Barmenia-Garantien. ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Mindestleistungsstandards 23 A 9 - 1 23 A 9 - 2 23 A 9 - 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäude- versicherung "Basis-Schutz" – Versicherungssummen-Modell (AVB Wohngebäude Basis-Schutz – Versicherungssumme) Stand 01.09.2021 Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- rungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung. ■ Abschnitt A 1 enthält neben der Aufzählung der versicher- baren/versicherten Gefahren und Kosten (unter A 1 - 1) allgemeine Regelungen, die für alle nachfolgenden Leistungsbausteine unter A 2 bis A 9 gelten. Z. B. wird dort geregelt, – welche Sachen (insbesondere Gebäude, Gebäudebestandteile und -zubehör) – an welchem Ort versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, – welcher Wert für die versicherten Sachen zu Grunde gelegt wird, – was bezüglich der Versicherungssumme gilt und – was im Fall einer Unterversicherung passiert. ■ Abschnitt A 2 regelt den Versicherungsschutz für die Gefahren der Feuerversicherung – "Brand"; – "Blitzschlag"; – "Überspannung durch Blitz"; – "Explosion"; – "Implosion"; – "Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung", – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherten Gefahren "Sturm" und "Hagel". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die "weiteren Naturgefahren". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 6 regelt den Versicherungsschutz bzgl. "Ergänzender Gefahren für elektrotechni- sche/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)" Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 7 regelt den Versicherungsschutz für die Rohbauversicherung. ■ Abschnitt A 8 regelt den Versicherungsschutz für versicherte Kosten und Mietausfall. ■ Abschnitt A 9 enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibt. Teil B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. – zu Ihren Obliegenheiten, – zum Beginn des Versicherungsschutzes, – zur Beitragszahlung, zu den Merkmalen für die Beitragsberechnung und zur Änderung des Beitrags im Vertragsverlauf, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Kündigung und – zu weiteren Bestimmungen. ■ Abschnitt A 3 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Leitungswasser". Diese ist nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Inhaltsübersicht Seite ■ Abschnitt A 1 Basis-Regelungen A 1 1 Welche Gefahren können versichert werden? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? Welche Kosten sind versichert? 8 A 1 - 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 8 A 1 - 3 Welche Sachen sind versichert? 8 A 1 - 4 Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäude- zubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen? 9 A 1 - 5 Welche Sachen sind nicht versichert? 9 A 1 - 6 Was ist unter dem Versicherungs- ort zu verstehen? 9 A 1 - 7 Welche Versicherungswerte gibt es? Was ist die Versicherungs- summe? 9 A 1 - 8 Wie wird die Versicherungssumme in der Gleitenden Neuwertversiche- rung Plus ermittelt? 9 A 1 - 9 Wie wird die Entschädigung ermittelt? 10 A 1 - 10 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? 11 A 1 - 11 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? . 11 A 1 - 12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 11 A 1 - 13 Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigentum? 11 A 1 - 14 Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und angemeldeten Realrechten? 12 A 1 - 15 Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden? 12 A 1 - 16 Sonderfälle der Schadenfest- stellung bei gedehnten Versiche- rungsfällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers 12 ■ Abschnitt A 2 Leistungsbaustein für die Gefahren – Brand; – Blitzschlag; – Überspannung durch Blitz; – Explosion; – Implosion; – Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung; – Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden A 2 1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;
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Barmenia-Garantien. ■ Barmenia-Leistungs-Garantie 250.000 EUR 30 A 10 - 1 ■ Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim Wechsel der Wohngebäudeversiche- rung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG/ADCURI GmbH ■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Mindestleistungsstandards 23 ortsüblicher Neubauwert 30 15 Monate 31 A 9 - 1 23 A 9 10 - 2 23 A 9 10 - 3 A 10 - 4 A 10 - 5 A 10 - 6 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäude- versicherung Wohngebäudeversicherung "BasisPremium-Schutz" – Versicherungssummen-Modell Wohn-/Nutzflächen- modell (AVB Wohngebäude Basis-Premium- Schutz – VersicherungssummeWohn-/Nutzfläche) Stand 01.09.2021 Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen
Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- rungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung. ■ Abschnitt A 1 enthält neben der Aufzählung der versicher- barenversicherba- ren/versicherten Gefahren und Kosten (unter A 1 - 1) allgemeine Regelungen, die für alle nachfolgenden Leistungsbausteine unter A 2 bis A 9 10 gelten. Z. B. wird dort geregelt, – welche Sachen (insbesondere Gebäude, Gebäudebestandteile und -zubehör) – an welchem Ort versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, gibt und – welcher Wert für die versicherten Sachen zu Grunde gelegt wird, – was bezüglich der Versicherungssumme gilt und – was im Fall einer Unterversicherung passiert. ■ Abschnitt A 2 regelt den Versicherungsschutz für die Gefahren der Feuerversicherung – "Brand"; – "Blitzschlag"; – "Überspannung durch Blitz"; – "Explosion"; – "Implosion"; – "Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung", – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherten Gefahren "Sturm" und "Hagel". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die "weiteren Naturgefahren". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 6 regelt den Versicherungsschutz bzgl. "Ergänzender Gefahren für elektrotechni- sche/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)" Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 7 regelt den Versicherungsschutz für die RohbauversicherungMitversi- cherung der in diesen Bedingungen nicht aufge- führten, sogenannten "Unbenannten Gefahren". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 8 regelt den Versicherungsschutz für zusätzliche versicherte Kosten und MietausfallGefahren/Leistungen (z. B. "Fahrzeuganprall", "Diebstahl versicherter Sachen", "Rohbauversicherung" etc.). ■ Abschnitt A 9 enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibtregelt den Versicherungsschutz für versicherte Kosten und Mietausfall.
Teil B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. – zu Ihren Obliegenheiten, – zum Beginn des Versicherungsschutzes, – zur Beitragszahlung, zu den Merkmalen für die Beitragsberechnung und zur Änderung des Beitrags im Vertragsverlauf, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Kündigung und – zu weiteren Bestimmungen. ■ Abschnitt A 3 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte versi- cherte Gefahr "Leitungswasser". Diese ist nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 10 enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibt und die Regelungen zur Barmenia- Konditions-Differenz-Versicherung. ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherten Gefahren "Wetterbedingte Luftbewe- gung (Sturm) und Hagel". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Inhaltsübersicht Seite ■ Abschnitt A 1 Basis-Regelungen
A 1 1 Welche Gefahren können versichert werden? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? Welche Kosten sind versichert? 8 10 A 1 - 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 8 10 A 1 - 3 Welche Sachen sind versichert? 8 10 A 1 - 4 Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäude- zubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen? 9 11 A 1 - 5 Welche Sachen sind nicht versichert? 9 11 A 1 - 6 Was ist unter dem Versicherungs- ort zu verstehen? 9 11 A 1 - 7 Welche Versicherungswerte gibt esMit welchem Wert ist das Wohngebäude versichert? Was ist die Versicherungs- summe? 9 11 A 1 - 8 Wie wird die Versicherungssumme in der Gleitenden Neuwertversiche- rung Plus Entschädigung ermittelt? 9 12 A 1 - 9 Wie wird die Entschädigung ermittelt? 10 A 1 - 10 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? 11 12 A 1 - 11 10 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? . 11 13 A 1 - 12 11 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 11 13 A 1 - 13 12 Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigentum? 11 13 A 1 - 14 13 Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und angemeldeten Realrechten? 12 13 A 1 - 15 14 Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden? 12 14 A 1 - 16 15 Sonderfälle der Schadenfest- stellung Schadenfeststel- lung bei gedehnten Versiche- rungsfällen im Versicherungs- fällenim Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers 12 14 ■ Abschnitt A 2 Leistungsbaustein für die Gefahren – Brand; – Blitzschlag; – Überspannung durch Blitz; – Explosion; – Implosion; – Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner sei- ner Teile oder Ladung; – Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden
A 2 1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;
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Barmenia-Garantien. ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Mindestleistungsstandards 23 27 A 9 - 1 23 27 A 9 - 2 23 27 A 9 - 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäude- versicherung Wohngebäudeversicherung "BasisTop-Schutz" – Versicherungssummen-Modell Wohn-/Nutzflächenmodell (AVB Wohngebäude BasisTop-Schutz – VersicherungssummeWohn-/Nutzfläche) Stand 01.09.2021 Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen
Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- rungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung. ■ Abschnitt A 1 enthält neben der Aufzählung der versicher- baren/versicherten Gefahren und Kosten (unter A 1 - 1) allgemeine Regelungen, die für alle nachfolgenden Leistungsbausteine unter A 2 bis A 9 gelten. Z. B. wird dort geregelt, – welche Sachen (insbesondere Gebäude, Gebäudebestandteile und -zubehör) – an welchem Ort versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, gibt und – welcher Wert für die versicherten Sachen zu Grunde gelegt wird, – was bezüglich der Versicherungssumme gilt und – was im Fall einer Unterversicherung passiert. ■ Abschnitt A 2 regelt den Versicherungsschutz für die Gefahren der Feuerversicherung – "Brand"; – "Blitzschlag"; – "Überspannung durch Blitz"; – "Explosion"; – "Implosion"; – "Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung", – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherten Gefahren "Sturm" und "Hagel". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die "weiteren Naturgefahren". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 6 regelt den Versicherungsschutz bzgl. "Ergänzender Gefahren für elektrotechni- sche/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)" Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 7 regelt den Versicherungsschutz für die zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen (z. B. "Fahrzeuganprall", "Diebstahl außen an- gebrachter Sachen", "Rohbauversicherung" etc.). ■ Abschnitt A 8 regelt den Versicherungsschutz für versicherte Kosten und Mietausfall. ■ Abschnitt A 9 enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibt.
Teil B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. – zu Ihren Obliegenheiten, – zum Beginn des Versicherungsschutzes, – zur Beitragszahlung, zu den Merkmalen für die Beitragsberechnung und zur Änderung des Beitrags im Vertragsverlauf, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Kündigung und – zu weiteren Bestimmungen. ■ Abschnitt A 3 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Leitungswasser". Diese ist nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versicherten Gefahren "Sturm" und "Hagel". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Inhaltsübersicht Seite ■ Abschnitt A 1 Basis-Regelungen
A 1 1 Welche Gefahren können versichert werden? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? Welche Kosten sind versichert? 8 10 A 1 - 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 8 10 A 1 - 3 Welche Sachen sind versichert? 8 10 A 1 - 4 Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäude- zubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen? 9 11 A 1 - 5 Welche Sachen sind nicht versichert? 9 11 A 1 - 6 Was ist unter dem Versicherungs- ort zu verstehen? 9 11 A 1 - 7 Welche Versicherungswerte gibt esMit welchem Wert ist das Wohngebäude versichert? Was ist die Versicherungs- summe? 9 11 A 1 - 8 Wie wird die Versicherungssumme in der Gleitenden Neuwertversiche- rung Plus Entschädigung ermittelt? 9 12 A 1 - 9 Wie wird die Entschädigung ermittelt? 10 A 1 - 10 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? 11 12 A 1 - 11 10 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? . 11 13 A 1 - 12 11 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 11 13 A 1 - 13 12 Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigentum? 11 13 A 1 - 14 13 Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und angemeldeten Realrechten? 12 13 A 1 - 15 14 Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden? 12 14 A 1 - 16 15 Sonderfälle der Schadenfest- stellung Schadenfeststel- lung bei gedehnten Versiche- rungsfällen Versicherungs- fällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers 12 14 ■ Abschnitt A 2 Leistungsbaustein für die Gefahren – Brand; – Blitzschlag; – Überspannung durch Blitz; – Explosion; – Implosion; – Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner sei- ner Teile oder Ladung; – Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden
A 2 1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;
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Barmenia-Garantien. ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Mindestleistungsstandards 23 21 A 9 - 1 23 21 A 9 - 2 23 21 A 9 - 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäude- versicherung Wohngebäudeversicherung "Basis-Schutz" – Versicherungssummen-Modell Wohn-/Nutzflächenmodell (AVB Wohngebäude Basis-Schutz – VersicherungssummeWohn-/Nutzfläche) Stand 01.09.2021 Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen
Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- rungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung. ■ Abschnitt A 1 enthält neben der Aufzählung der versicher- baren/versicherten Gefahren und Kosten (unter A 1 - 1) allgemeine Regelungen, die für alle nachfolgenden Leistungsbausteine unter A 2 bis A 9 gelten. Z. B. wird dort geregelt, – welche Sachen (insbesondere Gebäude, Gebäudebestandteile und -zubehör) – an welchem Ort versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, gibt und – welcher Wert für die versicherten Sachen zu Grunde gelegt wird, – was bezüglich der Versicherungssumme gilt und – was im Fall einer Unterversicherung passiert. ■ Abschnitt A 2 regelt den Versicherungsschutz für die Gefahren der Feuerversicherung – "Brand"; – "Blitzschlag"; – "Überspannung durch Blitz"; – "Explosion"; – "Implosion"; – "Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung", – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 4 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherten versicherten Gefahren "Sturm" und "Hagel". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die "weiteren Naturgefahren". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 6 regelt den Versicherungsschutz bzgl. "Ergänzender Gefahren für elektrotechni- sche/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)" Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 7 regelt den Versicherungsschutz für die Rohbauversicherung. ■ Abschnitt A 8 regelt den Versicherungsschutz für versicherte Kosten und Mietausfall. ■ Abschnitt A 9 enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibt.
Teil B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. – zu Ihren Obliegenheiten, – zum Beginn des Versicherungsschutzes, – zur Beitragszahlung, zu den Merkmalen für die Beitragsberechnung und zur Änderung des Beitrags im Vertragsverlauf, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Kündigung und – zu weiteren Bestimmungen. ■ Abschnitt A 3 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Leitungswasser". Diese ist nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Inhaltsübersicht Seite ■ Abschnitt A 1 Basis-Regelungen
A 1 1 Welche Gefahren können versichert werden? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? Welche Kosten sind versichert? 8 7 A 1 - 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 8 7 A 1 - 3 Welche Sachen sind versichert? 8 7 A 1 - 4 Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäude- zubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen? 9 8 A 1 - 5 Welche Sachen sind nicht versichert? 9 8 A 1 - 6 Was ist unter dem Versicherungs- ort zu verstehen? 9 8 A 1 - 7 Welche Versicherungswerte gibt esMit welchem Wert ist das Wohngebäude versichert? Was ist die Versicherungs- summe? 9 8 A 1 - 8 Wie wird die Versicherungssumme in der Gleitenden Neuwertversiche- rung Plus Entschädigung ermittelt? 9 8 A 1 - 9 Wie wird die Entschädigung ermittelt? 10 A 1 - 10 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? 11 9 A 1 - 11 10 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? . 11 9 A 1 - 12 11 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 11 10 A 1 - 13 12 Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigentum? 11 10 A 1 - 14 13 Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und angemeldeten Realrechten? 12 10 A 1 - 15 14 Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden? 12 10 A 1 - 16 15 Sonderfälle der Schadenfest- stellung Schadenfeststel- lung bei gedehnten Versiche- rungsfällen Versicherungs- fällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers 12 10 ■ Abschnitt A 2 Leistungsbaustein für die Gefahren – Brand; – Blitzschlag; – Überspannung durch Blitz; – Explosion; – Implosion; – Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung; – Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden
A 2 1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;
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Barmenia-Garantien. ■ Barmenia-Leistungs-Garantie 250.000 EUR 30 A 10 - 1 ■ Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim Wechsel der Wohngebäudeversiche- rung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG/ADCURI GmbH ■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Mindestleistungsstandards 23 Versicherungssumme 30 15 Monate 31 A 9 - 1 23 A 9 10 - 2 23 A 9 10 - 3 A 10 - 4 A 10 - 5 A 10 - 6 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäude- versicherung "BasisPremium-Schutz" – Versicherungssummen-Modell (AVB Wohngebäude BasisPremium-Schutz – Versicherungssumme) Stand 01.09.2021 Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen
Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- rungsschutzes in der Wohngebäudeversicherung. ■ Abschnitt A 1 enthält neben der Aufzählung der versicher- barenversicherba- ren/versicherten Gefahren und Kosten (unter A 1 - 1) allgemeine Regelungen, die für alle nachfolgenden Leistungsbausteine unter A 2 bis A 9 10 gelten. Z. B. wird dort geregelt, – welche Sachen (insbesondere Gebäude, Gebäudebestandteile und -zubehör) – an welchem Ort versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, – welcher Wert für die versicherten Sachen zu Grunde gelegt wird, – was bezüglich der Versicherungssumme gilt und – was im Fall einer Unterversicherung passiert. ■ Abschnitt A 2 regelt den Versicherungsschutz für die Gefahren der Feuerversicherung – "Brand"; – "Blitzschlag"; – "Überspannung durch Blitz"; – "Explosion"; – "Implosion"; – "Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung", – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 4 3 regelt den Versicherungsschutz für die versi- cherten Gefahren cherte Gefahr "Sturm" und "HagelLeitungswasser". Diese sind ist nur versichert, soweit dies beson- ders besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die "weiteren Naturgefahren". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 6 regelt den Versicherungsschutz bzgl. "Ergänzender Gefahren für elektrotechni- sche/elektronische Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes (Elektronikgefahren)" Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 7 regelt den Versicherungsschutz für die RohbauversicherungMitversi- cherung der in diesen Bedingungen nicht aufge- führten, sogenannten "Unbenannten Gefahren". Diese sind nur versichert, soweit dies beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 8 regelt den Versicherungsschutz für zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen (z. B. "Fahrzeuganprall", "Diebstahl versicherter Sachen", "Rohbauversicherung" etc.). ■ Abschnitt A 9 regelt den Versicherungsschutz für versicherte Kosten und Mietausfall. ■ Abschnitt A 9 10 enthält die Garantien, die Ihnen die Barmenia gibtgibt und die Regelungen zur Barmenia- Konditions-Differenz-Versicherung.
Teil B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. – zu Ihren Obliegenheiten, – zum Beginn des Versicherungsschutzes, – zur Beitragszahlung, zu den Merkmalen für die Beitragsberechnung und zur Änderung des Beitrags im Vertragsverlauf, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Kündigung und – zu weiteren Bestimmungen. ■ Abschnitt A 3 4 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr versi- cherten Gefahren "LeitungswasserWetterbedingte Luftbewe- gung (Sturm) und Hagel". Diese ist sind nur versichert, soweit dies besonders beson- ders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Inhaltsübersicht Seite ■ Abschnitt A 1 Basis-Regelungen
A 1 1 Welche Gefahren können versichert werden? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? Welche Kosten sind versichert? 8 10 A 1 - 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 8 10 A 1 - 3 Welche Sachen sind versichert? 8 10 A 1 - 4 Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäude- zubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen? 9 11 A 1 - 5 Welche Sachen sind nicht versichert? 9 11 A 1 - 6 Was ist unter dem Versicherungs- ort zu verstehen? 9 11 A 1 - 7 Welche Versicherungswerte gibt es? Was ist die Versicherungs- summe? 9 11 A 1 - 8 Wie wird die Versicherungssumme in der Gleitenden Neuwertversiche- rung Plus ermittelt? 9 12 A 1 - 9 Wie wird die Entschädigung ermittelt? 10 12 A 1 - 10 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? 11 13 A 1 - 11 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? . 11 13 A 1 - 12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 11 14 A 1 - 13 Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigentum? 11 14 A 1 - 14 Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und angemeldeten Realrechten? 12 14 A 1 - 15 Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden? 12 14 A 1 - 16 Sonderfälle der Schadenfest- stellung bei gedehnten Versiche- rungsfällen im rungsfällenim Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers 12 14 ■ Abschnitt A 2 Leistungsbaustein für die Gefahren – Brand; – Blitzschlag; – Überspannung durch Blitz; – Explosion; – Implosion; – Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner sei- ner Teile oder Ladung; – Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden
A 2 1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;
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