Verwaltungsgebühren. Der Fonds zahlt der Verwaltungsgesellschaft eine Verwaltungsgebühr in Form eines Prozentsatzes des Nettovermögens jeder von ihr verwalteten Klasse. Die Verwaltungsgebühren laufen an jedem Bewertungstag auf und sind monatlich rückwirkend zum in Anhang 1 angegebenen Satz zahlbar. Vorbehaltlich der in diesem Prospekt beschriebenen Anlagebeschränkungen können Teilfonds in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren, die vom Anlageverwalter und/oder der Verwaltungsgesellschaft gemanagt werden. Werden solche Organismen für gemeinsame Anlagen direkt oder indirekt vom Anlageverwalter oder der Verwaltungsgesellschaft bzw. von einem Unternehmen gemanagt, mit dem der Anlageverwalter oder die Verwaltungsgesellschaft (je nach Sachlage) durch gemeinsames Management oder gemeinsame Kontrolle bzw. durch eine direkte oder indirekte Beteiligung, die 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte übersteigt, verbunden ist („verbundene Fonds“), fällt für den betreffenden Teilfonds in Bezug auf diese Kapitalanlagen keine Verwaltungsgebühr an. Des Weiteren können dem betreffenden Teilfonds im Zusammenhang mit verbundenen Fonds keine Zeichnungs-, Rücknahme- und/oder Umtauschgebühren in Rechnung gestellt werden.
Verwaltungsgebühren. Innerhalb des Fonds wird eine Verwaltungsgebühr (Management Fee) verrechnet, welche die Kosten des Fondsmanagements deckt. Die Berechnung erfolgt vom Fondspreis auf täglicher Basis. Abhängig von der Art des Fonds werden meistens zwischen 0,5 % und 2 % Verwaltungsgebühr p.a. verrechnet. Die genaue Höhe dieser Gebühr ist für Sie dem Prospekt des jeweiligen Produktes zu entnehmen.
Verwaltungsgebühren. Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt 305,00 EUR für die erste Ausnahmegenehmigung und 161,00 EUR für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird.
Verwaltungsgebühren. Bei Nichtzahlung der Prämie behält sich die Gesellschaft das Recht vor, vom Versicherungs- nehmer die Verwaltungsgebühren in Verbindung mit diesem Verzug zu fordern. Diese sind für jedes Einschreiben fällig und werden pauschal auf der Grundlage des Zweieinhalbfachen des offiziellen Tarifs für Einschreiben berechnet.
Verwaltungsgebühren. Nach der Gebührensatzung der Medienanstalt Berlin-Branden- burg vom 28. Januar 2000 beträgt die Gebühr für die Teilnahme am Auswahlverfahren 0.000 €, sie kann ermäßigt werden, wenn der wirtschaftliche Wert der beantragten Frequenz etwa wegen eingeschränkter Reichweite gering ist. Die Gebühr für die Ertei- lung der Sendeerlaubnis wird nach der Größe des Verbreitungs- gebietes und dem Umfang der Sendezeit berechnet. Sie beträgt bei täglich 24stündiger Sendezeit zwischen 1.500 und 00.000 €, für ein Stadtprogramm beträgt sie in der Regel 0.000 €. BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetra- gen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststel- lung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver- teilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unter- bleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine ge- naue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfol- gung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsge- genstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs ent- gegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Ver- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Bohsdorf Blatt 80 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 5, Gemarkung Bohsdorf, Flur 2, Flurstück 90/1, Cott- buser Str. 1, 650 m2 Gemarkung Bohsdorf, Flur 2, Flurstück 615, Cott- buser Str. 1, Gebäude- u. Freifläche, Landwirt- sch...
Verwaltungsgebühren. Die Stiftung erhebt für die im anliegenden Gebührentarif aufgeführten Amtshandlungen die dort genannten Verwaltungsgebühren. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Ordnung (An- lage).
Verwaltungsgebühren. Mündliche oder schriftliche Auskunft, die nur durch Heranziehung von Archivgut oder Kir- chenbüchern erteilt werden kann, beim Tätig- werden für jede angefangene Stunde der auf- gewendeten Arbeitszeit
Verwaltungsgebühren. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, ein Honorar in Rechnung zu stellen, das als jährlicher Prozentsatz des Nettoinventarwerts jeder Anteilklasse eines jeden Teilfonds berechnet wird. Der Höchstsatz für die Verwaltungsgebühr und die Angaben zu der derzeit von jeder Anteilklasse eines jeden Teilfonds zu zahlende Verwaltungsgebühr sind in Anhang V aufgeführt. Für unterschiedliche Anteilklassen desselben Teilfonds können unterschiedliche Prozentsätze angesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft ist dafür verantwortlich, aus dieser Gebühr alle Gebühren der Anlageverwaltungsgesellschaft zu begleichen. Letztere wiederum begleicht aus ihren Gebühren die Gebühren für Unter-Anlageverwaltungsgesellschaften. Die Spesen der Verwaltungsgesellschaft, der Anlageverwaltungsgesellschaft und etwaiger Unter-Anlageverwaltungsgesellschaften werden vom Fonds getragen. Erwirbt ein Teilfonds Anteile eines OGAW oder eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen (zusammen als »OGA« bezeichnet), die unmittelbar oder mittelbar von der Verwaltungsgesellschaft oder von einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % des Kapitals oder der Stimmen verbunden ist, so darf die Verwaltungsgesellschaft oder eine solche andere Gesellschaft für eine solche Anlage des Teilfonds in Anteilen eines solchen anderen OGA keine Zeichnungs-, Umschichtungs-, Rücknahme- oder Verwaltungsgebühren berechnen.
Verwaltungsgebühren. 24.1 Falls die Lieferartikel verspätet oder in mangelhaftem Zustand geliefert werden, werden sofort die im Supplier Management Guide aufgeführten Verwaltungsgebühren fällig und an den Käufer zahlbar, ohne dass eine weitere Ankündigung erforderlich ist.
24.2 Die Verwaltungsgebühren, die im Supplier Management Guide und sonst im Vertrag festgelegt sind, gelten nicht als Ersatz für Verluste und Schäden, auf die sie sich beziehen, sondern sind angemessene Schätzungen der Verwaltungskosten des Käufers in Bezug auf verspätete Lieferungen oder mangelhafte Lieferartikel. Diese beschränken weder die Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Artikel 26 "Haftung" noch das Recht zur Beendigung von Teilen oder des ganzen Vertrages gemäß den Bestimmungen in Artikel 33 "Kündigung”.
Verwaltungsgebühren. Die Bestellnummer eines Auftrages, soll spätestens am Ende des Monats in denen die Arbeiten ausgeführt wurden, bei uns eingegangen sein, mit Ausnahme von Reinigungen auf Nachberechnungsbasis. Hier erwarten wir die Bestellnummer innerhalb von 3 Werktagen, nach der Nachberechnung. Weil eine verspätete Übermittlung der Bestellnummer zusätzliche Verwaltungskosten verursacht, sind wir gezwungen, Ihnen hierfür € 75,- zu berechnen. Falls Rechnungen in Webportalen oder über ein Factoring-Unternehmen eingetragen werden müssen, werden dadurch zusätzliche Verwaltungskosten verursacht. Wir sind daher gezwungen, Ihnen hierfür € 50,- pro Rechnung zu berechnen. Die minimale Auftragssumme beträgt € 80,- (exklusive Transport). Dies beinhaltet, dass wir Ihnen € 80,- in Rechnung stellen, falls der Betrag für die Reinigung des Auftrages weniger als € 80,- beträgt. In den folgenden Fällen verrechnen wir einen Zuschlag (außer bei anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen): Umschreibung Zuschlag Reinigung Wärmebehandlung Bei einer dringenden* Bearbeitung der Waren 25% 25% Bearbeitung an einem Samstag 50% 50% Bearbeitung an einem Sonn- oder Feiertag 100% 100% Bei einer extremen Lackverschmutzung** (Schichtstärken zwischen 4 und 9 mm) 50% Nicht zutreffend Bei einer sehr extremen Lackverschmutzung** (Schichtstärken mehr als 10 mm) 100% Nicht zutreffend Reservierungsgebühren berechnet auf der Grundlage des angebotenen Betrags*** 25% 25% **Für Fehllackierung, siehe unterstehende Zuschläge. ***Reservierungsgebühren werden berechnet, wenn Thermo-Clean durch Zutun des Kunden die vorreservierte Installationskapazität stornieren oder verschieben muss. Zuschläge für Alu-Profile und Fehllackierung: test Schichtdicke ab 150 Mikron 40% Schichtdicke ab 250 Mikron 80% Epoxidlacke und sehr alte Lackschichte Nachberechnung mit mindestens +100% Länge < 4000 mm 10% Kurze & lange Profile zusammen in 1 Box 15% Beizen Platten 15% Zusammengesetzte Profile (Rahmen, Winkel...) auf Anfrage