Bauzeitenplan. Die Gesamtbauzeit ist von Januar 2018 bis Ende September 2018. Die Arbeiten müssen innerhalb der Einzelfristen erfolgreich abgeschlossen werden. Hierfür ist entsprechend Personal einzuplanen um eine termingerechte Abwicklung zu gewährleisten. Dies erfordert gegebenenfalls Arbeitszeiten an Samstagen und über die allgemein üblichen Regelarbeitszeiten hinaus, vor allem aber gemeinschaftliches und rücksichtsvolles Allgemeine technische Vertragsbedingungen Arbeiten der einzelnen Gewerke untereinander sowie miteinander. Terminplanung / Einzelfristen Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des Auftraggebers ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Anfangs- und Endzeiten, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben.Der vom AG aufgestellte Bauablaufplan ist dabei zu beachten. Die darin vereinbarten Fristen sind Vertragsfristen und entsprechend einzuhalten. Der AN hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen kontinuierlichen Ablauf seiner Arbeiten innerhalb der angegebenen Gesamtausführungsdauer. Die Ausführung von Nachlaufleistungen bewirkt keine Verlängerung der Ausführungsfristen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Umsetzung der Maßnahme wurde in 3 Ausführungsabschnitten geplant. Bauabschnitt 1 wurde abgeschlossen und Bauabschnitt 2 befindet sich in der Fertigstellungsphase. Grundlage der Leistungsbeschreibung ist der 3. und letzte Bauabschnitt. Infolge der beiden vorrangegangenen Bauabschnitte werden verschiedene Fabrikatsvorgaben gemacht, welche bei der Kalkulation unbedingt zu beachten sind. Bauabschnitt 1: Nord- Westflügel, Teilbereich Aula, Hebelift Bauabschnitt 2: Nord- Ostfügel, Teilbereich Aula, Hausmeisterhaus, Aufzug Bauabschnitt 3: Südflügel (Verwaltung), Umbau Heizraum Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.Vom Auftraggeber wird strikt untersagt, Pausenräume, Toiletten, etc. innerhalb des Gebäudes einzurichten bzw. Getränke und Speisen innerhalb des Gebäudes zu sich zu nehmen. Lagerräume innerhalb des Gebäudes sind nur, nach vorheriger Genehmigung und Zuweisung seitens der Bauleitung, zur temporären Lagerung von Geräten, Baumaterialien gestattet. Die Zuweisung erfolgt befristet und kann jederzeit widerrufen werden. Nicht gestattete Lagerräume werden ohne weitere Ankündigung geräumt. Die Kosten hierfür werden dem AN in Rechnung gestellt.Ein Nachweis der ausreichenden AN-seitigen Gestellung der Pausen-, Aufen...
Bauzeitenplan. Der AN hat einen detaillierten Bauzeitenplan für sein geschuldetes Werk vorzulegen. Aus diesem Bauzeiten- plan müssen der Zeitbedarf für die technische Bearbeitung, die Reihenfolge der Bauarbeiten und der Zeitbe- darf für das Einrichten und Räumen der Baustelle ersichtlich sein. Dieser Bauzeitenplan ist mit dem AG im Detail abzustimmen und wird erst nach der schriftlichen Genehmigung durch den AG Vertragsbestandteil.
Bauzeitenplan. − Bei der Angebotskalkulation hat der Bieter Folgendes zu berücksichtigen: − Beginn und Dauer der auf dem Deckblatt der Vergabeunterlagen angegebenen Bauleistungen; − voraussichtlicher Bauzeitenplan, angegeben in Artikel 2.11.2 der besonderen Vertragsbedingungen; − die Auflage, die Ausführung seiner Bauleistungen so zu organisieren, dass die anderen Gewerke bei der Ausführung ihrer Leistungen nicht behindert werden. − Für das betroffene Gewerk wird der Bauzeitenplan spätestens.................. Wochen vor Beginn der Ausführungsarbeiten mitgeteilt. − Im Bauzeitenplan sind sowohl die Termine für den Beginn der Bauleistungen als auch die Ausführungsfristen festzulegen. − Überwachung des Bauzeitenplans. − Der Auftraggeber prüft die Bauzeitenplanung regelmäßig im Rahmen von Baustellensitzungen mit allen Betroffenen. Im Verlaufe der Ausführung wird regelmäßig eine Anpassung der Bauzeitenplanung an den effektiven Arbeitsfortschritt auf der Baustelle vorgenommen. − Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich so zu organisieren, dass er die Fristen einhalten kann. Xxxxxx ein Verzug zu befürchten ist, hat der Wirtschaftsteilnehmer den Auftraggeber hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Wirtschaftsteilnehmer entsendet zu den Baustellensitzungen einen Mitarbeitenden seines Unternehmens, der über den Arbeitsfortschritt auf dem Laufenden und entscheidungs- sowie weisungsbefugt ist. − Die besonderen Bestimmungen über die Bauzeitenplanung werden in den besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt.
Bauzeitenplan. (siehe Artikel 1.11.2. der allgemeinen Vertragsbedingungen)
Bauzeitenplan. 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung ist ein gegliederter Terminplan zur Abstimmung und Genehmigung durch den Auftraggeber einzureichen. Der dann mit dem Auftraggeber bzw. mit seinem Beauftragten abgestimmte Terminplan wird Vertragsbestandteil und wird dem Zahlungsplan zugrunde gelegt. Erfordert der tatsächliche Bauablauf einen geänderten Ablaufplan, so wird dieser im Vertrag oder auch während der Ausführungsphase einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart, wobei auch die darin enthaltenen Ter- mine Vertragstermine sind. Bei späterer Fertigstellung aus Gründen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berech- tigt, sich für alle gegen ihn aus Gründen der verspäteten Fertigstellung geltend gemachten Forderungen beim Auftragnehmer schadlos zu halten.
Bauzeitenplan. 4.0.1 Grobbauzeitenplan mit Angebotsabgabe
Bauzeitenplan. Bauablaufpläne werden nicht Bestandteil des Vertrages. Sie dienen u.a. zur Information des AG (ggf. Koordinierung mit anderen Baumaßnahmen/Gewerken, Disposition der ÖBÜ- Kräfte) und zur terminlichen Überwachung der Arbeiten. Die Erstellung und Fortschreibung der Bauablaufpläne werden nicht gesondert vergütet. Die Bauablaufpläne sind spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung bzw. für Ingeni- eurbauwerke 12 Werktage nach der statischen Vorbesprechung als Balkenpläne oder Weg- Zeit-Diagramme vorzulegen. Die Bauablaufpläne sind fortzuschreiben und vorzulegen sobald Änderungen eintreten. Für den zurückliegenden Zeitraum ist ein Soll/Ist-Vergleich vorzunehmen. Für den zukünftigen Zeitraum ist das ursprüngliche Soll mit anzugeben. Die Bauablaufpläne sind mit dem Stand der Fortschreibung zu versehen und als PDF sowie 1-fach als Papierausdruck abzugeben. Die Bauablaufpläne müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Sie sind in Wochentage einzuteilen. • Es müssen alle wesentlichen Vorgänge (siehe 4.2.3.1 ff) mit Anfangs- und Endtermin und der Dauer enthalten sein. • Die Abhängigkeiten der Vorgänge und der kritische Weg sind darzustellen. • Sämtliche im Bauvertrag genannten Termine, Zwischentermine und Fristen sind mit aufzunehmen. Ebenso die Termine von Gewerken Dritter.
Bauzeitenplan. Spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung ist dem AG ein detaillierter Bauablaufplan zu übergeben. Aus diesem Bauzeitenplan müssen die zeitliche Reihenfolge der durchzuführenden Bauarbeiten innerhalb der vom AG festgesetzten Frist, die jeweiligen Bauleistungen und Bauorte sowie die zum Einsatz kommenden Geräte und Arbeitskräfte ersichtlich sein. Dieser Bauzeitenplan ist mit dem AG abzustimmen und bedarf seiner Genehmigung. Abweichungen vom genehmigten Bauzeitenplan sind nur mit Zustimmung des AG möglich.
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