Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte und Gläubigerrechteunabhängig und ausschliesslichim Interesseder Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaftoder Dritten erhält oderaus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Anlagefonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte Mitgliedschafts- und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder an Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender nahe stehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaftoder Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird ist es freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte Gläubiger- rechte zu verzichten.
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Samples: Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der des verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte Mitgliedschafts- und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Vermögensverwalter, Portfolio Manager der Gesellschaftoder Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird ist es freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschaftsrechte Mitgliedschafts- und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Vermögensverwalterder Vermögensverwalterin, der Gesellschaftoder Gesellschaft oder Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird ist es freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Prospectus
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte Mitgliedschafts- rechte und Gläubigerrechteunabhängig und ausschliesslichim Interesseder Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- Mitgliedschafts - und Gläubigerrechte selber auszuüben oder auszuübenoder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie Interessen der Interessender Anleger nachhaltig tangieren könntenkönn- ten, wie namentlich bei der Ausübungvon Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützenInformationenabstützen, die sie von der Depotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaftoder Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtenGläubiger- rechte zuverzichten.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Anlagefonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte Mitgliedschafts- und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig nach- haltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Mitgliedschafts- Ausübung von Mitglied- schafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer juristi- scher Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen Informatio- nen abstützen, die sie von der Depotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaftoder Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird ist es freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen des Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Interesse der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte und Gläubigerrechteunabhängig und ausschliesslichim Interesseder Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Fonds- leitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und GläubigerrechteGläubiger- rechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig nachhal- tig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Mitgliedschafts- Ausübung von Mitglied- schafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder o- der Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer juristi- scher Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen Informatio- nen abstützen, die sie von der Depotbank, dem VermögensverwalterPortfoliomanager, der Gesellschaftoder Ge- sellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird ist es freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte Anlagefonds ver- bundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder aus- schliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig nachhal- tig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Mitgliedschafts- Ausübung von Mitglied- schafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützenab- stützen, die sie von der Depotbank, dem VermögensverwalterPortfolio Manager, der Gesellschaftoder Gesell- schaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird ist es freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschaftsrechte Mitglied- schafts- und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichtendelegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung Fondslei- tung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem VermögensverwalterPort- folio Manager, der Gesellschaftoder Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird ist es freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen des verwalteten Anlagefonds ver- bundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und aus- schliesslich im Interesse der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte und Gläubigerrechteunabhängig und ausschliesslichim Interesseder Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragendelegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig nachhal- tig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübungvon Mitgliedschafts- Ausübung von Mitglied- schafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützenab- stützen, die sie von der Depotbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaftoder Gesell- schaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Investment Fund Agreement
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte kollektiven Kapitalanlagen verbun- denen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von bei der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung Aus- übung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, de- legieren sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könntenkönn- ten, wie namentlich bei der Ausübungvon Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der DepotbankDe- potbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaftoder Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und wei- teren Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Fonds Teilvermögen verbundenen Mitgliedschaftsrechte Mitglied- schaftsrechte und Gläubigerrechteunabhängig Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslichim Interesseder ausschliesslich im Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch von der Fondsleitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depotbank oder Dritte zu übertragen, delegie- ren sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welchedie welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangieren könntenkönn- ten, wie namentlich bei der Ausübungvon Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondsleitungdas Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der DepotbankDe- potbank, dem Vermögensverwalter, der Gesellschaftoder Gesellschaft oder Dritten erhält oderaus oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten.
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Samples: Umbrella Fund Agreement