Verwaltungsgebühren Musterklauseln

Verwaltungsgebühren. Der Fonds zahlt der Verwaltungsgesellschaft eine Verwaltungsgebühr in Form eines Prozentsatzes des Nettovermögens jeder von ihr verwalteten Klasse. Die Verwaltungsgebühren laufen an jedem Bewertungstag auf und sind monatlich rückwirkend zum in Anhang 1 angegebenen Satz zahlbar. Vorbehaltlich der in diesem Prospekt beschriebenen Anlagebeschränkungen können Teilfonds in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren, die vom Anlageverwalter und/oder der Verwaltungsgesellschaft gemanagt werden. Werden solche Organismen für gemeinsame Anlagen direkt oder indirekt vom Anlageverwalter oder der Verwaltungsgesellschaft bzw. von einem Unternehmen gemanagt, mit dem der Anlageverwalter oder die Verwaltungsgesellschaft (je nach Sachlage) durch gemeinsames Management oder gemeinsame Kontrolle bzw. durch eine direkte oder indirekte Beteiligung, die 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte übersteigt, verbunden ist („verbundene Fonds“), fällt für den betreffenden Teilfonds in Bezug auf diese Kapitalanlagen keine Verwaltungsgebühr an. Des Weiteren können dem betreffenden Teilfonds im Zusammenhang mit verbundenen Fonds keine Zeichnungs-, Rücknahme- und/oder Umtauschgebühren in Rechnung gestellt werden.
Verwaltungsgebühren. Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt 305,00 EUR für die erste Ausnahmegenehmigung und 161,00 EUR für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird. Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung bei Gleichheit des Antragstellers/in, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 10 eine Verwaltungsge- bühr in Höhe von 13,00 EUR (1/12 von 156,00 EUR, plus 5,00 EUR Auslagen) zu entrichten.
Verwaltungsgebühren. Innerhalb des Fonds wird eine Verwaltungsgebühr (Management Fee) verrechnet, welche die Kosten des Fondsmanagements deckt. Die Berechnung erfolgt vom Fondspreis auf täglicher Basis. Abhängig von der Art des Fonds werden meistens zwischen 0,5 % und 2 % Verwaltungsgebühr p.a. verrechnet. Die genaue Höhe dieser Gebühr ist für Sie dem Prospekt des jeweiligen Produktes zu entnehmen.
Verwaltungsgebühren. Dem AIFM wird vom Teilfonds die Verwaltungsgebühr gezahlt, berechnet nach Abzug etwaiger luxemburgischer Quellen- und sonstiger Steuern, bei monatlicher Abgrenzung und vierteljährlicher Zahlung rückwirkend für jedes Quartal mit Beginn am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober und für den jeweiligen Monat auf der Basis des für die betreffende Anteilsklasse gelten- den Verwaltungsgebührensatzes (angegeben im Abschnitt „Anteilsklassen“), multipliziert mit dem der betreffenden Anteils- klasse zuzurechnenden Nettoinventarwert zum vorhergehenden Bewertungsstichtag, bereinigt um den Betrag der Zeichnun- gen und Rückgaben für die Anteilsklasse. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird in den Jahres- und Halbjahresabschlüssen des Teilfonds offengelegt. Die Verwaltungsgebühren enthalten alle Zahlungen des Teilfonds an den AIFM, darunter Gebührenzahlungen des Teilfonds an eine beliebige Person, an die der AIFM diese Funktion delegiert hat, sofern im vorliegenden Dokument nicht anders darge- legt. Der AIFM zahlt die Gebühren der Portfoliomanager und des Investmentberaters aus der Verwaltungsgebühr. Darüber hinaus kann der AIFM die Verwaltungsgebühr ganz oder teilweise an eine Partei zahlen, die Dienstleistungen für den AIFM oder den Portfoliomanager oder in Bezug auf den Teilfonds erbringt, darunter die Vertriebsstelle/Untervertriebsstelle. Die Verwaltungsgebühr wird um 100 % des Betrags (ohne Doppelzählung und nicht unter null) aller Transaktions-, Überwa- chungs-, Geschäftsführungs-, Auflösungs-, Abbruch- oder sonstigen ähnlichen Gebühren für die Transaktionen des Teilfonds gemindert, die an die Portfoliomanager, den AIFM oder eines ihrer verbundenen Unternehmen gezahlt und von ihnen einbe- halten werden. Diese Minderung basiert auf dem anteiligen Betrag dieser Gebühren, den der AIFM in Bezug auf das Invest- ment des Teilfonds in die betreffenden Anlagen erhalten hat. Der AIFM kann nach eigenem Ermessen einen Aufschub der Zahlung eines Teils oder der Gesamtheit der vom Teilfonds an den AIFM zu zahlenden Verwaltungsgebühren gewähren. Der AIFM ist berechtigt, vom Teilfonds eine Erstattung seiner Barauslagen (und diejenigen seiner verbundenen Unternehmen) zu erhalten, darunter insbesondere Auslagen, die dem AIFM bei der Erfüllung seiner Pflichten in Bezug auf den Teilfonds ent- standen sind. Diese Gebühren werden: (i) als maximaler jährlicher Prozentsatz des Nettoinventarwerts des Teilfonds angegeben, (ii) auf der Grundlage der geschätzten Gesamt-Zeichnungsbeträge von ...
Verwaltungsgebühren. Bei Nichtzahlung der Prämie behält sich die Gesellschaft das Recht vor, vom Versicherungs- nehmer die Verwaltungsgebühren in Verbindung mit diesem Verzug zu fordern. Diese sind für jedes Einschreiben fällig und werden pauschal auf der Grundlage des Zweieinhalbfachen des offiziellen Tarifs für Einschreiben berechnet.
Verwaltungsgebühren. 1. Mündliche oder schriftliche Auskunft, die nur durch Heranziehung von Archivgut oder Kir- chenbüchern erteilt werden kann, beim Tätig- werden für jede angefangene Stunde der auf- gewendeten Arbeitszeit
Verwaltungsgebühren. 4.1. Vergütung der Leistungen nach Ziffer1 . dieses Vertrages Der Mietverwalter erhält als Entgelt für die unter Ziffer1. Genannten Tätigkeiten( außer 1.6.,letzter Satz) eine monatlich im Voraus zu bezahlende Gebühr von € zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer (je Einheit pro Monat). Für Um- und Ausbauten/ Modernisierungsmaßnahmen bzw. Instandsetzung bzw. Instandhaltung über 1.000,00€ Schlussrechnungssumme erhält der Verwalte 5 % der Schlussrechnungssumme. Für Mieterhöhungen nach 2 .1. dieses Vertrages erhält der Verwalter 20% des Jahreserhöhungsbetrages, mindestens aber 10,00 € pro Mieterhöhung und pro Wohnung, Gewerbe oder Garage/Stellplatz. Soweit der Verwalter die Vermietungen nach 2 .2. dieses Vertrages ohne Einschaltung eines Maklers übernimmt, erhält er dafür nach Abschluss des Mietvertrages zwei Nettokaltmieten. Die Kosten für Rechtsanwälte, Makler, Gutachter oder sonstige hinzuzuziehende Fachleute, der Inserierung, der Auskunftseinholung bei einer Detektei, Gerichtskosten und die Auslagen des Mietverwalters für Porto, Telefon und Fotokopien gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Daten der Verwaltung werden gegenwärtig zentral durch die Aareon GmbH verarbeitet. Der Eigentümer tritt bezüglich des Verwaltungsobjektes diesen Datenverarbeitungsvertrag ein und übernimmt die Datenverarbeitungsgebühr gegenwärtig monatlich 1,38 € pro Wohnung/Gewerbe zzgl. MwSt. 0,44€ pro Garage/Stellplatz zzgl. MwSt. Der Verwalter kann säumigen Schuldnern (Mietern) Mahnkosten in Rechnung stellen, und zwar in Höhe von 5,00 € für die erste Mahnung und in Höhe von 10,00€ für jede weitere Mahnung. Die Mahnkoste fließen dem Verwalter zu.
Verwaltungsgebühren. 24.1 Falls die Lieferartikel verspätet oder in mangelhaftem Zustand geliefert werden, werden sofort die im Supplier Management Guide aufgeführten Verwaltungsgebühren fällig und an den Käufer zahlbar, ohne dass eine weitere Ankündigung erforderlich ist.
Verwaltungsgebühren. Rechnungsänderungen auf Kundenwunsch EUR 16,80 pro Vorgang Rechnungskopie EUR 3,15 Dieses Leistungs- und Entgeltverzeichnis sowie ein Kostenvoranschlag sind Anlagen zum Pflegevertrag. Die Preise für Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ändern sich automatisch, wenn zwischen dem Leistungsanbieter und den Kranken- bzw. Pflegekassen neue Preise vereinbart werden. In diesen Fällen erhält der Kunde keine neue Gebührenordnung. Diese Bestimmung gilt entsprechend, wenn sich die Leistungsinhalte verändern. Das aktuelle Leistungs-/Entgeltverzeichnis erhalten Sie online unter xxxxx://xxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxx Inkrafttreten
Verwaltungsgebühren. (1) Für jedes Ablesen oder jede Erfassung des Zählerstandes eines privaten Wasser- oder Abwasserzählers ist eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € zu zahlen. Für jede gewünschte Zwischenablesung einer privaten Messeinrichtung hat der Antragsteller eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € zu entrichten; für den zweiten und jeden weiteren Zähler ermäßigt sich die Verwaltungsgebühr auf jeweils 5,00 €.