Eröffnung und Schließung einer CFD-Position Musterklauseln

Eröffnung und Schließung einer CFD-Position. 2.1. Durch Abschluss eines CFD-Kontraktes im Auftrag und für Rechnung des Kunden eröffnet sich zwischen Bank und dem Market-Maker gemäß dem jeweils einschlägigen Kontraktinhal- tes („Kontraktspezifikationen“) eine auf Barausgleich gerichte- te Kaufposition („CFD-Long-Position“) oder Verkaufsposition („CFD-Short-Position“; beides zusammen die „CFD-Position“)
Eröffnung und Schließung einer CFD-Position. 2.1. Durch Abschluss eines CFD-Kontraktes im Auftrag und für Rechnung des Kunden eröffnet sich zwischen Bank und dem Market-Maker gemäß dem jeweils einschlägigen Kontraktinhal­ tes („Kontraktspezifikationen“) eine auf Barausgleich gerichte­ te Kaufposition („CFD-Long-Position“) oder Verkaufsposition („CFD-Short-Position“; beides zusammen die „CFD-Position“) über eine bestimmte Anzahl von Einheiten des Basiswertes („Kontraktmenge“) zu vom Market-Maker gestellten Kursen. Er ist ausschließlich auf den Ausgleich der Differenz zwischen den zu Bewertungsgewinnen oder Bewertungsverlusten führenden Preisen des Kontraktes („Kontraktwert“) im Zeitpunkt der Eröff­ nung und im Zeitpunkt der Schließung der CFD-Position in Geld gerichtet; eine effektive Lieferung des Basiswertes ist ebenso ausgeschlossen wie die Ausübung etwaiger mit der Innehabung des Basiswertes verbundener Rechte.