Basler Modell3 Musterklauseln

Basler Modell3. Basel war die erste Europäische Region, die die Grundvoraussetzungen für den Handel mit Emissionszertifikaten in ihr Umweltrecht übernahm. Die Chemie- und Pharmaindustrie bil- den das eigentliche Rückgrat dieser Region, die auch die Hauptakteure des Emissionshandels sind. Leider waren die Resultate des Experiments schlechter als erhofft. Es fand nur sehr we- nig Handel statt und es entwickelten sich kaum Knappheitspreise. Als Hauptgrund dafür kann die Differenz zwischen nationalen und kantonalen Grenzwerten gesehen werden. Im Jahr 1986 trat ein nationales Gesetz in Kraft, das Vorschriften über umweltverschmutzende Emis- sionen in Form von Konzentrationen beinhaltete. Die Kantone ihrerseits mussten im Falle 3 Xxxxxx (1997) einer Überschreitung dieser Grenzwerte Massnahmen ergreifen, um die Luftverschmutzung auf ein Niveau unter dem entsprechenden Grenzwert zu bringen. Genau dies war in den bei- den Halbkantonen Basels der Fall. Sie entschieden sich 1990 die Grenzwerte des Bundes in ihrem Hoheitsgebiet zu unterschreiten und senkten ihn um 50% für Firmen, die mehr als 5 Tonnen und um 66% für solche, die mehr als 10 Tonnen VOC pro Jahr ausstiessen. Daraus ergaben sich zwei verschiedene Grenzwerte, die für die beiden Halbkantone verbindlich wur- den. Abbildung 9 Nationale und Kantonale Grenzwerte (VOC) Konzentration [mg/m3] 150 mg/m3 75 mg/m3 50 mg/m3 national kantonal 2 4 6 8 10 12 Ausstoss [to/Jahr] Quelle: Xxxxxx (1997) Der Handlungsspielraum für die Emissionszertifikate des Basler Projekts war damit sehr be- schränkt. Zum einen stellten die national festgesetzten Werte die Obergrenze der erlaubten Konzentration des Ausstosses verschmutzender Unternehmen dar. Auf der anderen Seite stand die den beiden Basler Halbkantonen festgesetzte Untergrenze. Doch nun zum Aufbau des Kreditsystems: Seit 1993 haben grosse VOC-Ausstosser Zugang zu zwei Instrumenten für den Emissionshandel: ein abgegrenzter Markt und handelbare Kre- dite. Das gesamte Projekt ist kein System von Bewilligungen sondern vielmehr ein Kreditsys- tem ohne initiale Verteilung der Kredite. Der Handel muss aufgrund von absoluten Ver- schmutzungsmengen geschehen. Bis anhin aber waren alle Grenzwerte in Form von Konzent- rationen ausgedrückt, was es nötig machte, erst ein mal die gesetzlich festgelegten Konzentra- tionen in absolute Mengen zu übersetzen. Das Kreditsystem ist folgendermassen aufgebaut: Eine Unternehmung, die ihre Emissionen auf ein Niveau senkt, das tiefer war als die kantonal festgelegt...

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