Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Origi- nalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der an dem Beför- derungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als eigenen Verkaufsstellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-For- mulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgast- rechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht werden.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Origi- nalfahrausweis Originalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der an dem Beför- derungsvertrag Beförderungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als eigenen Verkaufsstellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-For- mulars Formulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgast- rechte Fahrgastrechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht werden.
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Samples: Beförderungsbedingungen, Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Origi- nalfahrausweis Originalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der des an dem Beför- derungsvertrag Beförderungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält er- hält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen techni- schen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer Beförde- rer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als eigenen Verkaufsstellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-For- mulars Formulars und des Fahrausweises Fahraus- weises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgast- rechte Service Center Fahrgastrechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden ausschließlich beim Servicecenter Service Center Fahrgastrechte bearbeitet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht werden.
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Samples: Beförderungsbestimmungen
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Origi- nalfahrausweis Ori- ginalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der des an dem Beför- derungsvertrag Be- förderungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung Abwick- lung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer Be- förderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als eigenen Verkaufsstellen vorsehenvor- sehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-For- mulars Formulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgast- rechte Service Center Fahrgastrechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen Produkt- klassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden ausschließlich beim Servicecenter Service Center Fahrgastrechte bearbeitetbearbei- tet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises Fahr- ausweises geltend gemacht werden.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Origi- nalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der an dem Beför- derungsvertrag Beförde- rungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als eigenen Verkaufsstellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-For- mulars Fahrgastrechte- Formulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgast- rechte Fahr- gastrechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht ge- macht werden.
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