Anmeldung (Vertragsabschluss). 11.2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsge- mäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Verkehrsverbund Mit- telsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS registrieren: - Handy-Nummer - Name und Vorname - Geschlecht - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - ggf. gültiges Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertre- tung der Verkehrsunternehmen im VMS Zum Kauf eines HandyTickets ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünsch- ten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 6 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zah- lungsweise sind weitere Angaben erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine gem. 2.1 hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüg- lich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäflsbedingungen gilt als Einwilligung zum Vertragsabschluss oder dessen Fortführung zwischen Nutzer und der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS und dem Nutzer der Nutzungsver- trag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen und der Beförderungsbe- dingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der Handy- Ticket-Service steht voll geschäflsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt ge- schäflsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. des ausgewählten gültigen Kontroll- mediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäflsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht.
11.2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht.
11.2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäflsbedingungen gewährt die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen ...
Anmeldung (Vertragsabschluss). Auf Anfrage erstellt you:turn-erlebnispädagogik für jeden Kunden ein individuelles Angebot. Anmeldungen müssen beim Veranstaltenden direkt vorgenommen werden. Die Anmeldung zu einem Training (im Folgenden auch Veranstaltung genannt) erfolgt grundsätzlich schriftlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch you:turn-erlebnispädagogik in Form einer Anmel- debestätigung/ Einverständniserklärung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Veranstalter wirksam. Beide erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des gegenseitigen Vertrages an. you:turn-erlebnispädagogik verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leis- tungen. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschrei- bungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinformationen verbind- lich. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstaltenden berücksichtigt wer- den. Anfallende Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
Anmeldung (Vertragsabschluss). 2.1 Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Erfurter Verkehrsbetriebe AG re- gistrieren: • Handy-Nummer, • Name und vollständige Adresse (gilt nicht für Prepaid) • Geburtsdatum (gilt nicht für Prepaid) • E-Mail-Adresse • gewünschtes Bezahlverfahren entsprechend Ziffer 6.1, • Bankverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrift) • Kreditkartendaten (im Falle Zahlungsweise Kreditkarte) • gültiges Kontrollmedium (z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß An- gaben auf dem Internetportal der Erfurter Verkehrsbetriebe AG Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Be- reich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Interessenten aus Drittländern, die weder über einen Deutschen oder EU-Reisepass bzw. Deutschen Personalausweis verfügen, können sich gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses ihres Herkunftslandes über den Kundenservice der Erfurter Verkehrsbetriebe AG registrieren lassen und somit am HandyTicket Deutschland teilnehmen. Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicket-Ser- vices (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maß- gabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Ta- rifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der HandyTicket-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines gültigen Kontroll- mediums sind, über die Zahlungsweise Prepaid am HandyTicket Deutschland mit einem Maxi- malbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maxi- malbetrag nicht.
2.2 Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht.
2.3 Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die Erfu...
Anmeldung (Vertragsabschluss). (1) Die Anmeldung erfolgt über die Website der GBW GmbH oder schriftlich.
(2) Der Vertragsabschluss kommt erst durch die schriftliche Anmeldebestätigung der GBW GmbH zustande.
(3) Die Anmeldung soll von einer berechtigten Person durchgeführt werden, ist aber auch dann verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich mitteilt, die Anmeldung nicht ausgelöst zu haben. Der Nachweis von Missbrauch ist jederzeit möglich.
(4) Der Auftraggeber hat die angemeldeten Teilnehmer auf alle Informationen zur Anmeldung/Schulung und auf die Teilnahmebedingungen hinzuweisen.
(5) Die Schulungsveranstaltungen der GBW GmbH sind in der Teilnehmerzahl begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bei unangemeldeter Anreise kann die Teilnahme nicht garantiert werden.
Anmeldung (Vertragsabschluss). Programmänderungen und Annullierung der Buchung
Anmeldung (Vertragsabschluss). Vermittlung durch B&B: Nimmt der Anbieter Ihr Angebot an, erhalten Sie im Namen des An- bieters eine Bestätigung. Der Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und dem Anbieter kommt mit der vorbehaltlosen Annahme (Bestätigung) Ihrer Anmeldung durch B&B im Namen des Anbie- ters (mitsamt den anwendbaren vertraglichen Bestimmungen) zustande. B&B wird nicht Ver- tragspartei des Kunden bei dieser Vermittlungsleistung. B&B wird nur Vertragspartei des Kun- den, wenn sie selbst als Anbieter auftritt. Tritt B&B als Anbieter auf, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Mit Ihrer Reservation un- terbreiten Sie ein verbindliches Angebot, an welches Sie 7 Arbeitstage gebunden sind. Nimmt B&B Ihr Angebot an, erhalten Sie eine Bestätigung. Der Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und B&B kommt mit der vorbehaltlosen Annahme (Bestätigung) Ihrer Anmeldung durch B&B zu- stande. Melden Sie neben sich weitere Teilnehmer an, so stehen Sie für deren Verpflichtungen (insbe- sondere Bezahlung des Reisepreises) wie für die eigenen ein. Die AGB gelten für sämtliche Rei- seteilnehmer.
Anmeldung (Vertragsabschluss). Ein Vertrag zwischen einem Kunden und TEACHY entsteht durch folgende drei Wege:
1. Die Kunden können über die Plattform xxx.xxxxxx.xx direkt Termine buchen. Hierzu wählen die Kun- den die Dienstleistung, das Fach, die gewünschte Tutorin / den gewünschten Tutor und den Zeitpunkt aus und melden sich mit ihren persönlichen Angaben an. Anschliessend werden sie darauf hingewiesen, die Stornierungsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von TEACHY (AGB-P) zu akzeptieren, welche zur persönlichen Durchsicht per Download-Link zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Bestätigung akzeptieren die Kunden die aktuellen Preise sowie die Zahlungsmodalitäten für die Einzelbuchung, welche auf den Plattformen zu finden sind. Darauffolgend können die Kunden ihre Daten überprüfen und den Buchungsprozess mit der Bestätigung des Termins verbindlich abschliessen. Damit entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen den Kunden und TEACHY. Nach dieser Bestätigung erhalten die Kunden eine Terminbestätigung von TEACHY per Email.
2. Die Kunden haben neben Einzelbuchungen ebenfalls die Möglichkeit, vergünstigte Lernpakete zu bu- chen. TEACHY bietet Lernpakete in verschiedenen Grössen an, welche einmalig und auch über einen längeren Zeitraum finanziert werden können. Hierzu können die Kunden einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren, in welchem TEACHY den Kunden die bestmögliche Fördermöglichkeit aufzeigt. Daraufhin können die Kunden eine individuelle Offerte bei TEACHY anfordern. TEACHY sen- det diese inklusive AGB per Email an die Kunden. Nachdem die Kunden die Unterlagen gelesen haben, können sie entweder eine Änderung bei TEACHY beantragen oder die Offerte inklusive AGB-P bestä- tigen. Die Offert-Bestätigung erfolgt, indem die Kunden die Offerte durch den in der Email gesendeten Link öffnen und dort per Klick auf “Accept” online bestätigen. Damit entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen den Kunden und TEACHY. Die Kunden erhalten daraufhin eine Auftragsbestätigung.
Anmeldung (Vertragsabschluss). Die Anmeldung für ein Webinar oder Seminar kann über das Internet (www. xxxxxxxxxxxx.xx), telefonisch, schriftlich per Post, via Fax oder E-Mail an uns übermittelt werden. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Die schriftliche Bestätigung erfolgt bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
(1) Anmeldung durch Unternehmen für Firmen Seminare/ -Webinare Anmeldung als Unternehmen erfolgen über eine separate Anfrage. Damit die Individualität unserer Seminare/Webinare gewährleistet werden kann, sind max. 12 Teilnehmer einer Firma pro Seminar/Webinar zulässig. Darüber hinaus sind Sie als Unternehmen damit einverstanden, dass wir Ihr Logo für unsere Referenzseite verwenden dürfen.
(2) Anmeldung durch Unternehmen für Öffentliche Webinare Öffentliche Webinare werden ab einer Mindestteilnehmerzahle von fünf ge- buchten Plätzen durchgeführt. Dabei spielt es keine Rolle ob die fünf Personen einer oder unterschiedlichen Unternehmen angehören.
Anmeldung (Vertragsabschluss). Die Teilnahme an den The smarter E Industry Days setzt eine vorherige Anmeldung voraus. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen, die Teilnahme ist Personen vorbehalten, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen berufli- chen Tätigkeit (§ 14 BGB) oder als Vertreter einer staatlichen Institution teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt zentral über den The smarter E Login, was die Registrierung eines The smarter E-Accounts erfordert. Es gelten insoweit die Nutzungsbedingungen für die Web- sites der Solar Promotion-Gruppe und den Nutzeraccount-Service The smarter E Login, wo- bei die vom Teilnehmer zu machende die Pflichtangaben aus Abschnitt IV. um folgende, später nicht mehr zu bearbeitende, Positionen erweitert werde: • Position/Titel des Teilnehmers innerhalb des Unternehmens bzw. der Institu- tion • Unternehmen bzw. Institution, für das/die der Teilnehmer tätig ist • Land, in dem das Unternehmen bzw. Institution seinen Sitz hat Vertragssprache für die Anmeldung ist nach Xxxx des Teilnehmers Deutsch oder Englisch. Solar Promotion behält sich vor, auch weitere Vertragssprachen anzubieten. Bis zum Ab- schicken der Buchung durch Anklicken des Anmeldebuttons kann der Teilnehmer seine Bu- chung abbrechen/korrigieren, notfalls durch Schließen des Browserfensters. Nach der Ein- gabe erhält der Teilnehmer eine automatisierte Eingangsbestätigung. Ein Vertragsschluss über die Teilnahme an den The smarter E Industry Days kommt erst mit Zugang einer aus- drücklichen Buchungsbestätigung zustande, ggf. für die bestellten einzelnen Veranstal- tungsangebote mit Zugang der Buchungsbestätigung des jeweils verantwortlichen Anbie- ters. Die Bestelldaten und der jeweils gültige Vertragstext werden von Solar Promotion ge- speichert und werden dem Teilnehmer im Rahmen der Buchungsbestätigung zugesandt. In Einzelfällen - bei entsprechendem Hinweis - kann eine gesonderte Anmeldung zu einem Veranstaltungsangebot eines externen Anbieters direkt über diesen notwendig sein.
Anmeldung (Vertragsabschluss). Um den HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte bei einem Verkehrsunternehmen registrieren: Handy-Nummer, gewünschtes Bezahlverfahren entsprechend Ziffer 5.1 und Kontrollmedium. Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der HandyTicket-Service steht juristischen Personen unter Nennung eines juristischen Vertreters (Ansprechpartner) und voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können über das Prepaid Zahlverfahren am HandyTicket für einen Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht. Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt das Verkehrsunternehmen ihren Kunden eine einfache Lizenz zur Verwendung der HandyTicket-Software zur zweckgebundenen Nutzung der enthaltenen Funktionen (gilt nur für Kunden die die „Java“-Ticketsoftware auf ihrem Handy nutzen). Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, das HandyTicket Softwareprogramm zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Das Verkehrsunternehmen übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der Java HandyTicket-Software auf dem Mobiltelefon.