Rohbauversicherung Musterklauseln

Rohbauversicherung. Befindet sich das über diesen Vertrag versi- cherte Wohngebäude noch in der Bauphase? Dann gilt während der Bauzeit bis zur bezugs- fertigen Herstellung des Gebäudes, längstens für 12 Monate, die spezielle Rohbauversiche- rung. Hierfür gelten die Regelungen im Teil A der Bedingungen unter A 7. Für diese Rohbau- versicherung berechnen wir zwar keinen Bei- trag, sie bietet auch nur einen begrenzten Ver- sicherungsschutz. Für einen umfassenden Ver- sicherungsschutz während der Bauphase emp- fehlen wir Ihnen, wenn Sie selbst der Bauherr sind, den Abschluss einer eigenständigen Bau- leistungsversicherung. Diese bietet weitere Leistungen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung "Basis- Schutz" – Wohn-/Nutzflächenmodell (AVB Wohnge- bäude Basis-Schutz – Wohn-/Nutzfläche) sind die Vertragsgrundlage für Ihre Wohngebäudeversi- cherung. Allein wegen der besseren Lesbarkeit und Verständ- lichkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwen- dung männlicher und weiblicher Sprachformen. Per- sonenbezogene Formulierungen sind geschlechts- neutral zu verstehen. Zur besseren Verständlichkeit sind hier einige Begriffe näher erklärt: – Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Deshalb sind in den Versicherungsbedingun- gen alle Regelungen auf Sie bezogen. – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser Wohngebäudeversicherung. Wir bieten die in diesen Bedingungen beschrie- benen Leistungen. In den folgenden Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet. – Versicherungsfall (Schadensfall): Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten. – Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Ver- sicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung unseres Leistungsversprechens. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz kalkulierbar. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z. X. Xxxxx) oder in Regelungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen. – Gleitender Neubauwert Plus Der Gleitende Neubauwert Plus geht von ei- nem Betrag aus, der aufzuwenden ist, um ein Gebäude in gleicher Art und Güte im neuwerti- gen Zustand wiederherzustellen. Wir berück- sichtigen dabei automatisch eventuelle Mehr- kosten durch öffentlich-rechtliche Wiederher- stellungsbeschränkungen. Außerdem passen wir den Versicherungsschutz an die Preisver- änderungen der Baukosten für da...
Rohbauversicherung. Abweichend von SVIP-ABS Teil B Ziffer 6.3.3.4 gelten Gebäude, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht mehr benutzbar sind, als mitversichert: - ohne Anmeldung bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze - mit Anmeldung bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Dies gilt nicht für die Gefahren/Gefahrengruppen: - Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus (SVIP-ABS Ziffer 3.5) - äußere Einwirkung von unbenannten Gefahren (SVIP-ABS Ziffer 3.15) - weitere unbenannte Gefahren (SVIP-ABS Ziffer 3.16) Soweit die Versicherung für die Gefahren/Gefahrengruppen vereinbart ist, gilt: Die Gefahren/Gefahrengruppen: - Leitungswasser (SVIP-ABS Ziffer 3.6) - Leckage stationärer Brandschutzeinrichtungen (SVIP-ABS Ziffer 3.7) gelten ab dem Zeitpunkt als versichert, sobald die Leitungswasseran- lagen bzw. Brandschutzeinrichtungen installiert sind, das Dach einge- deckt ist sowie Fenster und Eingangstüren verschließbar sind. Die Gefahren / Gefahrengruppen: - Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle (SVIP-ABS Ziffer 3.4) - Xxxxx, Xxxxx (SVIP-ABS Ziffer 3.8) - Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung (SVIP-ABS Ziffer 3.9) - Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau (SVIP-ABS Ziffer 3.10) - Erdfall, Erdsenkung (SVIP-ABS Ziffer 3.11) - Schneedruck, Lawinen (SVIP-ABS Ziffer 3.12) - Erdbeben, Vulkanausbruch (SVIP-ABS Ziffer 3.13) - Glasbruch (SVIP-ABS Ziffer 3.14) gelten ab dem Zeitpunkt als versichert, sobald das Dach eingedeckt ist sowie Fenster und Eingangstüren verschließbar sind.
Rohbauversicherung. Die Bestimmungen zur Rohbauversicherung gelten ergänzend zu Teil A bis F der Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung ERGO fürs Wohnen Start 2017 und haben nur Gültigkeit, wenn die Rohbauversicherung vereinbart und in der Polizze ausgewiesen ist.
Rohbauversicherung. Rohbauten und die zu seiner Errichtung notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind bis zur Bezugsfertigkeit – längstens jedoch für 24 Monate - gegen Feuer bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR versichert, wenn die Anschlussdeckung über den Rahmenvertrag erfolgt. Der Baubeginn und die Höhe der Versicherungssumme sind dem Versicherer anzuzeigen. Der Versicherungsschutz für die übrigen beantragten Gefahren beginnt bei Neubauten erst ab Bezugsfertigkeit.
Rohbauversicherung. Errichten Sie ein neues Wohnhaus und ist dieses noch nicht bezugsfer- tig? Dann gewähren wir Ihnen während der Bauphase eine beitragsfreie Rohbauversicherung. Von der Rohbauversicherung mit erfasst sind: Garagen und Carports, die zum Gebäude dazugehören, und Gebäudezubehör nach A 1.1.1 b. Mit- versichert sind auch auf dem Baugrundstück gelagerte Baustoffe und Bauteile, die zur Errichtung des Gebäudes notwendig sind. Die Rohbauversicherung bietet – je nach Vereinbarung – Versicherungs- schutz gegen folgende Gefahren: • Feuer (A 2.1 a.). • Sturm und Hagel (A 2.1 c.). Ihr Rohbau kann gegen beide Risiken versichert sein oder nur gegen eines. Maßgebend hierfür ist, welchen Versicherungsumfang Sie für die Zeit nach Bezugsfertigstellung mit uns vereinbart haben. Lesen Sie dazu in Ihrem Antrag und Versicherungsschein nach. Keinen Versicherungsschutz bietet die Rohbauversicherung für die Ge- fahr Leitungswasser (A 2.1 b.) und die weiteren Naturgefahren (Elemen- targefahren, A 2.1 d.). Auch Mehrleistungen nach A 3.4 sowie den Ab- schnitten D, E und F sind nicht versichert. Bei den Gefahren Sturm und Hagel ist Voraussetzung für den Versiche- rungsschutz, dass der Baukörper geschlossen ist. Das ist der Fall, wenn das Dach fertig gedeckt ist und alle Außentüren und Fenster eingesetzt sind. Die beitragsfreie Rohbauversicherung gewähren wir Ihnen für einen Zeit- raum von bis zu 24 Monaten.
Rohbauversicherung. Wenn in der Versicherungs-Urkunde ein in Bau befindliches Ein- oder Zwei- familienhaus samt Zu- und Anbauten dokumentiert ist, haben Sie in Ihrer Allianz „Mein Zuhause“ Versicherung bis zur Dauer von maximal 24 Monaten eine Rohbauversicherung vereinbart. Unter Rohbau ist ausschließlich der Neubau eines Ein- oder Zweifamilien- hauses zu verstehen. Daher gelten für nachträgliche Umbauten, Zu- und Anbauten, Sanierungen (auch wenn das Gebäude währenddessen unbe- wohnbar ist) die Bestimmungen für die Rohbauversicherung nicht. Auf die Regelungen für anzeigepflichtige Ge- fahrerhöhungen wird hingewiesen (siehe Kapitel 2.5.3. „Änderung des versicherten Risikos“). Es gelten folgende Besonderheiten
Rohbauversicherung. 1. Ohne besondere Anmeldung sind Montagen und Gebäude (Neubauten und/oder Um- und Erweiterungsbau- ten, wobei im Falle von Um- und Erweiterungsbauten die vorhandene Sachsubstanz mitversichert gilt, wenn diese bei der Versicherungssummenermittlung berücksichtigt worden ist) vom Zeitpunkt der Einrichtung der Baustelle bis zu deren Bezugsfertigkeit beitragsfrei im Rahmen der für den Versicherungsnehmer abge- schlossenen Feuer-Versicherung und im Rahmen der „Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen zu den ECB 99“ gegen Scxxxxx xurch Leitungswasser versichert. Mitversichert sind auch die zum Bau bestimmten, auf dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Umgebung lagernden Baustoffe und Baugeräte sowie Baustel- leneinrichtungen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Für Schäden, die im Rahmen der Gefahr Leitungswasser reguliert werden gilt eine Höchstentschädigung von 100.000 EUR vereinbart.
Rohbauversicherung. Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz). Mitversichert sind bei Neu- / Rohbauten
Rohbauversicherung. Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die nicht versicherten Schäden der Rohbauversicherung sind im Abschnitt A 7 ausführlich beschrieben.
Rohbauversicherung. Für Ihr neu zu errichtendes Wohnhaus, das noch nicht bezugsfertig ist, gewähren wir Ihnen während der Bauphase eine beitragsfreie Rohbau- versicherung. Von der Rohbauversicherung erfasst sind auch Garagen und Carports, die zum Gebäude dazugehören, sowie Zubehör nach A 1.1.1 b). Mitver- sichert sind außerdem auf dem Baugrundstück gelagerte Baustoffe und Bauteile, die zur Errichtung des Gebäudes notwendig sind. Die Rohbauversicherung bietet – je nach Vereinbarung – Versicherungs- schutz gegen – das Feuerrisiko (A 2.1 a)); – das Sturm- und Hagelrisiko (A 2.1 c)). Ob beide Risiken oder nur eines versichert sind, hängt davon ab, welchen Versicherungsumfang Sie für die Zeit nach Bezugsfertigstellung mit uns vereinbart haben. Keinen Versicherungsschutz bietet die Rohbauversicherung für das Leitungswasserrisiko (A 2.1 b)) und die weiteren Elementargefahren (A 2.1 d)). Mehrleistungen nach A 3.3 sowie den Abschnitten D, E und F sind ebenfalls nicht versichert. Beim Sturm- und Hagelrisiko ist Voraussetzung für den Versicherungs- schutz, dass der Baukörper bereits geschlossen ist. Das ist der Fall, wenn das Dach fertig gedeckt ist und alle Außentüren und Fenster eingesetzt sind. Die beitragsfreie Rohbauversicherung gewähren wir Ihnen für einen Zeit- raum von maximal 24 Monaten.