Ärztliche Untersuchung Musterklauseln

Ärztliche Untersuchung. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter muss vor dem Stellenantritt den dem Anstellungsvertrag beigelegten Gesundheitsfragebogen ausfüllen und diesen der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt des Staates, Xxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxxxx, zustellen. Die Vertrauensärztin oder der Vertrauensarzt entscheidet aufgrund dieses Fragebogens, ob eine weitere ärztliche Untersuchung erforderlich ist, und informiert die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter über das weitere Vorgehen. Wird dieser Fragebogen von der Mitarbeiterin oder vom Mitarbeiter nicht umgehend nach Erhalt ausgefüllt, kann das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von einer Woche auf das Ende einer Woche aufgelöst werden. Die Vertrauensärztin oder der Vertrauensarzt des Staates bestimmt, ob der Gesundheitszustand der Bewerberin oder des Bewerbers die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit gestattet. Ist dies nicht der Fall, so wird die Anstellung hinfällig (Art. 28 StPG). Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeit im Gesundheitsfragebogen vorsätzlich falsche Angaben gemacht, so kann das Dienstverhältnis aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
Ärztliche Untersuchung a) Xxxxxx die Beschäftigungsdienststelle von einem Arbeitnehmer bei der Einstellung einen Nachweis über seine körperliche Eignung (Gesund- heitszustand und Arbeitsfähigkeit) durch das Zeugnis eines von ihr be- stimmten Arztes verlangt, trägt sie die Kosten der Untersuchung.
Ärztliche Untersuchung a) Der Verlag ist verpflichtet, Angestellte, die nicht nur gelegentlich mit Bildschirmge- räten arbeiten sollen, vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit augenärztlich - und, wenn sie dies wünschen, auch anderweitig medizinisch - auf ihre Eignung unter- suchen zu lassen.
Ärztliche Untersuchung a) Sofern die Beschäftigungsdienststelle von einem Arbeitnehmer bei der Einstellung einen Nachweis über seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) durch das Zeugnis eines von ihr bestimmten Arztes verlangt, trägt sie die Kosten der Untersuchung.
Ärztliche Untersuchung. Nimmt die/der Beschäftigte trotz der Gespräche keine Hilfe an, veranlasst die Dienststelle die notwendige betriebs- bzw. amtsärztliche Untersuchung. Die/ der Beschäftigte ist darüber zu informieren.
Ärztliche Untersuchung soweit auf ihn die Bestimmungen des JArbSchG Anwendung finden, sich gem. §§ 32, 33 dieses Gesetzes unter- suchen zu lassen und die Bescheinigung hierüber dem Ausbildenden vorzulegen.
Ärztliche Untersuchung. (1) Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser seine körperliche Eignung für den in Frage kommenden Aufgabenbereich durch das Zeugnis eines von dem Arbeitgeber be- stimmten Arztes nachweist. Die hierfür erforderliche Untersuchung soll möglichst vor der Einstel- lung erfolgen. Eine nach Ablauf von drei Monaten nach der Einstellung festgestellte gesundheitliche Nichteignung kann nicht mehr als auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden.
Ärztliche Untersuchung. 1Im Hinblick auf die besondere Verantwortung von Kraftfahrerinnen/Kraftfahrern bei der Beförderung von Personen ist die/der Dienststellenleiter/in berechtigt, in Abständen von 5 Jahren im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung durch eine Ärztin/einen Arzt im Sinne des § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-BA feststellen zu lassen, ob die/der Beschäftigte gesundheitlich in der Lage ist, die Tätigkeit einer Kraftfahrerin/eines Kraftfahrers noch auszuüben. 2§ 3 Abs. 5 Satz 1 TV-BA bleibt unberührt.
Ärztliche Untersuchung. Wir regen an, die Regelung des § 4 TVAöD zu übernehmen: Vor Einstellung müssen Fachkräfte in Ausbildung auf Verlangen des Trägers ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Amts- oder Betriebsarztes nachzuweisen. Sollten Minderjährige zur Ausbildung zugelassen werden, ist ergänzend § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten. Der Xxxxxx ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, Auszubildende zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, die nach dem Ausbildungsvertrag übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Xxxxxx. Auszubildende, die besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt sind, sind in regelmäßigen Abständen oder auf ihren Antrag bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu ärztlich zu untersuchen.
Ärztliche Untersuchung. Die Arbeitgeberin kann bei Stellenantritt ein ärztliches Zeugnis oder eine ärztliche Untersuchung verlangen und die Mitarbeitenden zu periodischen Gesundheitskontrollen verpflichten. Die Kosten gehen zu Lasten der Arbeitgeberin. Mitarbeitende, die Dauernachtdienst leisten, werden periodisch durch die Abteilung Personal zur medizini- schen Untersuchung und Beratung aufgeboten. Eine erste obligatorische medizinische Untersuchung und Beratung erfolgt mit Stellenantritt.