Aussergewöhnliche Umstände Musterklauseln

Aussergewöhnliche Umstände. Sollten aussergewöhnliche Umstände, welche von den Parteien bei der Unterzeichnung des Vertrages nicht vorausgesehen werden konnten, die Erfüllung des Vertrages übermässig erschweren und kann die Erfüllung billigerweise nicht mehr zugemutet werden, haben die Parteien die betreffenden Bestimmungen in Treu und Glauben durch solche zu ersetzen, welche den ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien und dem beabsichtigten Zweck des Vertrages so nahe wie möglich kommen. Als aussergewöhnlich gelten insbesondere nicht vorhersehbare Änderungen des gesetzlichen und regulatorischen Rahmens sowie der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.
Aussergewöhnliche Umstände. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zu- rück, kann jedoch für die erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter ver- pflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Rei- senden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehr- kosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälẞe, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende alleine zu tragen. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausge- schlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriẞen, die auf die von einem Leistungs- xxxxxx zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraus- setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Diese Haẞungsbeschränkungen gelten auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen.
Aussergewöhnliche Umstände. Die Personenbeförderer (darunter insbesondere die Fluggesellschaften) können für Personen mit bestimmten Pathologien oder für schwangere Frauen Beschränkungen festlegen, die bis zum Zeitpunkt des Transportbeginns anwendbar sind und ohne Vorankündigung geändert werden können (sowie für die Fluggesellschaften: ärztliche Untersuchung, ärztliche Bescheinigung etc.). Daher kann die Rückführung dieser Personen nur stattfinden, wenn keine Ablehnung des Beförderers und selbstverständlich auch kein negatives ärztliches Gutachten (wie in Kapitel 3.2.1.1. „Transport/Rückführung“ vorgesehen und gemäß der dort genannten Modalitäten) über die Gesundheit des Versicherten oder des ungeborenen Kindes vorliegt.
Aussergewöhnliche Umstände. 1 Die Personentransportunternehmen (insbesondere Fluggesellschaften) können möglicherweise Personen mit gewissen Pathologien oder schwangere Frauen ablehnen, die anwendbaren Einschränkungen die bis zum Moment der Abreise gelten können ohne Vorwarnung geändert werden (bei Fluggesellschaften : Medizinische Untersuchungen, Arztzeugnis etc.).
Aussergewöhnliche Umstände. 7.1. Treten außergewöhnliche Umstände ein, die erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Arbeitnehmer haben, insbesondere bei Verlegung oder Schlie- ßung von Unternehmen oder Betrieben oder bei Massenentlassungen, so hat der Vorstand den EBR ehest möglich darüber zu informieren.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.