Common use of Ausübung der Rechte Clause in Contracts

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das Geltendmachen von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und in der Fahrerschutz-Versicherung nach A.6.2.

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Samples: Seite, www.ruv.de, www.gefa-bank.de

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Anderes anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und in der Fahrerschutz-Versicherung nach A.6.2A.1.2.

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Samples: www.free2move.com, www.volvocars-haendler.de

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Anderes anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und in der FahrerschutzA5-Versicherung nach A.6.22.1.2.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Anderes anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das Geltendmachen von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und in der Fahrerschutz-Versicherung nach A.6.2A.1.2.

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Samples: Seite

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Anderes anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist Andere Regelungen für die mitversicherten Personen sind z. B. das Geltendmachen B.: – Geltend machen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und in der Fahrerschutz-Versicherung nach A.6.2(A.1.2).

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Samples: www.adac.de

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts Anderes anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das Andere Regelungen sind: • Geltendmachen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und A.1.2, • Geltendmachen von Ansprüchen durch namentlich Versicherte in der Fahrerschutz-Versicherung Kraftfahrt- unfallversicherung nach A.6.2A.3.2.7.

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Samples: tbo-versicherungsmakler.de

Ausübung der Rechte. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu, soweit nichts Anderes anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. Andere Regelungen sind z.B. das Geltendmachen die Geltendma- chung von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach A.1.2 und in der Fahrerschutz-Versicherung nach A.6.2A.1.2.

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Samples: www.hvs-online.de