Geografischer Geltungsbereich Musterklauseln

Geografischer Geltungsbereich. Services im Zusammenhang mit dem SafeLiner werden in folgenden Ländern erbracht: Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (inkl. Färöer Inseln), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Korsika), Gibraltar, Griechenland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Is- land, Italien (inkl. Staat der Vatikanstadt, San Ma- rino, Sizilien und Sardinien), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Maze- donien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nor- wegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Azoren und Madeira), Rumänien, Russland (Großstädte im europäischen Teil), Schweden, Schweiz, Ser- bien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balea- ren und Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla), Tschechien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil, nördlicher Teil von Zypern), Ukraine, Un- garn, Weißrussland, Zypern.
Geografischer Geltungsbereich. Versicherungsschutz besteht, soweit rechtlich zulässig, weltweit.
Geografischer Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz gilt für folgende Zielregionen: • Zielregion 1: Weltweit • Zielregion 2: Weltweit ohne USA Als Zielregion gilt die Region in der das zukünftige Aufenthaltsland der versicherten Person(en) liegt. Besteht Versicherungsschutz in der Zielregion 2 so gilt bei vorübergehender Reise (d.h. für maximal sechs Wochen) in die Zielregion 1 Versicherungsschutz nur für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. Reisen zum Zwecke einer Heilbehandlung in eine nicht vereinbarte Zielregion sind nicht versichert. Ein Wechsel des Aufenthaltslandes einer versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen, da sich dieser Wechsel auf den Beitrag auswirkt.
Geografischer Geltungsbereich. Die medizinischen Assistance Leistungen und zusätzlichen Services gelten weltweit.
Geografischer Geltungsbereich. „Haftpflichtversicherung“: Weltweit. „Haftpflichtversicherung – Erweiterung auf die “Studentenwohnung”“: Wohnung des Studenten in Europa.
Geografischer Geltungsbereich. Die Versicherung gilt für ganz Europa und bietet für Aufenthalte außerhalb Europas von maximal (3) Monaten weltweiten Versicherungsschutz.
Geografischer Geltungsbereich. Die Garantien gelten in ganz Europa sowie, in Erweiterung, in der ganzen Welt bei Aufenthalten außerhalb Europas, die nicht länger als drei (3) Monate dauern. Allerdings wird das im Rahmen der Garantie vorgesehene Tagegeld bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit bei Aufenthalten außerhalb des Großherzogtums Luxemburg nur gewährt, wenn wegen des Unfalls eine Einweisung des Versicherten ins Krankenhaus erforderlich ist, und auch dann nur für die Dauer dieses Krankenhausaufenthaltes. Wenn die vorübergehende Berufsunfähigkeit des Versicherten nach dessen Rückkehr nach Luxemburg fortbesteht, wird das Tagegeld erneut gewährt, gemäß den üblichen Bedingungen.
Geografischer Geltungsbereich. Außer in Ausnahmen bezüglich bestimmter Leistungen wird die Hilfeleistung in den Ländern gewährt, in denen die Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs gültig ist.
Geografischer Geltungsbereich. 3.4.1 Versicherungsschutz besteht für Berufstätigkeiten in Europa sowie für die Verletzung und Nichtbeachtung europäi- schen Rechts, sofern HaLpflichtansprüche hieraus vor europäischen Gerichten geltend gemacht werden.
Geografischer Geltungsbereich. Zone A: Europäische Binnengewässer einschliesslich Flüsse, Ka- näle und damit verbundene Seehäfen bis zu deren äus- sersten Mole oder Seegrenze. Mitversichert sind wäh- rend 6 Wochen pro Versicherungsjahr Küstenfahrten in Zone B.