Auszug Musterklauseln

Auszug. 2.1. Bei Auszug ist das Zimmer ordentlich und besenrein zu hinterlassen. 2.2. Zum Blockende geben Sie bitte bis 8.00 Uhr Ihre Bettwäsche ab. Das Zimmer muss bis 13.30 Uhr geräumt sein und der Schlüssel im pädagogischen Büro abgegeben werden. Das Haus schließt freitags um 14.00 Uhr.
Auszug. Bei einem Auszug insb. durch Eigentümerwechsel kann der Kunde den Vertrag für die betroffene Lieferstelle kündigen. Die Auszugsmitteilung und Kündigung ist TOTAL spätestens vier (4) Wochen nach dem Auszugsdatum in Textform mitzuteilen.
Auszug. Jeden Monat sendet CaixaBank dem Kontoinhaber über den vereinbarten Kanal einen Auszug der von CaixaBank innerhalb der Periode bedienten Ausgewählten Lastschriften mit dem Betrag der verbrauchten Guthabenbereitstellung und eventuell angefallenen Änderungen der Guthabenbereitstellung zur Bedienung der Lastschriften in den folgenden Monatsperioden.
Auszug. Die Endreinigung wird ausschließlich durch Personal unseres Betriebes Ferienwohnung „Der Steinmeister“ ausgeführt. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein (Bettwäsche abziehen, Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Abwaschen, Kühlschrank leeren) zu übergeben. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort im Büro des Vermieters zu melden.
Auszug. 9.1. Schlüsselabgabe: Alle Schlüssel sind in der Heimverwaltung im Internationalen Kolleg, Billrothstraße 10 – 18, X-0000 Xxxxxxxx abzugeben. 9.2. Auszug bei Vertragsende: Als letzter Termin für den Auszug gilt das Vertragsende. Fällt das Vertragsende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss der Schlüssel am letzten Werktag vor dem Wochenende oder Feiertag bis spätestens 11.00 Uhr abgegeben werden. Wird der Schlüssel nach 11.00 Uhr abgegeben, wird eine Pönale von Euro 80,00 verrechnet. 9.3. Auszug vor Vertragsende: Bei Auszug vor dem Vertragsende kann der Schlüssel zu den folgenden Zeiten in der Heimverwaltung im Internationalen Kolleg abgegeben werden: Montag – Donnerstag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Xxxxxxx 08.00 – 12.00 und 13.00 – 14.00 Uhr 9.4. Rückgabe des Heimplatzes: Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (Heimplatz, Kellerabteil, Tiefgarage, Fahrradabstellplatz) sind sauber und geräumt entsprechend der Inventarliste zu hinterlassen. Kühlschränke müssen enteist und sauber sein, ebenso die Nasszellen (Dusche, Abfluss und WC). Unzulänglich geräumte oder nur oberflächlich gereinigte Wohnplätze werden durch das Reinigungspersonal gereinigt. Dieser zusätzliche Mehraufwand wird dem Heimbewohner über die Endabrechnung in Rechnung gestellt. Mit Vertragsende müssen auch die Kellerabteile geräumt und sauber übergeben werden. Ausnahmen müssen mit der Heimverwaltung abgesprochen werden. 9.5. Zimmerabnahme: Die Zimmerabnahme wird durch einen Haustechniker nach Auszug des Studenten durchgeführt. Nach Schlüsselrückgabe ist eine Nutzung des Heimplatzes nicht mehr möglich.
Auszug. 9.1. Schlüsselabgabe: Alle Schlüssel sind in der Heimverwaltung im Internationalen Kolleg, Billrothstraße 10 – 18, X-0000 Xxxxxxxx abzugeben. 9.2. Auszug bei Vertragsende: Als letzter Termin für den Auszug gilt das Vertragsende. Fällt das Vertragsende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss der Schlüssel am letzten Werktag vor dem Wochenende oder Feiertag bis spätestens 11.00 Uhr abgegeben werden. Wird der Schlüssel nach 11.00 Uhr abgegeben, wird eine Pönale von Euro 80,00 verrechnet. 9.3. Auszug vor Vertragsende: Bei Auszug vor dem Vertragsende kann der Schlüssel zu den folgenden Zeiten in der Heimverwaltung im Internationalen Kolleg abgegeben werden: Montag – Donnerstag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Xxxxxxx 08.00 – 12.00 und 13.00 – 14.00 Uhr 9.4. Zimmerabnahme: Die Zimmerabnahme wird durch einen Haustechniker nach Auszug des Studenten durchgeführt. Nach Schlüsselrückgabe ist eine Nutzung des Heimplatzes nicht mehr möglich.
Auszug. Als Zollanmeldung geltende Handlungen (1) Für die in Artikel 138 Buchstaben a bis d, Artikel 139 und Artikel 140 Absatz 1 genannten Waren gilt jede der folgenden Handlungen als Zollanmeldung: a) Benutzen des grünen Ausgangs "Anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind; b) Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge; c) Anbringen einer Zollanmeldungsvignette oder eines Aufklebers "Anmeldefreie Waren" an der Windschutzscheibe von Personenwagen, sofern dies in den einzelstaatlichen Vorschriften vorgesehen ist;

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  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Anzeige Und Unterrichtungspflichten 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Bank seine persönlichen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse korrekt mitzuteilen und die Bank über Änderungen unverzüglich zu unterrichten. 9.2 Stellt der Kunde den Verlust oder Diebstahl seines Authentifizierungsinstruments, seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale oder eine missbräuchliche oder sonst nicht autorisierte Verwendung dieser fest, wird der Kunde uns hierüber unverzüglich unterrichten. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme kann der Kunde aus dem Aion Support Center entnehmen.

  • Anwendungsbereich Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.

  • Ausgabeaufschlag Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der Ausgabeaufschlag beträgt 5,00 % des Anteilwertes. Es steht der Gesellschaft frei, für den Fonds oder für eine oder mehrere Anteilklassen einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen oder von der Erhebung eines Ausgabeaufschlages abzusehen. Dieser Ausgabeaufschlag kann insbesondere bei kur- zer Anlagedauer die Wertentwicklung reduzieren oder sogar ganz aufzehren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergütung für den Vertrieb der Anteile des Fonds dar. Die Gesellschaft kann den Ausgabeaufschlag zur Abgeltung von Vertriebsleistungen an etwaige vermittelnde Stellen weiter- geben.

  • Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflicht-Entbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.

  • Beanstandungen (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung in Textform der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.