Ausschüttende Anteilklassen. Für ausschüttende Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grund- sätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Ent- gelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften – unter Berücksichti- gung des zugehörigen Ertragsausgleichs – jedes Jahr im Dezember an die Anleger dieser Anteilklassen aus. Realisierte Veräußerungsge- winne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehöri- gen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Die Ausschüttung kann ebenfalls durch eine Zuführung aus dem Fondsvermögen erfolgen. Ausschüttbare anteilige Erträge gemäß Absatz 1 können zur Aus- schüttung in späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen Erträge 15% des jeweiligen Wertes des Fonds zum Ende des Geschäftsjahres nicht übersteigt. Erträge aus Rumpfgeschäftsjahren können vollständig vorgetragen werden. Im Interesse der Substanzerhaltung können anteilige Erträge teilwei- se, in Sonderfällen auch vollständig zur Wiederanlage im Fonds be- stimmt werden. Die Ausschüttung erfolgt jährlich innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres des Fonds.
Ausschüttende Anteilklassen. Für ausschüttende Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grund- sätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgel- te aus Darlehens- und Pensionsgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – jedes Jahr im Xxxx an die An- leger dieser Anteilklassen aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertrags- ausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezo- gen werden. Die Ausschüttung kann ebenfalls durch eine Zuführung aus dem Sondervermögen erfolgen. 100 Dez‘09 Dez‘10 Dez‘11 Dez‘12 Dez‘13 Dez‘14 Dez‘15 Dez‘16 Dez‘17 Dez‘18 Dez‘19 Ausschüttbare anteilige Erträge gemäß Absatz 1 können zur Aus- schüttung in späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen Erträge 15% des jeweiligen Wertes des Fonds zum Ende des Geschäftsjahres nicht übersteigt. Erträge aus Rumpfgeschäftsjahren können vollständig vorgetragen werden. First Private Wealth Quelle: Bloomberg Im Interesse der Substanzerhaltung können anteilige Erträge teilwei- Die aktuelle Wertentwicklung des Fonds nach Auflegung dieses Ver- kaufsprospekts ist den Jahres- bzw. Halbjahresberichten zu entneh- men bzw. unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx verfügbar. Die historische Wertentwicklung des Fonds ermöglicht keine Progno- se für die zukünftige Wertentwicklung.
Ausschüttende Anteilklassen. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Dividenden auf die Anteile der ausschüttenden Anteilklassen der betreffenden Fonds aus dem Nettoertrag der Fonds, einschließlich der von den Fonds erzielten Zinsen und Dividenden, realisierter Gewinne aus der Veräußerung/Bewertung der Anlagen und anderer Vermögenswerte, abzüglich realisierter und nicht realisierter Verluste der Fonds, festzusetzen. Dividendenzahlungen erfolgen auf das Bankkonto, das im Kontoeröffnungsantrag angegeben ist, oder auf ein anderes Bankkonto, das dem Manager später schriftlich mitgeteilt wurde. Sobald eine Ausschüttung festgesetzt wurde, geht der Manager normalerweise davon aus, dass die Ausschüttung am oder um den zehnten Geschäftstag nach dem Datum der Festsetzung der Ausschüttung, aber in jedem Fall innerhalb eines Monats, an die Anteilinhaber ausgezahlt wird. In der nachfolgenden Tabelle sind die Häufigkeit der Dividendenausschüttung sowie die Monate, in denen Dividendenausschüttungen erfolgen, für die einzelnen ausschüttenden Anteilklassen der jeweiligen Fonds angegeben. iShares Euro Government Bond Index Fund (IE) Jährlich August iShares Euro Credit Bond Index Fund (IE) Jährlich Juli iShares UK Credit Bond Index Fund (IE) + Jährlich August iShares GiltTrak Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August BlackRock Euro Credit Enhanced Index Fund Halbjährlich März und September iShares Euro Investment Grade Corporate Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares Ultra High Quality Euro Government Bond Index Fund (IE) + Halbjährlich Februar und August iShares US Corporate Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares World ex Euro Government Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares Green Bond Index Fund (IE) Jährlich August iShares Emerging Markets Government Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares Emerging Markets Local Government Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares Global Aggregate 1-5 Year Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares ESG Screened Euro Corporate Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares ESG Screened Global Corporate Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares China CNY Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August iShares ESG Emerging Markets Government Bond Index Fund (IE) Halbjährlich Februar und August BlackRock Euro Government Enhanced Index Fund Vierteljährlich Februar, Mai, Augustund November iShares Euro Government ...
Ausschüttende Anteilklassen. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden.
Ausschüttende Anteilklassen. Die Gesellschaft schüttet für die ausschüt- tenden Anteilklassen grundsätzlich die wäh- rend des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividen- den und Erträge aus Darlehens- und Pensions- geschäften innerhalb von drei Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres an die Anleger aus. Veräußerungsgewinne und sonstige Erträ- ge können ebenfalls zur Ausschüttung heran- gezogen werden. Da der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen wird, ver- mindert sich am Tag der Ausschüttung (ex-Tag) der Anteilwert um den ausgeschütteten Betrag je Anteil. Soweit die Anteile in einem Depot bei der De- potbank verwahrt werden, schreiben deren Ge- schäftsstellen Ausschüttungen kostenfrei gut. Entsprechendes gilt für Depots, die bei der Gesellschaft sowie bei der Deutsche Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäfts- kunden AG geführt werden. Soweit das Depot darüber hinaus bei anderen Banken oder Spar- kassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen.