Barmittel-Transaktionsgebühr. Auf alle Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barmittel wird eine Barmittel- Transaktionsgebühr erhoben, die für jeden Fonds in dem entsprechenden Fondsanhang angegeben ist. Die Barmittel-Transaktionsgebühr ist an die Gesellschaft oder den Administrator als Vertreter der Gesellschaft zu zahlen. Sie soll die Kosten und Aufwendungen decken, die der Gesellschaft oder dem Administrator als Vertreter der Gesellschaft bei der Bearbeitung der Barmittel für diese Zeichnung oder Rücknahme entstehen. Die Gebühr wird dem erforderlichen Zeichnungsbetrag zugeschlagen bzw. von den Rücknahmeerlösen abgezogen. Der Verwaltungsrat kann die Höhe der Barmittel-Transaktionsgebühr nach seinem oder wenn dies durch lokales Recht oder Übung in einem Land, in dem die Creation-Units angeboten werden, vorgeschrieben ist.