Fahrradmitnahme Musterklauseln

Fahrradmitnahme. Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen der Ziffern A.13 sowie B.12 des bwtarif. Bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- und Tarifverbundes stattfinden, gel- ten die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrs- und Tarifverbundes.
Fahrradmitnahme. Eine Fahrradmitnahme für dieses Kombiticket ist ausgeschlossen.
Fahrradmitnahme. Zu § 11 und 4 der Beförderungsbedingungen des VMT wird die Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH wie folgt geregelt. Eine Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist in den Nebenverkehrszeiten: Montag – Xxxxxxx ab 18:00 Uhr bis Be- triebsende und Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig unter folgenden Bedingungen möglich: – Es können bis zu 2 Fahrräder befördert werden. Der Einstieg erfolgt grundsätzlich an Tür II. Das Fahrrad darf nur auf dem Kinderwagen-/Rollstuhlplatz unter Aufsicht abgestellt werden. Ist der Kinderwagen-/Rollstuhlplatz besetzt, ist eine Fahrradmitnahme ausgeschlossen. – Die Fahrradmitnahme ist kostenpflichtig gemäß den VMT-Tarifbestimmungen. – Der Fahrgast hat sein Fahrrad sicher auf dem Kinderwagen- /Rollstuhlplatz abzustellen und ständig festzuhalten. Durch das Fahrrad dürfen andere Fahrgäste nicht geschädigt oder gefährdet werden. Auch das Betriebseigentum der Stadtwirtschaft Weimar GmbH darf nicht geschädigt werden. Verstößt ein Fahrgast gegen diese Bestimmung, haftet er für auftretende Schäden. – Je Fahrgast wird nur ein Fahrrad befördert. – Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad werden nur gemeinsam mit einer Aufsichtsperson befördert. – Fahrradsonderkonstruktionen (Tandem etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen. Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Fahrplan- und Tarifauskunft: 0361 19449 E-Mail: xxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx
Fahrradmitnahme. 5.1 Für die Mitnahme eines Fahrrades in den Zügen der Kulturbahn gemäß Ab- schnitt C.4 Ziffer 2.1 ist montags bis freitags zwischen 0:00 Uhr und 9:00 Uhr pro Fahrrad ein Kulturbahn-Ticket-Rad zu erwerben.
Fahrradmitnahme. Zu einer Monatskarte kann für die Fahrradmitnahme ein Fahrausweis für Fahrräder (gemäß 2.5) hinzugelöst werden. Es sind die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW § 12 zu beachten. Es werden folgende Monatskarten im Abonnement (ABOs) ausgegeben: - ABO normal / ABO-Monatskarte normal (+Bike) - ABO plus / ABO-Monatskarte plus (+Bike) - ABO „Warnow-Pass-Mobil“ (+Bike) ABOs werden auf Antrag ausgegeben (s. Teil III, AGB für Abonnement). Die Vertragslaufzeit vom ABO normal und ABO plus beträgt mind. 12 Monate. Die Vertragslaufzeit des ABO „Warnow-Pass-Mobil“ beträgt 6 Monate.
Fahrradmitnahme. Zu einem ABO kann die Fahrradmitnahme in Form eines Zuschlages entsprechend des gewünschten Geltungsbereiches für die Laufzeit des Vertrages hinzugelöst werden. Bei Zubuchung des Fahrradzuschlages zu einem ABO normal oder ABO „Warnow-Pass-Mobil“ kann anstelle eines Fahrrades ein Hund mitgenommen werden. Der Fahrradzuschlag für eine ABO-Monatskarte plus erlaubt die Mitnahme eines Fahrrades und eines Hundes. Es sind die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW § 12 und § 13 zu beachten.
Fahrradmitnahme. Zu einer Jahreskarte kann die Fahrradmitnahme in Form eines Zuschlages entsprechend des gewünschten Geltungsbereiches für die Laufzeit des Vertrages hinzugelöst werden. Bei Zubuchung des Fahrradzuschlages zu einer Jahreskarte kann anstelle eines Fahrrades ein Hund mitgenommen werden. Der Fahrradzuschlag für eine Jahreskarte plus erlaubt die Mitnahme eines Fahrrades und eines Hundes. Es sind die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW § 12 und § 13 zu beachten. Für Jahreskarten und Jahreskarten plus, die den Geltungsbereich MBB (Molli) beinhalten, gelten die Übertragbarkeit und Mitnahmeregelungen für Fahrrad/Hund und weitere Personen im Molli nicht.
Fahrradmitnahme. Zu einem Mobil60-Ticket kann die Fahrradmitnahme in Form eines Zuschlages entsprechend des gewünschten Geltungsbereiches für die Laufzeit des Vertrages hinzugelöst werden. Bei Zubuchung des Fahrradzuschlages zu einem Mobil60-Ticket kann anstelle eines Fahrrades ein Hund mitgenommen werden. Es sind die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW § 12 und § 13 zu beachten.
Fahrradmitnahme. Zu einer ermäßigten Monatskarte kann für die Fahrradmitnahme eine Fahrrad-Monatskarte entsprechend des gewünschten Geltungsbereiches hinzugelöst werden. Ermäßigte ABO-Monatskarten und ermäßigte Jahreskarten Geltungsdauer‌ Ermäßigte ABO-Monatskarten und ermäßigte Jahreskarten werden auf Antrag ausgegeben (s. Teil III, AGB Abonnement und AGB Jahreskarten). Die Vertragslaufzeit beträgt mind. 12 Monate.
Fahrradmitnahme. Zu einer ermäßigten ABO-Monatskarte und einer ermäßigten Jahreskarte kann die Fahrradmitnahme in Form eines Zuschlages ausschließlich für die Zone Rostock für die Laufzeit des Vertrages hinzugelöst werden. Es sind die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVW § 12 zu beachten.