Common use of Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten Clause in Contracts

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Inte- resse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depot- bank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubiger- rechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondslei- tung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nager, der Gesellschaft oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte zu verzichten.

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Samples: olz.ch, olz.ch

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Mitgliedschafts- Fonds verbundenen Mitgliedschaftsrechte und Gläubigerrechte unabhängig Gläubigerrechteunabhängig und ausschliesslich im Inte- resse der ausschliesslichim Interesseder Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei von der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegierenübertragen, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die welchedie Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Ausübungvon Mitgliedschafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondslei- tung das Fondsleitungdas Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nagerVermögensverwalter, der Gesellschaft oder Gesellschaftoder Dritten erhält oder aus oderaus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: swissfunddata.ch, fonds.cash.ch

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der des verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Fonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Inte- resse Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondslei- tung Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nager, Manager der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: fonds.cash.ch

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der des verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Anlagefonds ver- bundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Inte- resse Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegieren, sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren nachhal- tig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondslei- tung Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützenab- stützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nagerVermögensverwalter, der Gesellschaft Gesell- schaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte zu verzichten.

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Samples: swissfunddata.ch

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Anlagefonds ver- bundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Inte- resse Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren nachhal- tig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondslei- tung Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützenab- stützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nagerManager, der Gesellschaft Gesell- schaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.hszchinafund.com

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Mitgliedschafts- verbundenen Mitglied- schaftsrechte und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Inte- resse Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei von der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegierendelegie- ren sowie auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte zu verzichten. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren könntentangieren könn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondslei- tung Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützen, die sie von der DepotbankDe- potbank, dem Portfolio Ma- nagerVermögensverwalter, der Gesellschaft oder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.swissfunddata.ch

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen des Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Inte- resse Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft Fonds- leitung Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und GläubigerrechteGläubiger- rechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren nachhal- tig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder o- der Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer juristi- scher Personen zustehen, übt die Fondslei- tung Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen Informatio- nen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nagerPortfoliomanager, der Gesellschaft Ge- sellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.hszchinafund.com

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Fonds verbundenen Mitgliedschafts- rechte und Gläubigerrechte unabhängig Gläubigerrechteunabhängig und ausschliesslich im Inte- resse der ausschliesslichim Interesseder Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei von der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts - und Gläubigerrechte selber auszuüben oder auszuübenoder die Ausübung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der welchedie Interessender Anleger nachhaltig tangie- ren könntentangieren könn- ten, wie namentlich bei der Ausübung von Ausübungvon Mitgliedschafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer Personen zustehen, übt die Fondslei- tung das Fondsleitungdas Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen abstützenInformationenabstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nagerManager, der Gesellschaft oder Gesellschaftoder Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es wird freigestellt, auf die Ausübung der der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte zu verzichtenGläubiger- rechte zuverzichten.

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Samples: www.teletrader.com

Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Anlagefonds verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich aus- schliesslich im Inte- resse Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubigerrechte. Bei anstehenden Routinegeschäften ist es der Fondsleitung freigestellt, die Mitglied- schafts- Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte selber auszuüben oder die Ausübung Aus- übung an die Depot- bank Depotbank oder Dritte zu delegieren. Bei allen sonstigen Traktanden, welche die Interessen der Anleger nachhaltig tangie- ren nach- haltig tangieren könnten, wie namentlich bei der Ausübung von Mitgliedschafts- Mitglied- schafts- und Gläubiger- rechtenGläubigerrechten, welche der Fondsleitung als Aktionärin oder Gläubigerin der Depotbank oder sonstiger ihr nahestehender juristischer juristi- scher Personen zustehen, übt die Fondslei- tung Fondsleitung das Stimmrecht selber aus oder erteilt ausdrückliche Weisungen. Sie darf sich dabei auf Informationen Informatio- nen abstützen, die sie von der Depotbank, dem Portfolio Ma- nagerManager, der Gesellschaft oder von Stimmrechtsberatern und weiteren Dritten erhält oder aus der Presse erfährt. Der Fondsleitung ist es freigestellt, auf die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläu- bigerrechte Gläubigerrechte zu verzichten.

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Samples: www.hszchinafund.com