Auszeichnungswährung der Anteile Musterklauseln

Auszeichnungswährung der Anteile. Die Geschäftsführung kann verschiedene Anteilsklassen mit unterschiedlichen Merkmalen (einschließlich z. B. der Währung) einrichten. Der Teilfonds gibt für den Zeichnungsbetrag eines Anteilseigners erste Anteile zu einem festen Angebotspreis aus (der am Abrechnungstag zu einem gehandelten Kassakurs in die Währung einer von der Basiswährung abweichenden Anteilsklasse umgerechnet wird). Nach der Erstausgabe werden die Anteile zum Nettoinventarwert pro Anteil ausgegeben. 20.Zeichnungen Zulässige Anleger können Anteile des Teilfonds entweder direkt oder aber indirekt über die Finanzintermediäre zeichnen, die im Auftrag dieser Anleger handeln.