Baustellenverkehr Musterklauseln

Baustellenverkehr. Das Betreten und Befahren der Baustelle ist nur zur Erfüllung des Auftrags der beteiligten Unternehmen gestattet. Ladungen auf Fahrzeugen sind zu sichern, Zufahrten sind freizuhalten. Das Abstellen von privaten Kfz. ist im Baubereich nicht erlaubt. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit der Bauleitung und dem SiGe-Koordinator zu vereinbaren Die Unternehmen sichern alle Baugeräte und Gerüste vor unbefugtem Betreten und vor unbefugter Inbetriebnahme durch ihre jeweiligen Verantwortlichen. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Dies gilt z.B. für Schwertransporte. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Für die Bauzeit steht eine abgegrenzte Baustellenfläche zur Verfügung (siehe BE-Plan). Separate Stellplätze sind nicht vorhanden. KFZ, die nicht im Baustellenparkplatz oder einer ausgewiesenen Parkfläche parken, werden abgeschleppt. Es gilt die StVO. Den Anordnungen der Polizei bzw. der Verkehrsüberwachung des Klinikums Bremen-Mitte sind Folge zu leisten. Für Abstimmungen oder besondere Vereinbarungen zur Verkehrsregelung ist in dringenden Fällen die Bauleitung anzusprechen. Die Verkehrsflächen im Baustellenbereich sind von den tätigen Gewerken stets verkehrssicher und sauber zu halten, so dass eine sichere Benutzung für alle Beteiligten gewährleistet ist. Verschmutzungen von Einrichtungen und Wegen des Krankenhauses außerhalb des Baustellenbereiches oder durch Baustellenfahrzeuge sind vom zuständigen AN unverzüglich zu beseitigen. Der Verkehrsführungs- und –reglungsplan der Baustelle sowie der Baustelleneinrichtungsplan sind zu beachten. Das behördliche Leitsystem für LKW kann für die Baustelle nicht angewendet werden. Für die Einrichtung von Pausen- und Bereitschaftsräume, Waschräume, Toiletten und sonstigen Einrichtungen gilt die Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (§ 00/00 XxxXxxxxX und dazugehöriger Arbeitsstättenrichtlinie). Der Bauherr behält sich vor, diese Sozialanlagen selbst einzurichten. Werden diese Einrichtungen nicht vom Bauherrn gestellt, ist der Auftragnehmer entsprechend den berufgenossenschaftlichen Vorschriften dazu verpflichtet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.