Common use of Außerordentliche Kündigung durch das Verkehrsunternehmen Clause in Contracts

Außerordentliche Kündigung durch das Verkehrsunternehmen. Ist die Abbuchung eines fälligen Abo-Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Ver- kehrsunternehmen zu vertreten sind, nicht möglich, so besteht für das Verkehrsunternehmen das Recht der fristlosen Kündigung und des Einzugs des Fahrausweises. Begleicht der Berufsschüler/ Kontoinhaber diesen Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen nach Mahnung, ist der gesamte verbleibende Restbetrag für den Gültigkeitszeitraum der ausgegebenen Abokarte in einer Summe sofort fällig. Erfolgt die Rückgabe der Abokarte, so erfolgt eine Gutschrift nur für volle Monate des Gültigkeitszeitraums, welche auf die Zeit nach Rückgabe der Abokarte entfallen. Kann der Abo-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Ge- bühren für Mahnungen und Rücklastschriften vom Berufsschüler/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von bis zu 10,00 € fällig. Die vertragsführenden Verkehrsunternehmen behalten sich vor, die bestehenden Abo-Verträge fristlos zu kündigen, sollte der Freistaat Thüringen den Anteil am Beförderungsentgelt gemäß Ziff. 5.1 zu deren Nachteil ändern.

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Samples: Bedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Des Azubi Ticket Thüringen

Außerordentliche Kündigung durch das Verkehrsunternehmen. 7.1 Ist die Abbuchung eines fälligen AboXxx Xxxxxxx/Azubi-Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Ver- kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen zu vertreten sind, nicht möglich, so besteht für das Verkehrsunternehmen Verkehrsun- ternehmen das Recht der fristlosen Kündigung und des Einzugs des Fahrausweisesder Abokarte. Begleicht der Berufsschüler/ Fahr- xxxx/Kontoinhaber diesen Betrag nicht innerhalb von sieben 7 Tagen nach Mahnung, ist der gesamte verbleibende Restbetrag für den Gültigkeitszeitraum der ausgegebenen Abokarte in einer Summe sofort fällig. Erfolgt die Rückgabe der Abokarte, so erfolgt eine Gutschrift nur für volle Monate des Gültigkeitszeitraums, welche auf die Zeit nach Rückgabe der Abokarte entfallen. . 7.2 Kann der AboXxx Xxxxxxx/Azubi-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Ge- bühren Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vom BerufsschülerFahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von bis zu 10,00 € fällig. 7.3 Bestand der Xxx Xxxxxxx/Azubi-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht min- destens 12 Monate wird für die bestehende Vertragsdauer des Abonnements der Differenzbetrag zwischen Xxx Xxxxxxx/Azubi-Monatsbetrag und der Xxxxxxx-Azubi-Monatskarte nacherhoben. Der verbleibende Restbetrag einschließlich aller aufgelaufenen Rücklastschrift- und Mahngebühren wird in einer Summe sofort fällig. 7.4 Wird eine durch die GVB gekündigte und in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Abokarte weiter- hin genutzt, ist die GVB berechtigt, für den Zeitraum der Kündigung bis zur festgestellten Nutzung als fiktiven Schadenersatz den Preis zu verlangen, der gemäß Tarif angefallen wäre. Dem Kunden bleibt vorbehalten, der GVB einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die vertragsführenden Verkehrsunternehmen behalten sich vor, die bestehenden Abo-Verträge fristlos zu kündigen, sollte der Freistaat Thüringen den Anteil am Beförderungsentgelt gemäß Ziffseparate Berechnung eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt. 5.1 zu deren Nachteil ändern.

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Samples: VMT Fahrgastinformation

Außerordentliche Kündigung durch das Verkehrsunternehmen. 7.1 Ist die Abbuchung eines fälligen Abo-Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Ver- kehrsunternehmen Verkehrs- unternehmen zu vertreten sind, nicht möglich, so besteht für das Verkehrsunternehmen das Recht der fristlosen Kündigung und des Einzugs des Fahrausweises. Begleicht der Berufsschüler/ Kontoinhaber Fahrgast/Kontoin- haber diesen Betrag nicht innerhalb von sieben 7 Tagen nach Mahnung, ist der gesamte verbleibende Restbetrag für den Gültigkeitszeitraum der ausgegebenen Abokarte in einer Summe sofort fällig. Erfolgt die Rückgabe der Abokarte, so erfolgt eine Gutschrift nur für volle Monate des GültigkeitszeitraumsGültigkeits- zeitraums, welche auf die Zeit nach Rückgabe der Abokarte entfallen. . 7.2 Kann der Abo-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Ge- bühren Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vom BerufsschülerFahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von bis zu 10,00 € fällig. Die vertragsführenden Verkehrsunternehmen behalten sich vor, die bestehenden VMT-Tarifbestimmungen Anlage D: Abo-Verträge fristlos Vertragsbedingungen | Seite 39 7.3 Wird ein durch die GVB gekündigter und in der Sperrliste als gesperrt vermerkter Fahrausweis weiterhin genutzt, ist die GVB berechtigt, für den Zeitraum der Kündigung bis zur festgestellten Nutzung als fiktiven Schadenersatz den Preis zu kündigenverlangen, sollte der Freistaat Thüringen den Anteil am Beförderungsentgelt gemäß ZiffTarif angefallen wäre. Dem Kunden bleibt vorbehalten, der GVB einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die separate Berechnung eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt. 5.1 zu deren Nachteil ändern.

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Außerordentliche Kündigung durch das Verkehrsunternehmen. 7.1 Ist die Abbuchung eines fälligen AboXxx Xxxxxxx/Azubi-Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Ver- kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen zu vertreten sind, nicht möglich, so besteht für das Verkehrsunternehmen Verkehrsun- ternehmen das Recht der fristlosen Kündigung und des Einzugs des Fahrausweisesder Abokarte. Begleicht der Berufsschüler/ Fahr- xxxx/Kontoinhaber diesen Betrag nicht innerhalb von sieben 7 Tagen nach Mahnung, ist der gesamte verbleibende Restbetrag für den Gültigkeitszeitraum der ausgegebenen Abokarte in einer Summe sofort fällig. Erfolgt die Rückgabe der Abokarte, so erfolgt eine Gutschrift nur für volle Monate des Gültigkeitszeitraums, welche auf die Zeit nach Rückgabe der Abokarte entfallen. . 7.2 Kann der AboXxx Xxxxxxx/Azubi-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Ge- bühren Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vom BerufsschülerFahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von bis zu 10,00 € fällig. 7.3 Bestand der Xxx Xxxxxxx/Azubi-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht min- destens 12 Monate wird für die bestehende Vertragsdauer des Abonnements der Differenzbetrag zwischen Xxx Xxxxxxx/Azubi-Monatsbetrag und der Monatskarte Xxxxxxx/Azubi nacherhoben. Der verbleibende Restbetrag einschließlich aller aufgelaufenen Rücklastschrift- und Mahngebüh- ren wird in einer Summe sofort fällig. 7.4 Wird eine durch die GVB gekündigte und in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Abokarte weiter- hin genutzt, ist die GVB berechtigt, für den Zeitraum der Kündigung bis zur festgestellten Nutzung als fiktiven Schadenersatz den Preis zu verlangen, der gemäß Tarif angefallen wäre. Dem Kunden bleibt vorbehalten, der GVB einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die vertragsführenden Verkehrsunternehmen behalten sich vor, die bestehenden Abo-Verträge fristlos zu kündigen, sollte der Freistaat Thüringen den Anteil am Beförderungsentgelt gemäß Ziffseparate Berechnung eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt. 5.1 zu deren Nachteil ändern.

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Außerordentliche Kündigung durch das Verkehrsunternehmen. 7.1 Ist die Abbuchung eines fälligen Abo-Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Ver- kehrsunternehmen Verkehrs- unternehmen zu vertreten sind, nicht möglich, so besteht für das Verkehrsunternehmen das Recht der fristlosen Kündigung und des Einzugs des Fahrausweises. Begleicht der Berufsschüler/ Kontoinhaber Fahrgast/Kontoin- haber diesen Betrag nicht innerhalb von sieben 7 Tagen nach Mahnung, ist der gesamte verbleibende Restbetrag für den Gültigkeitszeitraum der ausgegebenen Abokarte in einer Summe sofort fällig. Erfolgt die Rückgabe der Abokarte, so erfolgt eine Gutschrift nur für volle Monate des GültigkeitszeitraumsGültigkeits- zeitraums, welche auf die Zeit nach Rückgabe der Abokarte entfallen. . 7.2 Kann der Abo-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Ge- bühren Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vom BerufsschülerFahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von bis zu 10,00 € fällig. 7.3 Wird ein durch die GVB gekündigter und in der Sperrliste als gesperrt vermerkter Fahrausweis weiterhin genutzt, ist die GVB berechtigt, für den Zeitraum der Kündigung bis zur festgestellten Nutzung als fiktiven Schadenersatz den Preis zu verlangen, der gemäß Tarif angefallen wäre. Dem Kunden bleibt vorbehalten, der GVB einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die vertragsführenden Verkehrsunternehmen behalten sich vor, die bestehenden Abo-Verträge fristlos zu kündigen, sollte der Freistaat Thüringen den Anteil am Beförderungsentgelt gemäß Ziffseparate Berechnung eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt. 5.1 zu deren Nachteil ändern.

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