Passwörter Musterklauseln

Passwörter. Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und den Schutz seines Signaturpassworts und jedes anderen Passworts verantwortlich, das mit den SERVICES verbunden ist. FRAMA und der LIZENZGEBER wahren die Vertraulichkeit aller solcher Passwörter und geben solche Passwörter keiner Gesellschaft oder Organisation gegenüber bekannt, ausser es besteht gegenüber Behörden eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung oder einzelne Personen machen sich strafbar, wenn sie der Behörde die Information nicht herausgeben.
Passwörter. Nach Eröffnung des Benutzerkontos verschickt SWITCH über den von der Kontaktperson/Vertrauensperson für vertrauliche Mitteilungen angegebenen Kommunikationsweg ein temporäres Passwort. Die Kontaktperson/Vertrauensperson muss das temporäre Passwort umgehend durch ein neues selbstgewähltes Passwort ersetzen. Das Passwort darf kein triviales Passwort sein, muss eine jeweils von SWITCH vorgegebene Mindestanzahl von Zeichen enthalten und idealerweise eine Kombination von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen sein. Die Kontaktperson/Vertrauensperson ist verantwortlich für die sorgfältige Aufbewahrung des Passwortes. Die Kontaktperson/Vertrauensperson ist für allfälligen Missbrauch des Passwortes verantwortlich und haftbar. Die Kontaktpersonen und insbesondere der Halter haben keine Haftungs- oder sonstige Ansprüche gegenüber SWITCH, wenn wegen dessen unsorgfältiger Aufbewahrung oder Handhabung oder dessen Bekanntgabe oder dessen sonstigen Zugänglichmachens Dritte Kenntnis des Passworts erlangen und unbefugte Änderungen vorgenommen oder unbefugte Anträge gestellt werden, die durch SWITCH ausgeführt werden, insbesondere wenn der Domain-Name auf einen anderen Halter übertragen, gelöscht oder widerrufen wird oder Name-Server-Zuordnungen gelöscht oder geändert werden.
Passwörter. RingCentral wird Passwortanforderungen durchsetzen, die an den jeweils aktuellen Richtlinien des National Institute of Standards and Technology "NIST" ausgerichtet sind.
Passwörter. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat eine ausgezeichnete Zusammenfassung aller wichtigen Regelvorgaben zum Thema PASSWÖRTER veröffentlicht (xxxxx://xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx- content/uploads/2019/02/Hinweise-zum-Umgang-mit-Passwoertern-1.0.1.pdf).
Passwörter. Der Abonnent ist für die Geheimhaltung der Passwörter und Kontoinformationen verantwortlich. Die Zustellung des Initialpasswortes an den Abonnenten erfolgt per E- Mail. Vertraulichkeit kann bei elektronischer Post nicht gewährleistet werden. Deshalb wird empfohlen, das zugestellte Passwort zu ändern. Es ist dabei ein geeignetes Passwort zu bestimmen (keine gebräuchlichen Wörter oder Zahlen). Es ist dem Abonnenten untersagt, sein Passwort Dritten bekannt zu geben und damit den unbefugten Zugriff durch Nichtabonnenten zu ermöglichen. Versuchen zwei Parteien gleichzeitig mit dem gleichen Passwort auf die Inhalte zuzugreifen, so wird das Passwort gesperrt.
Passwörter. Die vom Bundesarchiv vergebenen Username und Passwörter dürfen auf keinen Fall Dritten zu- gänglich gemacht werden. Der Benutzer haftet für jeden Schaden, der durch die Weitergabe dieser Daten an Dritte entstanden ist. Auch die Weitergabe an einen anderen Benutzer des BAR-WLAN ist nicht zulässig.
Passwörter. Die Schülerin oder der Xxxxxxx erhält von der Schule indi- viduelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den schuleigenen mobilen Endgeräten anmelden. Das nur der Schülerin oder dem Xxxxxxx bekannte Pass- wort sollte mind. 10 Stellen umfassen und Sonderzeichen sowie Groß- und Kleinbuchstaben beinhalten, sodass das Passwort nicht leicht zu erraten ist. Das Passwort ist ver- traulich zu behandeln und zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Unbefugten zur Kenntnis gelangt ist.
Passwörter. Zu Beginn erhält jeder Nutzer von den Administratoren ein Passwort, dass nach der ersten Eingabe geändert werden muss. Passwörter müssen so sicher sein, dass sie nicht von anderen erraten werden können. Passwörter sollten mindestens einmal im Schuljahr gewechselt werden. Sie müssen aus mindestens 8 Zeichen, einer Zahl, einem Großbuchstaben und einem Sonderzeichen bestehen. Es dürfen keine Passwörter verwendet werden, die bereits für andere Dienste genutzt werden. Es ist gestattet, zur Passwortwiederherstellung eine private E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Sollte ein Nutzer sein Passwort vergessen haben, ist er verpflichtet, das durch einen Administrator neu vergebene Passwort beim nächsten Einloggen sofort zu ändern. Nur der Nutzer selbst darf ein neues Passwort für sich persönlich bei einem Administrator beantragen.
Passwörter. Sie müssen sicher und dürfen nicht erratbar sein. • Sie dürfen nicht weitergeben werden. • Sie müssen aus mindestens 8 Zeichen bestehen, worunter sich eine Zahl, ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen befinden müssen.
Passwörter. 8.1 Im Rahmen der von BWG erbrachten Dienstleistungen kann dem Auftraggeber bei bestimmten Produkten eine Benutzer- kennung und ein Kennwort von BWG gegeben werden, oder 8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. 8.3 Der Auftraggeber wird BWG unverzüglich darüber informieren, wenn er Kenntnis davon erhält, dass Benutzerkennung oder Kennwort unbefugten Dritten bekannt sind bzw. eine miss- bräuchliche Nutzung festgestellt worden ist. Der Auftraggeber wird die Benutzerkennung und das Kennwort umgehend ändern. 8.4 Für alle Handlungen, die unter Verwendung oder Missbrauch der Benutzerkennung und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich oder haftbar. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Homepage-Bereich, wenn der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person Änderungen vornimmt, die wirtschaftliche oder rechtliche Folgen haben. Eine Gewährleistung oder Haftung von BWG besteht insoweit nicht.