ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. 8 Thesaurierung der Erträge § 9 Ausschüttung § 10 Geschäftsjahr
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Das Geschäftsjahr des Fonds endet am 30. Juni.
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. 8 Ausschüttung
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. 13 Ausschüttung § 14 Geschäftsjahr
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. 8 Ertragsverwendung Ausschüttung
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. 9 Thesaurierung der Erträge § 10 Geschäftsjahr
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. 13 Ausschüttung
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. 7 Ausschüttung / Thesaurierung § 8 Geschäftsjahr Kapitalanlagegesellschaft Registergericht Aufsichtsrat Geschäftsführer Gesellschafter Vertriebs- und Zahlstellen in der Bundesrepublik Deutschland: Ergänzende Angaben für den Vertrieb des Fonds UniRak in Österreich:
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet unabhängig von der Anteilklasse grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehensgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs- jedes Jahr spätestens im Dezember an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs- können ebenfalls zur Aus- schüttung herangezogen werden. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, kön- nen zusätzliche Kosten entstehen. Steuerliche Befreiungsbeträge, die die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung des Fonds erhält und die auf Erträge der Anteilklasse „S“ entfallen, führt sie unmittelbar dem Fonds zu. Diese Beträge werden buchhalterisch der Anteilklasse „S“ zugeordnet und wirken sich nur auf den Wert der Anteile dieser Klasse aus. Bei der Zuführung werden keine neuen Anteile ausgegeben. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.
ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Bei dem Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt (Thesaurierung). Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet jeweils am 30. September des darauffolgenden Jahres.