Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.1. Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei se ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen Angebote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre chendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar ket-Maker am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellen. Offene CFD-Po sitionen werden in diesem Falle entsprechend der Regelungen für Marktstörungen behandelt.
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Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.1. 2.9.1 Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran Veran- lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei se teil- weise ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen angenom- menen Angebote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre chendes Entsprechendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar ketMarket-Maker am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellen. Offene CFD-Po sitionen Positionen werden in diesem Falle entsprechend der Regelungen Re- gelungen für Marktstörungen behandeltbehandelt (vgl. Nr. 3 der SB).
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Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.12.7.9. Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei se teilweise ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen Angebote Ange bote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre chendes Entsprechendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar ket-Maker beauftragte Drit te am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellenAufträge auszuführen. Offene CFDFuture-Po sitionen Positionen werden in diesem die sem Falle entsprechend der Regelungen für Marktstörungen behandeltbe handelt (vgl. Nr. 3 der SB).
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Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.12.7.1. Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran Veran- lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei teilwei- se ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen Angebote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre chendes Ent- sprechendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe Ein- griffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar ket-Maker beauftragte Dritte am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellenAufträge auszuführen. Offene CFDFuture-Po sitionen Posi- tionen werden in diesem Falle entsprechend der Regelungen für Marktstörungen behandeltbehandelt (vgl. Nr. 3 der SB).
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