Außerordentliche Beendigung. Die Parteien können diesen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die andere Partei eine erhebliche Vertragsverletzung begeht, vorausgesetzt (i) die nicht verletzende Partei übermittelt der verletzenden Partei eine schriftliche Benachrichtigung der Verletzung und stellt ihr einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen zur Verfügung, um die Verletzung zu beheben („Zeitraum für die Behebung“) und (ii) die verletzende Partei versäumt es, die Verletzung bis zum Ende Zeitraums für die Behebung wiedergutzumachen. Die Beendigung dieses Vertrags erfolgt unbeschadet der Rechte oder Rechtsmittel, die die Partei gegenüber der verletzenden Partei im Rahmen dieses Vertrages, nach Gesetz oder auf sonstige Weise besitzt.