Eröffnung und Schließung einer Future-Position Musterklauseln

Eröffnung und Schließung einer Future-Position. 2.1. Durch Abschluss eines Future-Kontraktes im Auftrag und für Rechnung des Kunden eröffnet sich zwischen Bank und dem Dritten gemäß dem jeweils einschlägigen Kontrakt­ inhaltes („Kontraktspezifikationen“) eine auf Barausgleich gerichtete Kaufposition („Future-Long-Position“) oder Ver­ kaufsposition („Future-Short-Position“; beides zusammen die
Eröffnung und Schließung einer Future-Position. 2.1. Durch Abschluss eines Future-Kontraktes im Auftrag und für Rechnung des Kunden eröffnet sich zwischen Bank und dem Dritten gemäß dem jeweils einschlägigen Kontraktinhal- tes („Kontraktspezifikationen“) eine auf Barausgleich gerichtete Kaufposition („Future-Long-Position“) oder Verkaufsposition („Future-Short-Position“; beides zusammen die „Future-Positi- on“) über eine bestimmte Anzahl von Einheiten des Basiswer- tes („Kontraktmenge“). Er ist ausschließlich auf den Ausgleich der Differenz zwischen den zu Bewertungsgewinnen oder Be- wertungsverlusten führenden Preisen des Kontraktes („Kon- traktwert“) im Zeitpunkt der Eröffnung und im Zeitpunkt der Schließung der Future-Position in Geld gerichtet; eine effektive Lieferung des Basiswertes ist ebenso ausgeschlossen wie die Ausübung etwaiger mit der Innehabung des Basiswertes ver- bundener Rechte.