hierfür. Der Mieter verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen und alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie Anordnungen und Auflagen einzuhalten.
Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, für bestimmte Warenangebote Mindestpreise festzusetzen, um eine einheitli- che Preisgestaltung zu gewährleisten. Ferner behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Produkte und / oder Lieferanten vorzuschreiben. Auf Standflächen nach der Kategorie 1.1 bis 1.5 darf kein Handel betrieben werden. Bei der Flächendisposition werden die Wünsche der Teilnehmer im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche besteht nicht. Der Teilnehmer ist zur Einhaltung der Bestim- mungen über den Standbau und die Standgestaltung verpflichtet. Abweichungen von den Vorgaben bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Die Standflächen werden vom Veranstalter mit Nummern ausgewiesen. An jedem Stand ist das Hinweisschild mit Hinweis auf den Teilnehmer sichtbar anzubringen. Der Veranstalter behält sich vor, in besonderen Fällen auch nach erfolgter Zuweisung, Änderungen der Standorte oder Flächenformen vorzunehmen beziehungsweise von zugewiesenen Standmaßen abzuwei- chen.
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.