Auszahlungswert. (i) Das in Genossenschaftsanteilen an Oikocredit gehaltene Treuhandvermögen ist grundsätzlich zum Nennwert der Ge- nossenschaftsanteile zurück zu gewähren. Ist der Wert eines Genossenschaftsanteils, berechnet auf Basis der letzten vor dem Rückzahlungszeitpunkt von Oikocredit erstellten und ge- prüften Jahres- oder Zwischenbilanz geringer als der Nenn- wert der Genossenschaftsanteile, ist nur ein solch geringerer Betrag auszuzahlen. Ist der tatsächliche Wert eines Genos- senschaftsanteils größer als der Nennwert, wird dennoch nur der Nennwert ausgezahlt. (ii) Weiteres Treuhandvermögen (erhaltene Mittel, Dividenden oder sonstige Erträge) gewährt der Förderkreis dem Anleger vollumfänglich zurück.
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Samples: Treuhandvertrag
Auszahlungswert. (i) Das in Genossenschaftsanteilen an Oikocredit gehaltene Treuhandvermögen ist grundsätzlich zum Nennwert der Ge- nossenschaftsanteile Genossenschaftsanteile zurück zu gewähren. Ist der Wert eines Genossenschaftsanteils, berechnet auf Basis der letzten vor dem Rückzahlungszeitpunkt von Oikocredit erstellten und ge- prüften geprüften Jahres- oder Zwischenbilanz geringer als der Nenn- wert Nennwert der Genossenschaftsanteile, ist nur ein solch geringerer Betrag auszuzahlen. Ist der tatsächliche Wert eines Genos- senschaftsanteils Genossenschaftsanteils größer als der Nennwert, wird dennoch nur der Nennwert ausgezahlt.
(iii) Weiteres Treuhandvermögen (erhaltene Mittel, Dividenden oder sonstige Erträge) gewährt der Förderkreis dem Anleger vollumfänglich zurück.
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Samples: Treuhänderische Beteiligung
Auszahlungswert. (iI) Das in Genossenschaftsanteilen an Oikocredit gehaltene gehal tene Treuhandvermögen ist grundsätzlich zum Nennwert der Ge- nossenschaftsanteile Genossenschaftsanteile zurück zu gewähren. Ist der Wert eines Genossenschaftsanteils, berechnet auf Basis der letzten vor dem Rückzahlungszeitpunkt von Oikocredit erstellten und ge- prüften Jahres- geprüften Jahres oder Zwischenbilanz geringer als der Nenn- wert Nennwert der Genossenschaftsanteile, ist nur ein solch geringerer Betrag auszuzahlen. Ist der tatsächliche tat sächliche Wert eines Genos- senschaftsanteils Genossenschaftsanteils größer als der Nennwert, wird dennoch nur der Nennwert ausgezahlt.
(iiII) Weiteres Treuhandvermögen (erhaltene Mittel, Dividenden oder sonstige Erträge) gewährt der Förderkreis dem Anleger vollumfänglich zurück.
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Samples: Treuhandvertrag
Auszahlungswert. (i) Das in Genossenschaftsanteilen an Oikocredit gehaltene Treuhandvermögen ist grundsätzlich zum Nennwert der Ge- nossenschaftsanteile zurück zu gewährenGenossenschaftsanteile zurückzugewähren. Ist der Wert eines Genossenschaftsanteils, berechnet auf Basis der letzten vor dem Rückzahlungszeitpunkt von Oikocredit erstellten und ge- prüften geprüften Jahres- oder Zwischenbilanz geringer als der Nenn- wert Nennwert der Genossenschaftsanteile, ist nur ein solch geringerer Betrag auszuzahlen. Ist der tatsächliche Wert eines Genos- senschaftsanteils Genossenschaftsanteils größer als der Nennwert, wird dennoch nur der Nennwert ausgezahlt.
(ii) Weiteres Treuhandvermögen (erhaltene Mittel, Dividenden oder sonstige Erträge) gewährt der Förderkreis dem Anleger vollumfänglich zurück.
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Samples: Treuhandvertrag
Auszahlungswert. (i) Das in Genossenschaftsanteilen an Oikocredit gehaltene Treuhandvermögen ist grundsätzlich zum Nennwert der Ge- nossenschaftsanteile Genossenschaftsanteile zurück zu gewähren. Ist der Wert eines Genossenschaftsanteils, berechnet auf Basis der letzten vor dem Rückzahlungszeitpunkt Rück- zahlungszeitpunkt von Oikocredit erstellten und ge- prüften geprüften Jahres- oder Zwischenbilanz geringer als der Nenn- wert Nennwert der Genossenschaftsanteile, ist nur ein solch geringerer Betrag auszuzahlen. Ist der tatsächliche Wert eines Genos- senschaftsanteils Genossenschafts- anteils größer als der Nennwert, wird dennoch nur der Nennwert ausgezahlt.
(ii) Weiteres Treuhandvermögen (erhaltene Mittel, Dividenden oder sonstige Erträge) gewährt der Förderkreis dem Anleger vollumfänglich zurück.
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Samples: Treuhandvertrag