Außenanlagen. Die Nutzungsberechtigung erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Außenanlagen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Das Kirchengelände darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Fahrzeuge dürfen nur in den dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
Außenanlagen. Alle auf dem Versicherungsgrundstück bzw. alle unmittelbar angrenzend an das Versicherungsgrundstück befindliche fix montierte Außenanlagen sind mitversichert. Außenanlagen sind: − Flugdächer, Carports, Pergolen, Pavillons (fix montiert und am Boden verankert); − mindestens bis zur Hälfte eingegrabene Schwimmbecken inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Whirlpools inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Fahnenstangen (ohne Fahnen); − Sende- und Empfangsanlagen (wie z.B. Antennenanlagen, Satellitenanlagen und dgl.); − Beleuchtungsanlagen (Laternen) inklusive der dazugehörenden Verglasungen, auch solche aus Kunststoff, wenn keine Entschädigung aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann; − Sonnenenergieanlagen und Photovoltaikanlagen (samt zugehörigen Glasabdeckungen); − Jalousien, Rollläden, Fensterläden, Markisen, Raffstores; − Spielplatzeinrichtungen bis EUR 4.000,-; − Sonnendächer (nicht Folienabdeckungen); − Sichtschutzelemente (ausgenommen sind Glas, Planen und Folien), sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr zu tragen hat und keine Entschädigung aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann. Nicht mitversichert sind Folienabdeckungen, -auskleidungen, -ummantelungen, -überdachungen, Planen (etwa für das Schwimmbecken), Zelte und Ähnliches im Freien sowie Schilder und Reklameanlagen.
Außenanlagen. In den Außenanlagen dürfen keine Ablagerungen erfolgen. Die Grünanlagen (Hausgrün) sind im Interesse aller Hausbewohner zu schonen; sie sind grundsätzlich nicht zu Spielzwecken freigegeben. Das Parken, Waschen und Reparieren von Autos ist in Höfen und Grünanlagen ebenso zu unterlassen wie das Rad und Moped fahren. Firmentafeln, Reklameschilder und ähnliche Schilder, ferner Außen- und Dachantennen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht angebracht werden.
Außenanlagen. Alle auf dem Versicherungsgrundstück bzw. alle unmittelbar angrenzend an das Versicherungsgrundstück befindliche fix montierte Außenanlagen sind mitversichert. Außenanlagen sind: − Flugdächer, Carports, Pergolen; − Schwimmbecken inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Whirlpools inkl. Abdeckungen (keine Planen und Folien); − Fahnenstangen; − Sende- und Empfangsanlagen (wie z.B. Antennenanlagen, Satellitenanlagen und dgl.); − Beleuchtungsanlagen; − Sonnenenergieanlagen und Photovoltaikanlagen; − Jalousien, Rollläden, Fensterläden, Markisen, Raffstores; − Spielplatzeinrichtungen.
Außenanlagen. 14.1 Hauszugangswege, gemeinschaftliche Wege und Zufahrten werden mit entsprechendem Schotterunterbau d=25cm erstellt, diese er- halten ein Aquadränpflaster (K4 Kronimus hellgrau oder gleichwertig), sowie die erfor- derliche Noppenfolie im Sockelbereich. In dieser Leistung (falls notwendig) ist ein Aus- hub von 30cm enthalten. Ferner ist das Po- dest für das Monoblock Außengerät der LWWP enthalten.
14.2 Sofern im Leistungsumfang enthalten und vorhanden werden Balkone mit Betonwerk- steinplatten (40 x 40cm oder 40 x 60cm, grau) im Rieselbett belegt. Bei Xxxxxxxx wird als Revisionsmöglichkeit ein Kiesfang mit Einlauf- rost über den Ablauf montiert. Terrassen (ma- ximal 12m²) werden mit Betonwerksteinplatten (40 x 40cm oder 60 x 40cm) mit einem Schot- terunterbau d=25cm erstellt sowie die erfor- derliche Noppenfolie im Sockelbereich. In dieser Leistung (falls notwendig) ist ein Aus- hub von 30cm enthalten. Im Bereich der Bal- kon- und/oder Terrassentüren wird eine Fas- sadenrinne eingebaut.
14.3 Lichthöfe, sofern vertraglich gekauft, werden als Betonpflanzsteine ohne Absturzsicherung ausgeführt.
14.4 Einebnen des vorhandenen Bodens im Bereich des Arbeitsraums in Rohplanie ist enthalten. Geländeveränderungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Anlieferung von zusätzlichem Mutterboden ist nicht enthalten.
14.5 Im Leistungsumfang nicht enthalten sind:
a. Geländeveränderungen d.h. abtragen bzw. Auffüllen von Erdmaterial außerhalb des Arbeitsraums.
b. Erstellen von Stützwänden.
c. Liefern und Verlegen von Betonrabatten- platten.
x. Xxxxxxx und Verlegen von Bircorinnen, Hoftöpfen o.ä.
e. Erstellung eines Kiesrandstreifens ent- lang der Außenfassade.
f. Bepflanzungen und Grüneinsaat.
g. Erstellen von Fahrradstellplätzen und Müllbehälterstellplätzen
Außenanlagen. Den Bewohnern und Besuchern stehen die Außenanlagen zur Verfügung. Dort befinden sich Ruhebänke und andere Sitzgelegenheiten. Beim Erreichen des gewünschten Platzes ist den Bewohnern das Einrichtungspersonal gerne behilflich. Auch die Gartenanlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
Außenanlagen. Ein Eingangspodest aus Rohbeton an der Hauseingangstür wird eingebaut. (Größe entspre- chend der Eingangsüberdachung, mit einer oder zwei Stufen, je nach Höhenlage des Hau- ses, sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den Vorgaben des B-Planes richten muss.
Außenanlagen. Die Herstellung von Außenanlagen (z.B. Zuwegung, Gartenanlage, Sickerschächte) obliegt dem Bauherrn, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Entsprechende Fachfirmen können bei Bedarf genannt werden.
Außenanlagen. Für jede EG-Wohnung 1 frostsichere Kaltwasser-Außenarmatur mit Rück- flussverhinderer, verchromt 1/2" sowie verchromter Abdeckrosette. Ebenso je 1 eine frostsichere Kaltwasser-Außenarmatur (wie zuvor beschreiben) für die Wohnungsei- gentümergemeinschaft auf der Hauseingangsseite sowie auf der Gebäuderückseite (Kinderspielplatz-Bereich) des Gebäudes.
Außenanlagen. Hauszugang, Geh- und Fahrwege in Verbundstein-Pflaster.