Auszahlungsbetrag. (2) Nach Kündigung zahlen wir • den Rückkaufswert (Absätze 3 und 5), • vermindert um den Abzug (Absatz 4) sowie • die Überschussbeteiligung (Absatz 6). 11 Unternehmensindividuell zu ergänzen. Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen.
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Auszahlungsbetrag. (23) Nach Kündigung zahlen wir • den Rückkaufswert (Absätze 3 4 und 56), • vermindert um den Abzug (Absatz 45) sowie • die Überschussbeteiligung (Absatz 67). 11 Unternehmensindividuell zu ergänzen. Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen.
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Auszahlungsbetrag. (24) Nach Kündigung zahlen wir • den Rückkaufswert (Absätze 3 5 und 57), • vermindert um den Abzug (Absatz 46) sowie • die Überschussbeteiligung (Absatz 6). 11 Unternehmensindividuell zu ergänzen8). Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen.
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Auszahlungsbetrag. (2) Nach Kündigung zahlen wir • · den Rückkaufswert (Absätze 3 und 5), • vermindert um den Abzug (Absatz 4) · sowie • die Überschussbeteiligung Überschussbeteiligung, wenn und soweit vor- handen (Absatz 6). 11 Unternehmensindividuell zu ergänzenEinen Stornoabzug (§ 169 Absatz 5 VVG) nehmen wir nicht vor. Es werden aber Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag vom Aus- zahlungsbetrag abgezogen.
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