Austauschschüler. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson von Austauschschülern gegenüber Dritten, die nicht mitversicherte Personen dieses Vertrages sind. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik sowie die Teilnahme am Schulunterricht erteilt wurden (z. B. durch die aufnehmende Schule). 2.7.1 Die Mitversicherung beginnt mit der Eingliederung in den Haushalt des Versiche- rungsnehmers. Sie endet mit dem Ausscheiden aus dem Haushalt des Versiche- rungsnehmers. 2.7.2 Leistungen aus einer Privathaftpflichtversicherung der Austauschschüler gehen diesem Versicherungsschutz voraus.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Austauschschüler. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson von Austauschschülern gegenüber Dritten, die nicht mitversicherte Personen dieses Vertrages sind. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die erforderlichen behördlichen behörd- lichen Genehmigungen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik sowie die Teilnahme am Schulunterricht erteilt wurden (z. B. durch die aufnehmende Schule).
2.7.1 Die Mitversicherung beginnt mit der Eingliederung in den Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers. Sie endet mit dem Ausscheiden aus dem Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers.
2.7.2 Leistungen aus einer Privathaftpflichtversicherung der Austauschschüler gehen diesem Versicherungsschutz voraus.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Austauschschüler. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Privat- person von Austauschschülern gegenüber Dritten, die nicht mitversicherte mitver- sicherte Personen dieses Vertrages sind. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Bundesre- publik sowie die Teilnahme am Schulunterricht erteilt wurden (z. z.B. durch die aufnehmende Schule).
2.7.1 Die Mitversicherung beginnt mit der Eingliederung in den Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers. Sie endet mit dem Ausscheiden aus dem Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers.
2.7.2 Leistungen aus einer Privathaftpflichtversicherung der Austauschschüler Austausch- xxxxxxx gehen diesem Versicherungsschutz voraus.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Austauschschüler. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Privatper- son von Austauschschülern gegenüber Dritten, die nicht mitversicherte mitversi- cherte Personen dieses Vertrages sind. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die erforderlichen behördlichen behˆrdlichen Genehmigungen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Bundesre- publik sowie die Teilnahme am Schulunterricht erteilt wurden (z. z.B. durch die aufnehmende Schule).
2.7.1 Die Mitversicherung beginnt mit der Eingliederung in den Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers. Sie endet mit dem Ausscheiden aus dem Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers.
2.7.2 Leistungen aus einer Privathaftpflichtversicherung der Austauschschüler Austausch- xxxxxxx gehen diesem Versicherungsschutz voraus.
Appears in 1 contract
Samples: Jagd Versicherung