Common use of Ausübung der Rechte Clause in Contracts

Ausübung der Rechte. Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn es vom Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Gilt nicht für die Rechtsschutzversicherung: Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dem Versicherer die Erklärung, mit der sie verlangt wird, zugeht.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de, sichererbauen.de, rsv-bedingungen.de

Ausübung der Rechte. Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn es vom Versicherungsnehmer von Ihnen nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem er Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hathaben. Gilt nicht für die Rechtsschutzversicherung: Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dem Versicherer uns die Erklärung, mit der sie verlangt wird, zugeht.

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Samples: cdn.vergleichen-und-sparen.de, jahnundpartner.com, www.jahnundpartner.com

Ausübung der Rechte. Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn es vom Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Gilt nicht für die Rechtsschutzversicherung: Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dem Versicherer die Erklärung, mit der sie verlangt wird, zugeht.

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Samples: www.die-vrbank.de, www.ruv.de

Ausübung der Rechte. Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn es vom Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Gilt nicht für die Rechtsschutzversicherung: Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dem Versicherer die Erklärung, mit der sie verlangt wird, zugeht.

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Samples: www.ruv.de

Ausübung der Rechte. Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es vom Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wirdmacht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Gilt nicht für die Rechtsschutzversicherung: Die Aufhebung oder Herabsetzung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dem Versicherer die Erklärung, mit der sie verlangt wird, der KRAVAG zugeht.

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Samples: klp-tarifrechner.de

Ausübung der Rechte. Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es vom Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wirdmacht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt er- langt hat. Gilt nicht für die Rechtsschutzversicherung: Die Aufhebung oder Herabsetzung wird zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt wirksam, zu dem dem Versicherer die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.

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Samples: www.allianz-esa.de