Maximaler Rücknahmebetrag. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die Anzahl der an einem Transaktionstag (mit Ausnahme des etwaigen Letzten Rückkauftags) zurückgenommenen Anteile eines Fonds auf 10% des gesamten Nettoinventarwerts dieses Fonds an diesem Transaktionstag zu beschränken und in Zusammenhang mit einer solchen Beschränkung die Anzahl der von einem Anteilsinhaber an diesem Transaktionstag zurückgegebenen Anteile anteilsmäßig zu begrenzen, sodass alle Anteilsinhaber, die an diesem Transaktionstag Anteile des Fonds zurückgeben möchten, denselben Prozentsatz dieser Anteile realisieren können. Beschränkt die Gesellschaft die Anzahl der zurückgenommenen Anteile an diesem Tag auf 10% des Nettoinventarwerts des Fonds, kann ein Anteilsinhaber an einem solchen Transaktionstag gegebenenfalls nicht die gesamte gewünschte Anzahl der Anteile zurückgeben. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen Anwendung finden. Sind die Anteile Bestimmungen in Bezug auf die Zusendung einer Rücknahmeanzeige unterworfen, wie im Abschnitt „Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen“ dieses Prospektes und/oder des jeweiligen Nachtrags aufgeführt, und geht diese Anzeige nach Ablauf der Annahmefrist bei der Verwaltungsstelle ein, so gilt sie erst am unmittelbar darauffolgenden Transaktionstag als ordnungsgemäß zugesandt. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass der Rücknahmepreis höher bzw. niedriger ist als der Rücknahmepreis, der im Falle einer fristgerechten Zusendung der Rücknahmeanzeige angefallen wäre. Werden erforderliche Rücknahmedokumente nicht übermittelt, so kann dies zur Folge haben, dass Zahlungen oder Lieferungen aus den Anteilen entfallen bzw. nicht vereinnahmt werden können. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen auf die Anteile Anwendung finden. Die Feststellung einer Marktstörung oder einer Abwicklungsstörung im Zusammenhang mit Fondsanlagen oder einem Basiswert (wie gegebenenfalls im Einzelnen im Nachtrag beschrieben) kann sich auf den Wert der Anteile auswirken sowie den Eintritt eines Letzten Rückkauftags und/oder die Abwicklung in Bezug auf die Fondsanlagen, den Basiswert und/oder die Anteile verzögern.
Maximaler Rücknahmebetrag. Der Umbrellafonds kann die Anzahl der an einem bestimmten Datum (mit Ausnahme des gegebenenfalls geltenden Fälligkeitstermins) zur Rücknahme eingereichten Anteile auf ein bestimmtes Höchstmaß beschränken und im Zusammenhang mit dieser Beschränkung die Anzahl der an einem bestimmten Datum von Personen bzw. Gruppen von Personen zur Rücknahme eingereichten Anteile begrenzen (unabhängig davon, ob diese Personen bzw. Gruppen von Personen einzeln oder gemeinschaftlich handeln). Folglich ist ein Anteilinhaber an diesem Datum unter Umständen nicht in der Lage, die von ihm gewünschte Anzahl von Anteilen zur Rücknahme einzureichen.
Maximaler Rücknahmebetrag. Die Gesellschaft hat die Option, die Anzahl zurückgenommener Aktien eines Fonds an einem Handelstag auf 10 % des Nettoinventarwerts dieses Fonds an diesem Handelstag zu begrenzen und im Zusammenhang mit dieser Begrenzung die Anzahl der von einem Inhaber von Aktien an diesem Handelstag zurückgenommenen Aktien proportional zu begrenzen, sodass alle Inhaber von Aktien, die eine Rücknahme ihrer Aktien dieses Fonds an diesem Handelstag wünschen, denselben proportionalen Teil dieser Aktien zurückgenommen bekommen. Falls die Gesellschaft sich entscheidet, die Anzahl der zurückgenommenen Aktien an diesem Tag auf 10 % des Nettoinventarwerts eines Fonds zu begrenzen, kann ein Inhaber von Aktien an diesem Handelstag unter Umständen nicht alle Aktien zurückgeben, deren Rücknahme er wünscht. Anleger sollten diesen Prospekt und den entsprechenden Fondsanhang prüfen, um festzustellen, ob und wie diese Regelung gilt.