Barauszahlungen von Zahlungsverkehrskonten Musterklauseln

Barauszahlungen von Zahlungsverkehrskonten. Die Behebung eines verfügbaren Betrages von einem bei der Wiener Privatbank geführten Konto erfolgt während der Banköffnungszeiten (siehe oben Punkt I.1). Der Auftraggeber muss den Auftrag bei Barauszahlung, sofern nicht anderweitig vereinbart, durch Unterschriftsleistung auf einem Beleg entsprechend der Zeichnungsberechtigung für das Konto bestätigen und für Kontodeckung sorgen. Eine Auszahlung ist mindestens 24 Stunden vor Behebung, bei Behebungen nach dem Wochenende oder nach Feiertagen spätestens am letzten Werktag vor der Behebung, zu den Banköffnungszeiten bekannt zu geben. Bei Fremdwährungsbehebungen verlängert sich die Frist auf 48 Stunden.