Common use of Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten Clause in Contracts

Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.1. Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran­ lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei­ se ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen Angebote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre­ chendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar­ ket-Maker am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellen. Offene CFD-Po­ sitionen werden in diesem Falle entsprechend der Regelungen für Marktstörungen behandelt.

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Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.1. 2.9.1 Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran­ Veran- lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei­ se teil- weise ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen angenom- menen Angebote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre­ chendes Entsprechendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar­ ketMarket-Maker am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellen. Offene CFD-Po­ sitionen Positionen werden in diesem Falle entsprechend der Regelungen Re- gelungen für Marktstörungen behandeltbehandelt (vgl. Nr. 3 der SB).

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Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.12.7.9. Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran­ lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei­ se teilweise ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen Angebote Ange­ bote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre­ chendes Entsprechendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar­ ket-Maker beauftragte Drit­ te am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellenAufträge auszuführen. Offene CFDFuture-Po­ sitionen Positionen werden in diesem die­ sem Falle entsprechend der Regelungen für Marktstörungen behandeltbe­ handelt (vgl. Nr. 3 der SB).

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Aussetzung des Handels; Erlöschen von Angeboten. 2.9.12.7.1. Wird an den maßgeblichen Referenzmärkten auf Veran­ Veran- lassung der Börsenorgane, Marktorgane oder der Börsen- oder Marktaufsicht der Handel in einem Basiswert ganz oder teilwei­ teilwei- se ausgesetzt, erlöschen sämtliche noch nicht angenommenen Angebote des Kunden für den betreffenden Basiswert. Entspre­ chendes Ent- sprechendes gilt, wenn der Handel in dem Basiswert durch Eingriffe Ein- griffe der hohen Hand ausgesetzt oder untersagt wird oder der Mar­ ket-Maker beauftragte Dritte am Referenzmarkt aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, für den Basiswert Kurse zu stellenAufträge auszuführen. Offene CFDFuture-Po­ sitionen Posi- tionen werden in diesem Falle entsprechend der Regelungen für Marktstörungen behandeltbehandelt (vgl. Nr. 3 der SB).

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