Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Inte- resse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag, Fondsvertrag
Ausübung von Gläubiger- und Mitgliedschaftsrechten. Die Fondsleitung übt die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbunde- nen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte unabhängig und ausschliesslich im Inte- resse Interesse der Anleger aus. Die Anleger erhalten auf Wunsch bei der Fondsleitung Aus- kunft Auskunft über die Ausübung der Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte.
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