Eröffnung und Schließung einer CFD-Position. 2.1. Durch Abschluss eines CFD-Kontraktes im Auftrag und für Rechnung des Kunden eröffnet sich zwischen Bank und dem Market-Maker gemäß dem jeweils einschlägigen Kontraktinhal- tes („Kontraktspezifikationen“) eine auf Barausgleich gerichte- te Kaufposition („CFD-Long-Position“) oder Verkaufsposition („CFD-Short-Position“; beides zusammen die „CFD-Position“)
Eröffnung und Schließung einer CFD-Position. 2.1. Durch Abschluss eines CFD-Kontraktes im Auftrag und für Rechnung des Kunden eröffnet sich zwischen Bank und dem Market-Maker gemäß dem jeweils einschlägigen Kontraktinhal tes („Kontraktspezifikationen“) eine auf Barausgleich gerichte te Kaufposition („CFD-Long-Position“) oder Verkaufsposition („CFD-Short-Position“; beides zusammen die „CFD-Position“) über eine bestimmte Anzahl von Einheiten des Basiswertes („Kontraktmenge“) zu vom Market-Maker gestellten Kursen. Er ist ausschließlich auf den Ausgleich der Differenz zwischen den zu Bewertungsgewinnen oder Bewertungsverlusten führenden Preisen des Kontraktes („Kontraktwert“) im Zeitpunkt der Eröff nung und im Zeitpunkt der Schließung der CFD-Position in Geld gerichtet; eine effektive Lieferung des Basiswertes ist ebenso ausgeschlossen wie die Ausübung etwaiger mit der Innehabung des Basiswertes verbundener Rechte.