Common use of AWV-Meldepflicht und Aufbewahrungsfrist Clause in Contracts

AWV-Meldepflicht und Aufbewahrungsfrist. 4.1 Die nach §§ 59 ff. AWV erforderlichen statistischen Angaben für Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (vgl. Anhang 3, Fußnote 1) sind vom Kunden vorzunehmen. Unabhängig von 1.4 sind diese 3 Jahre lang in einer vom Kunden wählbaren Form aufzubewahren. Die aufbewahrten Daten müssen ggf. in eine lesbare Darstellung überführt werden können.

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Samples: www.rb-chamer-land.de, www.rb-allgaeuerland.de, www.vwfs.de

AWV-Meldepflicht und Aufbewahrungsfrist. 4.1 Die nach §§ 59 ff. AWV erforderlichen statistischen Angaben für Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (vgl. Anhang An- hang 3, Fußnote 1) sind vom Kunden vorzunehmen. Unabhängig von 1.4 sind diese 3 Jahre lang in einer vom Kunden wählbaren Form aufzubewahren. Die aufbewahrten Daten müssen ggf. in eine lesbare Darstellung überführt über- führt werden können.

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Samples: www.rb-allgaeuerland.de, www.rb-chamer-land.de