Außenanlagen Musterklauseln

Außenanlagen. Die Nutzungsberechtigung erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Außenanlagen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Das Kirchengelände darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Fahrzeuge dürfen nur in den dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
Außenanlagen. Alle auf dem Versicherungsgrundstück bzw. alle unmittelbar angrenzend an das Versicherungsgrundstück befindliche fix montierte Außenanlagen sind mitversichert. Außenanlagen sind: − Flugdächer, Carports, Pergolen, Pavillons (fix montiert und am Boden verankert); − mindestens bis zur Hälfte eingegrabene Schwimmbecken inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Whirlpools inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Fahnenstangen (ohne Fahnen); − Sende- und Empfangsanlagen (wie z.B. Antennenanlagen, Satellitenanlagen und dgl.); − Beleuchtungsanlagen (Laternen) inklusive der dazugehörenden Verglasungen, auch solche aus Kunststoff, wenn keine Entschädigung aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann; − Sonnenenergieanlagen und Photovoltaikanlagen (samt zugehörigen Glasabdeckungen); − Jalousien, Rollläden, Fensterläden, Markisen, Raffstores; − Spielplatzeinrichtungen bis EUR 4.000,-; − Sonnendächer (nicht Folienabdeckungen); − Sichtschutzelemente (ausgenommen sind Glas, Planen und Folien), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr zu tragen hat und keine Entschädigung aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann. Nicht mitversichert sind Folienabdeckungen, -auskleidungen, -ummantelungen, -überdachungen, Planen (etwa für das Schwimmbecken), Zelte und Ähnliches im Freien sowie Schilder und Reklameanlagen.
Außenanlagen. Für jede EG-Wohnung 1 frostsichere Kaltwasser-Außenarmatur mit Rück- flussverhinderer, verchromt 1/2" sowie verchromter Abdeckrosette. Ebenso je 1 eine frostsichere Kaltwasser-Außenarmatur (wie zuvor beschreiben) für die Wohnungsei- gentümergemeinschaft auf der Hauseingangsseite sowie auf der Gebäuderückseite (Kinderspielplatz-Bereich) des Gebäudes.
Außenanlagen. Die Außenanlagen der Häuser mit all ihren Einrichtungen einschließlich der zu den Wohngrundstücken gehörenden Spielplätze sind pfleglich zu behandeln und von Verunreinigungen freizuhalten, um die genossenschaftlichen Wohnanlagen in einem ansehnlichen Zustand zu erhalten. Die Straßenreinigung ist von allen Mietern abwechselnd wöchentlich durchzuführen (ausgenommen die Großhäuser). Sie umfaßt das Säubern aller Fußwege, Fahrbahnen und Anliegerstraßen bis Straßenmitte soweit dies nicht durch die Stadtreinigung oder durch andere von der WbG "Erfurt" eG beauftragte Firmen vorgenommen wird. Die Mülltonnenstandplätze sind mit einzubeziehen. Im Winter ist die Schneeberäumung und das Abstumpfen der Gehwege, außer Großhäuser, ebenfalls im Rhythmus durch alle Mieter vorzunehmen (wenn nötig täglich). In diese Arbeiten sind die Mülltonnenstandplätze ebenfalls mit einzubeziehen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn diese Aufgabe Dritten übertragen wurde. den Haustüren, Hofausgängen, auf Fahrradabstellplätzen, allgemeinen Fußwegen, Wäscheplätzen und Grünflächen ist nicht zulässig. Die Fahrzeuge sind in den Parkzonen vor den Wohnblöcken grundsätzlich so abzustel- len, daß beim Anlassen des Motors die giftigen und geruchsbelästigenden Abgase nur in Richtung Fahrbahn abgelassen werden. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Parkzonen in Sicherheitsbereichen, Eingangszonen und Zufahrtswegen für Ret- tungsfahrzeuge ist nicht gestattet. Die entsprechende Beschilderung ist zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird das kostenpflichtige Abschleppen im Auftrag der Woh- nungsbau-Genossenschaft durchgeführt.
Außenanlagen. Ein Eingangspodest aus Rohbeton an der Hauseingangstür wird eingebaut. (Größe entspre- chend der Eingangsüberdachung, mit einer oder zwei Stufen, je nach Höhenlage des Hau- ses, sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den Vorgaben des B-Planes richten muss.
Außenanlagen. 1. Die Außenanlagen sind schonend zu behandeln.
Außenanlagen. Pflege und Instandhaltung sämtlicher Außenanlagen obliegt dem Heimträger. Jegliche Änderungen der Außenanlagen bzw. Bepflanzungen sind nur mit Zustimmung des Heimträgers möglich. Sofern der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person dies zulässt, können auch die vorgesehenen Gehwege und Bewegungsflächen der Außenanlagen widmungsgemäß benützt werden.
Außenanlagen. Alle auf dem Versicherungsgrundstück bzw. alle unmittelbar angrenzend an das Versicherungsgrundstück befindliche fix montierte Außenanlagen sind mitversichert. Außenanlagen sind: − Flugdächer, Carports, Pergolen; − Schwimmbecken inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Whirlpools inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Fahnenstangen; − Sende- und Empfangsanlagen (wie z.B. Antennenanlagen, Satellitenanlagen und dgl.); − Beleuchtungsanlagen; − Sonnenenergieanlagen und Photovoltaikanlagen; − Jalousien, Rollläden, Fensterläden, Markisen, Raffstores; − Spielplatzeinrichtungen.
Außenanlagen. Den Bewohnern und Besuchern stehen die Außenanlagen zur Verfügung. Dort befinden sich Ruhebänke und andere Sitzgelegenheiten. Beim Erreichen des gewünschten Platzes ist den Bewohnern das Einrichtungspersonal gerne behilflich. Auch die Gartenanlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
Außenanlagen. In den Außenanlagen dürfen keine Ablagerungen erfolgen. Die Grünanlagen (Hausgrün) sind im Interesse aller Hausbewohner zu schonen; sie sind grundsätzlich nicht zu Spielzwecken freigegeben. Das Parken, Waschen und Reparieren von Autos ist in Höfen und Grünanlagen ebenso zu unterlassen wie das Rad und Moped fahren. Firmentafeln, Reklameschilder und ähnliche Schilder, ferner Außen- und Dachantennen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht angebracht werden.